Zusatzleistungen vom Arbeitgeber: Vorteile und Steuern

Zusatzleistungen vom Arbeitgeber: Vorteile und Steuern

Wenn es um die Entlohnung und Wertschätzung der Mitarbeiter geht, spielen Zusatzleistungen eine immer wichtigere Rolle.

Während Arbeitnehmer dadurch mehr Netto vom Brutto haben, sparen Arbeitgeber Lohnnebenkosten und können ihren Mitarbeitern trotzdem motivierende Anreize bieten. Eine Win-Win-Situation also. Wir erklären, was Fringe Benefits sind, welche es gibt und wie alle davon profitieren.

In Zeiten von Fachkräftemangel und immer anspruchsvoller werdenden Arbeitnehmern, sind Lohn und Gehalt nicht mehr die einzigen Stellschrauben, an denen Unternehmen drehen müssen, um als attraktive Arbeitgeber in Erscheinung zu treten. Zusatzleistungen, die auch als Lohnnebenleistungen, Sachleistungen oder Fringe Benefits bezeichnet werden, sind eine solche Möglichkeit.

Wie der Namen bereits vermuten lässt, handelt es sich dabei um Leistungen, die der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn oder Gehalt erhält. Es sind freiwillige Leistungen des Chefs, auf die der Angestellte keinen Anspruch hat. Lohnnebenleistungen haben einen materiellen Wert, sind variabel und werden dem Arbeitnehmer leistungsunabhängig überlassen.

    Bis zu welchem Betrag sind Zusatzleistungen steuerfrei?

    Der Vorteil von Zusatzleistungen liegt in der Sachbezugsfreigrenze in Höhe von 50 Euro pro Monat und Arbeitnehmer. Gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 Einkommenssteuergesetz (EStG) sind Sachbezüge bis maximal 50 Euro pro Kalendermonat steuerfrei. Weder Sie noch der Arbeitnehmer müssen darauf Steuern oder Sozialabgaben bezahlen.

    Auf diese Weise können Sie Ihre Mitarbeiter mit bis zu 600 Euro jährlich (12 x 50 Euro) zusätzlich entlohnen, ohne das Ihnen dabei Lohnnebenkosten entstehen. Dem Mitarbeiter bleibt der gesamte Wert, ohne etwas davon an den Fiskus zahlen zu müssen. Allerdings darf es sich nur um Sachbezüge handeln, nicht um direkte Geldzahlungen.

    Wichtig: Arbeitnehmer dürfen auf Zusatzleistungen keinen Rechtsanspruch haben. Dieser würde beispielsweise bestehen, wenn die Zusatzleistungen arbeitsvertraglich zugesichert werden.

    Aufgrund des Steuervorteils für beide Seiten und des zunehmenden Wettbewerbs um die besten Mitarbeiter, hat die Anzahl der Unternehmen, die Ihren Angestellten Zusatzleistungen in Form von Sachbezügen anbieten, in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Das wiederum hat dazu geführt, dass es immer mehr Anbieter von maßgeschneiderten Benefits gibt.

    Welche Zusatzleistungen vom Arbeitgeber gibt es?

    Ein Klassiker sind Tankgutscheine. Jeder Mineralölkonzern hat neben Gutscheinkarten mit runden Werten auch eine Gutscheinkarte in Höhe von 50 Euro im Programm. Sie richtet sich logischerweise an Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern einen geldwerten, steuerfreien Vorteil zukommen lassen wollen.

    Es müssen aber nicht immer Gutscheine sein. Hier einige Beispiele für freiwillige Zusatzleistungen:

    • Betriebskindergarten
    • Fahrtkostenzuschüsse
    • Firmenhandy
    • Firmenwagen
    • Gutscheine zum Einkaufen, Essen und Tanken
    • Kinderbetreuung
    • Lebensarbeitszeitkonten
    • Personenversicherungen
    • Sport-, Freizeit- und Gesundheitsangebote
    • Weiterbildungen
    • Zusatzurlaub
    • Zusatzversicherungen
    Achtung: Beim geldwerten Vorteil handelt es sich um eine Freigrenze von 44 Euro, nicht um einen Freibetrag. Wird diese Grenze auch nur um einen Cent überschritten, muss der gesamte Betrag versteuert werden. Anders bei einem Freibetrag, wo nur die Differenz versteuert werden muss.

    Zusatzleistungen sollten sich an Mitarbeiterbedürfnissen orientieren

    Tankgutscheine sind auch deshalb ein gutes Beispiel, weil sie deutlich machen, dass sich Zusatzleistungen immer an den Bedürfnissen der Mitarbeiter orientieren müssen, um beispielsweise ihre motivierende Wirkung zu entfalten. Ein Mitarbeiter ohne Auto kann mit Tankgutscheinen schließlich relativ wenig anfangen. Im schlimmsten Fall fühlt der Angestellte sich durch Sachleistungen, für die er persönlich keine Verwendung hat, diskriminiert und demotiviert.

    Große Unternehmen arbeiten deshalb häufig mit Flexible Benefits. Das kann ein Katalog an Zusatzleistungen sein, aus dem sich jeder Mitarbeiter seine ganz individuelle Auswahl zusammenstellen kann.

    Eine andere Möglichkeit ist es den Mitarbeitern eine Prepaid-Kreditkarte zur Verfügung zu stellen, die von Ihnen jeden Monat mit bis zu 50 Euro aufgeladen wird. Über diesen Betrag kann der Mitarbeiter frei verfügen und ist kaum an Akzeptanzstellen gebunden. Es gibt verschiedene Anbieter, die sich speziell auf solche Benefit Cards spezialisiert haben. Sie lassen sich auch im Corporate Design und mit Firmenlogo gestalten, so dass durch Ihre Verwendung zugleich das Zugehörigkeitsgefühl gesteigert werden kann.

    Zusatzleistungen: 600 Euro jährlich für Gesundheitsförderung

    Arbeitgeber sollten bei der Auswahl an Zusatzleistungen selektiv vorgehen. Es muss ja nicht immer die Tankkarte oder der Einkaufsgutschein sein. Gesundheitsförderung hat den angenehmen Nebeneffekt, dass Sie langfristig gesündere Mitarbeiter haben, die weniger fehlen und zudem auch noch leistungsfähiger sind.

    Gemäß § 3 Nr. 34 EStG sind Maßnahmen der Gesundheitsförderung, die zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands führen oder der betrieblichen Gesundheitsförderung dienen, bis zu 600 Euro pro Jahr und Arbeitnehmer steuer- und damit auch beitragsfrei. Sie können entsprechende Maßnahmen selbst anbieten oder von externen Dienstleistern durchführen lassen. Auch individuelle, auf einzelne Mitarbeiter abgestimmte Maßnahmen werden gefördert.

    Anlassbezogene Zuwendungen bis zu 3 mal im Jahr

    Zusätzlich dürfen Sie Ihren Mitarbeitern dreimal im Jahr steuer- und beitragsfrei anlassbezogene Zuwendungen zukommen lassen. Vorausgesetzt deren Wert übersteigt nicht die Obergrenze von jeweils 60 Euro. Auch hier ist Bargeld tabu, das Aufladen der Prepaid-Kreditkarte ist jedoch gestattet. Typische Anlässe sind zum Beispiel …

    • Geburtstag,
    • Jubiläum,
    • Weihnachten,
    • Hochzeit,
    • Geburt eines Kindes oder
    • Kommunion/Konfirmation des Kindes.
    Achtung: Gewähren Sie Ihrem Mitarbeiter Zusatzleistungen über einen längeren Zeitraum, kann er daraus einen Willen des Arbeitgebers ableiten, auch zukünftig Zusatzleistungen zu gewähren. Diese betriebliche Übung kann zu einem Rechtsanspruch des Arbeitnehmers führen. Das kann bereits der Fall sein, nachdem Sie Zusatzleistungen dreimal in Folge vorbehaltlos gewährt haben. Achten Sie deshalb stets darauf zu betonen, dass Sie die Lohnnebenleistungen ausdrücklich auf freiwilliger und unverbindlicher Basis gewähren.

    Welche positiven Effekte haben freiwillige Zusatzleistungen des Arbeitgebers?

    Auch wenn Zusatzleistungen steuerlich begünstigt sind, sollten Arbeitgeber beachten, dass sie dennoch Geld kosten. Der administrative Aufwand ist nicht zu unterschätzen. Vor allem, wenn die Mitarbeiter nicht alle den gleichen geldwerten Vorteil erhalten, sondern frei wählen dürfen.

    Nichtsdestotrotz gibt es viele gute Gründe und positive Effekte, die gerade in Anbetracht der gegenwärtigen Arbeitsmarktsituation für Zusatzleistungen sprechen:

    • Ausdruck von Wertschätzung
    • Steigerung der Motivation und Arbeitszufriedenheit
    • Verbesserung des Betriebsklimas
    • Bindung von Mitarbeitern
    • Stärkung der Mitarbeiteridentifikation und Loyalität
    • Steigerung der Leistungsbereitschaft
    • Reduzierung von Fehltagen
    • Vorteil im Wettbewerb um neue Mitarbeiter
    • Verbesserung des Images nach innen und außen

    In wirtschaftlich schlechten Zeiten können Zusatzleistungen eine Alternative zu Lohn- beziehungsweise Gehaltserhöhungen sein. Auf diese Weise erhalten Ihre Mitarbeiter trotzdem eine spürbare Gegenleistung für ihre gute Arbeit, ohne das die Personalkosten zu sehr ansteigen. Schließlich sind gerade die Lohnnebenkosten einer der größten Kostenfaktoren in Unternehmen.

    Fazit: Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft

    Es gibt kaum einen besseren Weg als Zusatzleistungen, um den eigenen Mitarbeitern etwas Gutes zu tun, ohne das die Kosten dabei explodieren. Von der Steuerbegünstigung profitieren sowohl Sie als auch Ihre Mitarbeiter. Achten Sie aber tunlichst darauf die Freigrenzen einzuhalten, sonst muss der gesamte Wert der Sachbezüge versteuert werden. Kommunizieren Sie Ihre Zusatzleistungen sowohl nach innen als auch nach außen. Sie können sich damit gegebenenfalls einen echten Wettbewerbsvorteil im Kampf um gute Mitarbeiter verschaffen.

    Autor: Matthias Koprek