Dienstreise während Corona: Das müssen Arbeitgeber wissen

Dienstreise während Corona: Das müssen Arbeitgeber wissen

Nachdem über den Winter und das Frühjahr 2022 eine starke Zunahme der Corona-Fälle in Deutschland verzeichnet wurde, ist die Welle nun zum Sommer hin wieder deutlich abgeflaut. Die Omikron-Variante sorgt außerdem für mildere Verläufe und zudem ist ein Großteil der deutschen Bevölkerung geimpft und geboostert – und mittlerweile auch genesen.

Der verbesserte Immunschutz und die mildere Virusvariante sorgen dafür, dass viele Corona-Maßnahmen gelockert und zum größten Teil sogar komplett aufgehoben werden konnten. Dadurch sind auch Dienstreisen trotz Corona wieder deutlich leichter geworden, sowohl innerhalb Deutschlands als auch ins Ausland. Auch viele Länder, die im Winter 2021 ihre Grenzen noch geschlossen hatten, empfangen mittlerweile wieder Reisende, darunter Australien und Neuseeland sowie viele asiatische Länder. In die USA ist die Einreise für Geimpfte schon seit November 2021 wieder möglich.

    Sind Dienstreisen während Corona innerhalb Deutschlands möglich?

    Dienstreisen sind in Deutschland derzeit ohne Einschränkungen möglich (Stand: 10.06.2022). Es gibt auch keine Reisewarnungen für innerdeutsche Reisen und keine Risikogebiete mehr. Dadurch ist es auch für Arbeitgeber wieder möglich, ihre Mitarbeiter auf Dienstreisen zu schicken, ohne unmittelbar mit der Fürsorgepflicht in Konflikt zu geraten.

    Welche Regeln gelten auf Dienstreisen innerhalb Deutschlands während Corona?

    Inländische Dienstreisen sind seit dem 20. März in Deutschland wieder deutlich einfacher geworden. Zu diesem Tag sind viele Corona-Maßnahmen weggefallen und Reisende in deutschen Zügen brauchen zum Beispiel seit diesem Tag keinen 3G-Nachweis mehr. Auch durch den Wegfall der 3G-Pflicht am Arbeitsplatz können fremde Dienststellen, wie sie im Rahmen von Dienstreisen häufig aufgesucht werden, wieder ohne Einschränkung betreten werden.

    An geltende Regeln wie eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen müssen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf Dienstreisen nach wie vor halten. Geben Einrichtungen oder Unternehmen das Tragen einer Maske in bestimmten Bereichen noch vor und machen von ihrem Hausrecht Gebrauch, ist Arbeitnehmern auf Dienstreise angeraten sich daran zu halten, um Probleme zu vermeiden. An den meisten Stellen sind die Vorgaben in Deutschland jedoch gefallen. Wer freiwillig noch Maske tragen möchte, kann das selbstverständlich tun.

    Für ungeimpfte Mitarbeiter gibt es derzeit (Stand Juni 2022) im öffentlichen Leben keine Nachteile, da es keine Zulassungsbeschränkungen mehr gibt, die ungeimpfte Personen von bestimmten Orten oder Veranstaltungen ausschließen. Einzig in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist nach wie vor das Vorzeigen eines 3G-Nachweises, also Geimpft, Genesen oder Getestet, nötig.

    Welche Rechte haben Arbeitgeber hinsichtlich Dienstreisen während Corona?

    Arbeitgeber haben ein sogenanntes Weisungsrecht, von dem sie Gebrauch machen können und können Dienstreisen anordnen, wenn sie sie für nötig erachten. Dabei ist es jedoch entscheidend, welche Formulierungen im Arbeitsvertrag festgeschrieben steht. Zudem spielt die Tätigkeit eines Mitarbeiters eine entscheidende Rolle. So sind Dienstreisen für Monteure oder Mitarbeiter im Außendienst zwingend nötig.

    Kommt es während einer Dienstreise zu einer solchen Verschlechterung der Situation, dass eine vorzeitige Rückkehr notwendig wird, so muss der Arbeitgeber diese vorgezogene Rückkehr organisieren und alle Kosten dafür tragen.

    Während Dienstreisen im Inland wieder problemlos möglich sind, gelten im Ausland zum Teil immer noch Beschränkungen und andere Regeln auch für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wenn keine arbeitsvertraglichen Regelungen dagegensprechen und der Mitarbeiter keine Einwände hat, ist auch eine Dienstreise ins Ausland möglich. Hierbei sind jedoch die unterschiedlichen Einreiseregeln zu beachten, die sich zum Teil immer noch wöchentlich ändern. 

    Welches Mitspracherecht haben Mitarbeiter?

    Mitarbeiter können sowohl bei Dienstreisen ins Ausland als auch bei innerdeutschen Reisen Bedenken äußern, wenn sie nach wie vor Sorge haben sich mit Corona anzustecken oder das Virus zu verbreiten. Gegebenenfalls lassen sich Arbeitgeber darauf ein, eine andere Lösung als die Dienstreise zu finden, zum Beispiel eine Videokonferenz. Allerdings unterliegen die Mitarbeiter einer Weisungs- und Arbeitspflicht, weshalb es schwer wird, sich einer Dienstreise zu verweigern, erst recht, seit das Auswärtige Amt kein Land bzw. keine Region mehr als Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet deklariert (die Aufhebung dieser Regelungen für alle Länder fand am 03. März 2022 statt). 

    Zwar sollten auch die Interessen des Mitarbeiters berücksichtigt werden. Ist der Arbeitgeber jedoch der Meinung, dass die Dienstreise unbedingt notwendig ist, so kann er von seinem Weisungsrecht Gebrauch machen und die Dienstreise anordnen – insbesondere, wenn der Arbeitsvertrag eine Reisetätigkeit vorsieht.

    Interessant: Wann eine Dienstreise unumgänglich ist, ist arbeitsrechtlich nicht eindeutig geregelt. Reisen, die für den Fortbestand des Unternehmens essenziell sind, fallen beispielsweise darunter. So unter anderem Dienstreisen, um den Ein- oder Verkauf am Laufen zu halten oder Montagereisen, um den eigenen Service weiterzuführen.

    Mittlerweile haben viele Länder ihre Einreisebestimmungen an die entspanntere Lange angepasst. Adobe Stock – zphoto83

    Was gilt für Dienstreisen während Corona bei der Rückreise nach Deutschland?

    Seit dem 01. Juni 2022 gilt bei der Einreise nach Deutschland nicht mehr die 3G-Regelung. Somit müssen Rückkehrer von Dienstreisen keinen Nachweis über eine Impfung, Genesung oder einen negativen Test mehr vorweisen, wenn sie über Land oder über den Luftweg nach Deutschland reisen.

    Auch viele andere Länder haben ihre Einreisebestimmungen an die entspanntere Lage angepasst und verzichten auf Einreiseformulare, Impfnachweise oder Quarantäne.  

    Was gilt für Dienstreisen ins Ausland?

    Auf der Website des Auswärtigen Amtes können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer laufend über die Einreisebestimmungen aller Länder informieren. So gelten je nach Land unterschiedliche Vorgaben, hier einige Beispiele:

    USA: Einreise nur für Geimpfte und Genesene. Ein höchstens 24 Stunden alter negativer Schnelltest muss vorgelegt und ein Gesundheitsformular ausgefüllt werden.

    China: Für deutsche Staatsangehörige gilt eine Einreisesperre, die nur in Ausnahmefällen umgangen werden kann. 

    Spanien: Für die Einreise nach Spanien muss nichts beachtet werden.

    Mexiko: Es gibt keine coronaspezifischen Vorgaben für die Einreise nach Mexiko.

    Thailand: Einreisende müssen vollständig geimpft sein, ihre Einreise anmelden und verschiedene Dokumente wie einen Krankenversicherungsnachweis in Höhe von 10.000 US-$ hochladen. Nicht vollständig geimpfte Reisende müssen einen negativen PCR- oder Antigentest vorweisen und ebenfalls verschiedene Dokumente hochladen. (Alle Einreisebestimmungen Stand 10.06.2022) 

    Für Arbeitgeber ist es somit je nach Land unmöglich, ungeimpfte Mitarbeiter auf Dienstreisen zu schicken, da diese – zum Beispiel in den USA – nicht einreisen dürfen. Informieren Sie sich auch auf Websites der Zielländer über entsprechende Maßnahmen und Beschränkungen bei der Einreise, das Auswärtige Amt verweist auf entsprechende Homepages. 

    Geltende Maßnahmen innerhalb eines Landes wie das Tragen einer Maske oder Abstandsgebote müssen Sie selbstverständlich im Rahmen einer Dienstreise einhalten.

    Was passiert, wenn sich Mitarbeiter auf einer Dienstreise mit Corona infizieren?

    Nach über zwei Jahren Pandemie sollten Arbeitgeber im besten Fall schon einen Notfallplan parat haben, was passiert, wenn ein Mitarbeiter sich auf einer Dienstreise mit Corona infiziert. Teilen Sie diesen mit Ihrem Mitarbeiter und geben Sie ihm das Gefühl, dass er einen Ansprechpartner beziehungsweise Notfallkontakt hat, falls er während einer Dienstreise positiv auf das Coronavirus getestet wird.

    Grundsätzlich können Mitarbeiter eventuell anfallende Hotelkosten vom Arbeitgeber zurückverlangen, falls sie während einer Dienstreise aufgrund eines positiven Tests in Quarantäne müssen und sich ihr Aufenthalt ungeplant verlängert. Allerdings ist die Rechtsprechung da noch nicht eindeutig, sodass es sich empfiehlt, einen solchen Fall im Vorfeld zu besprechen. 

    Wird ein Mitarbeiter kurz nach einer Dienstreise krank und kann aufgrund einer Coronainfektion nicht arbeiten, gibt es wie auch in anderen Krankheitsfällen eine Lohnfortzahlung von bis zu sechs Wochen.

    Ungeimpfte, die in Quarantäne müssen, haben seit November 2021 keinen Anspruch mehr auf eine Lohnfortzahlung – sind sie jedoch an Covid 19 erkrankt, haben auch sie Anspruch auf Lohnfortzahlung, wie bei jeder anderen Krankheit auch. Da es keine verpflichtende Quarantäne für Kontaktpersonen in Deutschland mehr gibt (Stand Juni 2022), müssen Ungeimpfte also nur im Krankheitsfall in Quarantäne und die Lohnfortzahlung ist dann aufgrund der bestätigten Erkrankung gesichert.

    Wie haben sich Dienstreisen während Corona verändert?

    Während zu den Hochzeiten der Pandemie und während der Lockdowns Dienstreisen nur in zwingend nötigen Ausnahmefällen möglich waren und die meisten Unternehmen gänzlich darauf verzichtet haben, ihre Mitarbeiter auf Reisen zu schicken, hat die Mobilität in Deutschland mittlerweile wieder zugenommen. Die Züge sind wieder voller, Inlandsflüge stärker gebucht, Messen und Veranstaltungen finden wieder statt und das meist ohne Einschränkungen (Stand 10.06.2022). 

    Dennoch hat sich ein Drittel der Unternehmen einer Umfrage zufolge dafür entschieden, Dienstreisen künftig zu reduzieren. Die Zeiten, in denen man Mitarbeiter für eine 30-minütige-Besprechung auf Reisen schickt, scheint in vielen Firmen vorbei zu sein. Auf Dienstreisen zu verzichten, spart Geld und reduziert den CO2-Fußabdruck einer Firma.

    Dies wirkt sich zudem auf Airlines und Hotels aus. Auch hinsichtlich der Dienstwagen wird sich noch zeigen, ob diese langfristig im selben Ausmaß gebraucht werden, wie vor der Pandemie – gerade scheint dem nicht so zu sein, auch wegen der sich immer stärker durchsetzenden Arbeit aus dem Home Office bzw. Remote Work.

    Viele Unternehmen haben erkannt, dass es auch ohne Dienstreisen geht und viele Meetings auch virtuell funktionieren. Dennoch wollen zwei Drittel der Unternehmen auch weiterhin an Dienstreisen festhalten und setzen auf den persönlichen Kontakt.

    Fazit: Dienstreisen während Corona sind im Sommer 2022 wieder möglich

    Innerdeutsche Dienstreisen sind ohne Einschränkungen wieder möglich und auch ins Ausland können Unternehmen ihre Mitarbeiter wieder entsenden. Da kein Land mehr als Risikogebiet gekennzeichnet ist, müssen sich Arbeitgeber auch keine Sorgen mehr machen, ihre Sorgfaltspflicht zu verletzen und Mitarbeiter nicht ausreichend zu schützen, wenn sie sie auf eine Dienstreise schicken. 

    Arbeitnehmer, die nach wie vor Angst vor einer Ansteckung oder Verbreitung des Coronavirus haben, unterliegen einer Weisungspflicht und eine Dienstreise aufgrund von Corona nicht antreten zu wollen, ist mit dem Wegfall von Maßnahmen und Einschränkungen schwieriger geworden. Dennoch sollte es im Interesse von Arbeitgebern sein, eine Lösung zu finden, mit denen sich die Arbeitnehmer wohlfühlen – schließlich können sonst Unzufriedenheit und Demotivation die Folge sein. 

    Falls ein Arbeitnehmer während einer Dienstreise an Corona erkrankt, sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Vorfeld eine Vereinbarung treffen.

    Für Dienstreisen im Ausland gelten die jeweiligen Regelungen des Ziellandes, was dazu führen kann, dass beispielsweise nur Geimpfte Mitarbeiter in bestimmte Länder geschickt werden können. Es gibt jedoch auch viele Länder, in denen die Einreise auch für Ungeimpfte wieder möglich ist beziehungsweise auf Maßnahmen und Beschränkungen gänzlich verzichtet wird. 

    Auf der Website des Auswärtigen Amtes finden Arbeitgeber alle wichtigen Hinweise zu Einreisebestimmungen und Maßnahmen im Zielland. 

    Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel sind nicht rechtsverbindlich. Die Lage ist immer noch dynamisch und kann sich jederzeit wieder ändern. Bitte informieren Sie sich über tagesaktuelle Änderungen.