Weihnachtsgeld: Das müssen Sie über die Sonderzahlung wissen

Weihnachtsgeld: Das müssen Sie über die Sonderzahlung wissen

In vielen Unternehmen ist ein Weihnachtsgeld für die Mitarbeiter vorgesehen. Diese freuen sich über das zusätzliche Geld auf dem Konto, das für Weihnachtsgeschenke oder den Winterurlaub eingesetzt werden kann. Weihnachtsgeld wirkt motivierend und drückt Wertschätzung aus. Das stärkt die Bindung der Mitarbeiter an einen Betrieb und kann die Arbeitsleistung verbessern.

Arbeitgeber müssen beim Thema Weihnachtsgeld jedoch einige Regeln berücksichtigen. Schließlich unterliegt das Weihnachtsgeld unter Umständen vertraglichen Vorgaben, kann nicht einfach so gekürzt werden und außerdem bei Kündigung auch nicht ohne Weiteres zurückgefordert werden.

    Was ist Weihnachtsgeld genau?

    Weihnachtsgeld wird zusätzlich zum Entgelt ausgezahlt und ist für die Mitarbeiter eine Gratifikation anlässlich des Weihnachtsfests.

    Weihnachtsgeld ist eine gute Sache: Gerade zu der Zeit im Jahr, wo Mitarbeiter den einen oder anderen zusätzlichen Euro gut gebrauchen können, zeigt sich der Arbeitgeber durch die Extrazahlung erkenntlich. Die Auszahlung der Weihnachtsgratifikation erfolgt in der Regel mit dem Novembergehalt. 

    Wie wird Weihnachtsgeld versteuert?

    Weihnachtsgeld ist nicht steuer- und sozialversicherungsfrei, sondern wird als Einmalzahlung dem gesamten Jahr zugerechnet, sofern die Summe aus Entgelt und Gratifikation die Beitragsbemessungsgrenzen übersteigt. Somit zahlen Mitarbeiter auf Weihnachtsgeld sowohl Steuern als auch Sozialversicherungsabgaben. In der Gehaltsabrechnung muss das Weihnachtsgeld von der Lohnbuchhaltung als extra Lohnart erfasst werden.

    Hinweis zu Einmalzahlungen: Während der Corona-Krise im Jahr 2020 haben einige Unternehmen ihren Mitarbeitern in der Weihnachtszeit einen Coronabonus als Einmalzahlung ausbezahlt. Solche Einmalzahlungen sind in der Regel nicht im Vertrag festgehalten, basieren auf dem Geschäftserfolg, sollen Dankbarkeit und Wertschätzung ausdrücken und sind ausnahmsweise bis März 2022 bis zu einer Höhe von 1.500 Euro steuerfrei.

    Gibt es einen Anspruch auf Weihnachtsgeld?

    Einen Anspruch auf Weihnachtsgeld haben Mitarbeiter per se nicht. Es gibt auch Betriebe, die ihren Beschäftigten keine Sonderzahlungen gewähren und auf das Weihnachtsgeld verzichten.

    Nur wenn eine rechtliche Grundlage besteht, haben Arbeitnehmer Anspruch auf Weihnachtsgeld. Dieser besteht auch dann, wenn das Unternehmen in eine wirtschaftliche Schieflage gerät – so wie es während der Coronakrise vielen Unternehmen ergangen ist. Die rechtliche Grundlage kann je nach Branche und Unternehmen abweichen und aus unterschiedlichen Gründen gegeben sein:

    • Im Tarifvertrag kann eine Sondervergütung festgehalten sein.
    • Eine Betriebsvereinbarung kann die Zahlung von Weihnachtsgeld zusichern.
    • In einem Arbeitsvertrag oder Einzelvertrag kann Weihnachtsgeld zugesichert werden.
    • Wenn im Betrieb drei Jahre hintereinander Weihnachtsgeld gezahlt wurde, gilt dies als „betriebliche Übung“ und der Arbeitgeber verpflichtet sich dadurch, auch weiterhin Weihnachtsgeld auszuzahlen.
    • Auch nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz gilt ein Anspruch auf Weihnachtsgeld. Wenn ein Großteil der Mitarbeiter Weihnachtsgeld erhält, können nicht einzelne Mitarbeiter davon ausgeschlossen werden.

    Hinweis: Ist das Weihnachtsgeld im Vertrag als Leistung festgeschrieben, können Arbeitgeber nur im Ausnahmefall die Auszahlung verweigern. Das ist dann der Fall, wenn es einen Widerrufsvorbehalt zum Weihnachtsgeld gibt.

    Können Arbeitgeber Weihnachtgeld auch auf freiwilliger Basis auszahlen?

    Die kurze Antwort lautet: Ja. Viele Unternehmen müssen sogar auf eine freiwillige Basis gehen und können sich keine Festschreibung im Vertrag leisten. Schließlich könnten in einem Betrieb mit großen Schwankungen im Umsatz die Extrazahlungen ein zu großes Loch in die Kasse reißen, wenn das Jahr schlecht lief.

    Insbesondere kleine Unternehmen zahlen den weihnachtlichen Bonus daher auf freiwilliger Basis aus, zum Beispiel wenn das Geschäftsjahr besonders gut lief. Entscheidend dabei ist, dass mit jeder Auszahlung schriftlich festgehalten wird, dass es sich um eine freiwillige Zahlung handelt. Nur dann kann der Arbeitgeber in wirtschaftlich schwachen Jahren von dieser Zahlung auch wieder abrücken.

    Achtung: Formuliert der Arbeitgeber, dass es sich beim Weihnachtsgeld um eine freiwillige Leistung handelt, hält aber genaue Berechnungsdetails und detaillierte Angaben zur Höhe fest, haben Arbeitnehmer dennoch einen Anspruch auf Weihnachtsgeld.

    Unter welchen Umständen können Arbeitgeber die Weihnachtsgeldzahlung aussetzen?

    Nur mit einem Widerrufsvorbehalt kann die vertraglich festgeschrieben Weihnachtsgeldzahlung ausgesetzt werden. Dieser benötigt sogenannte „sachliche Gründe“ – und muss außerdem im Arbeitsvertrag verankert sein.

    So ist es zum Beispiel nicht möglich, dass ein Unternehmen die Auszahlung aufgrund der „schlechten wirtschaftlichen Situation“ verweigert.

    Ist im Arbeitsvertrag jedoch eine Widerrufsklausel festgehalten, die besagt, dass sich der Arbeitgeber den Widerruf der Zahlung vorbehält, wenn der Umsatz um 10 Prozent sinkt, liegt ein sachlicher Grund vor. In einem solchen Fall müssen Arbeitgeber das Weihnachtsgeld nicht zwangsläufig auszahlen.

    Weihnachtsgeld ist ein gutes Mittel, um sich bei seinen Mitarbeitern zu bedanken. © Lothar Drechsel l Adobe Stock

    Wie hoch ist das Weihnachtsgeld?

    Die Höhe des Weihnachtsgeldes legt das Unternehmen fest. Viele Firmen zahlen einen zusätzlichen Monatslohn. Es kann jedoch auch ein vom Gehalt abweichender, pauschaler Betrag gezahlt werden wie zum Beispiel 500 Euro oder 1.000 Euro oder ein festgelegter Anteil des Gehalts, wie zum Beispiel 50 Prozent oder 70 Prozent. Bei einer Koppelung an das Monatsgehalt müssen Arbeitgeber berücksichtigen, dass sich mit einer Erhöhung des Monatslohns auch das Weihnachtsgeld erhöht.

    Laut einer Umfrage wurden im Jahr 2020 in Westdeutschland durchschnittlich 2.684 Euro Weihnachtsgeld gezahlt und im Osten 2.503 Euro. Insgesamt erhalten rund 55 Prozent der Männer und 50 Prozent der Frauen Weihnachtsgeld. Der Gender Pay Gap zeigt sich also auch bei diesem Thema.

    In vielen Tarifverträgen ist es so geregelt, dass der Anteil des Weihnachtsgeldes vom Bruttolohn mit der Betriebszugehörigkeit steigt. So wird die Betriebstreue eines Mitarbeiters belohnt.

    Achtung: Wenn das Weihnachtsgeld in Höhe des Monatslohns gezahlt wird, ist es nicht mit dem 13. Gehalt gleichzusetzen. Dabei handelt es sich um einen konkreten Ausgleich für die Leistung, die im Jahresverlauf erbracht wurde.

    Kann die Auszahlung von Weihnachtsgeld und anderen Gratifikationen rückgängig gemacht werden?

    Wenn das Weihnachtsgeld mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt gezahlt wird, kann die Zahlung eingestellt werden. In diesem Fall hatte der Arbeitgeber sich nicht vertraglich zur Zahlung der Extraleistung verpflichtet. Hat der Arbeitgeber mindestens dreimal hintereinander Weihnachtsgeld ausbezahlt, wodurch es zur betrieblichen Übung wurde, können nur eine Änderungskündigung oder eine einvernehmliche Regelung ihn wieder von der Verpflichtung zur Sonderzahlung befreien.

    Ist das Weihnachtsgeld im Vertrag festgeschrieben, kann nur eine Vertragsänderung die Verpflichtung zur Weihnachtsgeldzahlung aufheben. Und sieht die Betriebsvereinbarung die Auszahlung von Weihnachtsgeld vor, muss sie entweder geändert oder ganz aufgehoben werden.

    Wird bisher gezahltes Weihnachtsgeld rechtlich korrekt gestrichen, müssen sich Arbeitgeber auf einen Knick in der Motivationskurve der Mitarbeiter einstellen. Schließlich bedeutet das für sie weniger Geld im Jahr, was die Zufriedenheit sinken lassen kann.

    Müssen Mitarbeiter bei einer Kündigung das Weihnachtsgeld zurückzahlen?

    Viele Unternehmen zahlen die weihnachtliche Sonderzuwendung nur unter bestimmten Umständen bzw. fordern das Weihnachtsgeld von betroffenen Mitarbeitern zurück, wenn folgende Bedingungen nicht erfüllt sind:

    • Das Arbeitsverhältnis mit dem Beschäftigten besteht bis zu einem bestimmten Stichtag (oftmals der 31.03. oder 20.06. des Folgejahres).
    • Es wurde noch keine Kündigung ausgesprochen.

    Solche Regelungen sind grundsätzlich rechtens, es kommt jedoch auf den Einzelfall und den Zweck der Auszahlung an. So kann die Gratifikation zum Weihnachtsfest verschiedene „Zwecke“ erfüllen:

    • Zuwendungen mit Entgeltcharakter: Darunter fällt zum Beispiel ein 13. Monatsgehalt. Es ist im Arbeitsvertrag festgehalten und zählt als 13. Teil des Gehalts, der im November ausgezahlt wird. Eine Stichtagsregelung ist in dem Fall also nichtig.
    • Belohnung aufgrund von Leistung und Betriebstreue: Hierbei handelt es sich um Zahlungen, mit denen der Arbeitgeber seine Wertschätzung ausdrückt und sie als Art Belohnung zuteilt. Die Stichtagsregelung hat dabei Bestand.
    • Zuwendung mit Mischcharakter: Oft besitzt das Weihnachtsgeld gleich zwei Zwecke und hat zum einen Entgeltcharakter und zum anderen Belohnungscharakter. Hierbei bedarf es oftmals einer Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

    Was zu keinem Zeitpunkt rechtens ist, ist, dass durch das Weihnachtsgeld abgeleistete Arbeit bezahlt wird. Dafür ist es nicht gedacht. Schließlich muss geleistete Arbeit bezahlt werden, weshalb eine Stichtagsregelung an dieser Stelle keinen Wert hat.

    Weihnachtsgeld: Sonderregelungen für Teilzeitkräfte?

    Teilzeitkräfte dürfen nicht vom Weihnachtsgeld ausgeschlossen werden, sondern müssen Vollzeitarbeitskräften gleichgestellt werden. Dies besagt der Gleichbehandlungsgrundsatz, der im Teilzeit- und Befristungsgesetz verankert ist.

    Teilzeitkräfte können das Weihnachtsgeld anteilig ausbezahlt bekommen, zum Beispiel wenn es sich um eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers handelt. In diesem Fall wird das Weihnachtsgeld gemessen an der reduzierten Arbeitszeit einer Vollzeitkraft ausbezahlt. Gleiches gilt auch für geringfügig Beschäftigte.

    Welche Sonderfälle hinsichtlich des Weihnachtsgeldes gibt es noch?

    Weihnachtsgeld bei längerer Krankheit?

    Wenn das Weihnachtsgeld nicht Teil der Entlohnung, sondern eine freiwillige Sonderzahlung ist, kann der Arbeitgeber diese kürzen, wenn der Mitarbeiter länger als den Zeitraum der Entgeltfortzahlung (in der Regel 6 Wochen), krank ist.

    Erhalten Mitarbeiterinnen im Mutterschutz Weihnachtsgeld?

    Um Mütter nicht zu diskriminieren, dürfen Arbeitgeber Mutterschutzzeiten nicht vom Weihnachtsgeld abziehen – so besagt es ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes.

    Dürfen Mitarbeiter vom Weihnachtsgeld ausgeschlossen werden?

    Unter Umständen dürfen Mitarbeiter vom Weihnachtsgeld ausgeschlossen werden, wenn es sich zum Beispiel um Manager handelt, die ein höheres Gehalt bekommen. Denkbar wäre es auch, beispielsweise Vertriebler von der Weihnachtsgeldzahlung auszuschließen, deren Vergütung leistungsabhängig ist. Erlaubt ist es außerdem, das Weihnachtsgeld nur an Mitarbeiter auszuzahlen, die bereits über eine gewisse Betriebszugehörigkeit verfügen.

    Was gilt für Leiharbeiter?

    Nach den Grundsätzen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes haben Leiharbeitnehmer denselben Anspruch auf Weihnachtsgeld wie die Arbeitnehmer des entleihenden Betriebs (Equal Pay Gesetz). Das gilt jedoch nur dann, wenn ein geschlossener Tarifvertrag keine anderen Regelungen zulässt.

    Welche Alternativen zum Weihnachtsgeld gibt es?

    Unternehmen, die sich die Auszahlung eines Weihnachtsgeldes nicht leisten können, können stattdessen auf Sachleistungen gehen. Ein Notebook oder Smartphone zur privaten Nutzung zu überlassen, ist sowohl für das Unternehmen als auch für den Arbeitnehmer steuerfrei.

    Fazit: Was Sie zum Weihnachtsgeld wissen müssen

    Ist das Weihnachtsgeld vertraglich festgeschrieben, müssen Arbeitgeber es auch bezahlen, unabhängig von der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens. Ist die Zahlung des Weihnachtsgeldes freiwillig und die Freiwilligkeit wird mit jeder Auszahlung betont, so können Unternehmen von einer wiederholten Auszahlung auch absehen.

    Wie hoch das Weihnachtsgeld ist, ist dabei in jeder Firma anders geregelt. Ob ein Prozentsatz vom Monatslohn oder ein pauschaler Betrag – in jedem Fall wird die Gratifikation in der Lohnabrechnung erfasst und versteuert. Entscheidend ist, dass keine Mitarbeiter benachteiligt werden. Nur wenn alles fair abläuft, erfüllen die Sonderzahlungen ihren Zweck und dienen als finanzieller Anreiz und Mitarbeitermotivation für das kommende Jahr.

    Häufig gestellte Fragen zum Thema Weihnachtsgeld

    Wer bekommt Weihnachtsgeld?

    Wenn eine rechtliche Grundlage besteht wie ein Tarifvertrag oder ein Einzelvertrag, erhalten die Mitarbeiter Weihnachtsgeld. Dabei ist niemand zu benachteiligen, sodass auch Teilzeitkräfte, geringfügig Beschäftigte oder Leiharbeiter Weihnachtsgeld erhalten können.

    Wie hoch fällt es aus?

    Das Weihnachtsgeld beträgt häufig einen prozentualen Anteil des Lohns oder einen pauschalen Betrag. Im Jahr 2020 gab es in Westdeutschland durchschnittlich 2.684 Euro Weihnachtsgeld und im Osten 2.503 Euro.

    Wann wird das Weihnachtsgeld ausbezahlt?

    Die meisten Betriebe zahlen das Weihnachtsgeld im November mit der Gehaltszahlung aus.