Bei jedem Vertragsverhältnis entstehen gegenseitige Rechte und Pflichten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. So auch bei einem Arbeitsvertrag. Geht es um eine Beschäftigung, ist der Arbeitnehmer finanziell vom Arbeitgeber abhängig. Grund genug für den Gesetzgeber, im deutschen Arbeitsrecht einen gewissen Schutz für Beschäftigte in Unternehmen vorzusehen. Kündigungsfristen sorgen für eine Übergangszeit zwischen Kündigung und Ende der Beschäftigung. Auch Arbeitgeber profitieren von diesen Fristen, die je nach Vertrag und Dauer der Betriebszugehörigkeit unterschiedlich lang ausfallen können.
Was bedeutet die Kündigungsfrist bei einem Arbeitsverhältnis?
Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum von der Erklärung einer Kündigung, bis zum Ende des Vertragsverhältnisses. Nach ihrem Ablauf ist das Beschäftigungsverhältnis beendet. Die Frist wird im Arbeitsvertrag festgehalten und dient dem Schutz der Vertragspartner Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie deren Interessen. So haben Arbeitnehmer in dieser Zeit die Möglichkeit, sich um eine neue Anstellung zu kümmern. Arbeitgeber können den Nachfolger für die Position suchen.
Achtung: Sprechen Sie eine Abmahnung aus und gleich danach eine Kündigung, so ist das gesetzlich nicht möglich. Erst wenn nach der Abmahnung keine Besserung eintritt, ist eine Kündigung in diesem Fall wirksam.
Wie lang sind die gesetzlichen Kündigungsfristen?
Die Regelungen nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) sehen eine Staffelung der Kündigungsfrist nach Betriebszugehörigkeit vor. Dabei spielt das Lebensjahr nach Urteilen von EuGH und BAG von 2010 keine Rolle mehr. Wer als Arbeitgeber einem Angestellten kündigen möchte, muss – soweit nicht anders vereinbart – folgende gesetzliche Fristen beachten:
Während der ersten sechs Monate, also innerhalb der Probezeit, gilt von Unternehmensseite eine gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen zu jedem beliebigen Tag. Bei einer Beschäftigungsdauer von sieben Monaten bis zwei Jahren gilt eine Frist von vier Wochen zum 15. Oder Ende eines Kalendermonats.
Bestand des Arbeitsverhältnisses | Kündigungsfrist für Arbeitgeber |
2 Jahre | 1 Monat zum Ende des Kalendermonats |
5 Jahre | 2 Monate zum Ende des Kalendermonats |
8 Jahre | 3 Monate zum Ende des Kalendermonats |
10 Jahre | 4 Monate zum Ende des Kalendermonats |
12 Jahre | 5 Monate zum Ende des Kalendermonats |
15 Jahre | 6 Monate zum Ende des Kalendermonats |
20 Jahre | 7 Monate zum Ende des Kalendermonats |
Einzelvertraglich oder im Tarifvertrag können zudem längere Kündigungsfristen vereinbart werden.
Wer als Arbeitnehmer kündigen möchte, kann das Beschäftigungsverhältnis während der ersten sechs Monate (Probezeit) innerhalb von zwei Wochen zu jedem beliebigen Tag beenden. Ab einer Beschäftigungsdauer von sieben Monaten, also in der Regel nach Ende der Probezeit, beträgt die Frist für einen Arbeitnehmer vier Wochen zum 15. oder Ende des Kalendermonats. Danach spielt die Dauer der Betriebszugehörigkeit keine Rolle mehr.
Vier Wochen haben bei der Berechnung der Kündigungsfrist genau 28 Tage.
Wie lang können einzelvertraglich geregelte Kündigungsfristen sein?
In den meisten Arbeitsverträgen sind individuelle Fristen für die Kündigung vereinbart. Diese sind länger als die gesetzlichen Kündigungszeiträume und werden häufig ebenfalls entsprechend der Dauer der Beschäftigung im Unternehmen festgesetzt. Oft gelten die verlängerten Fristen in solchen Verträgen für beide Seiten. Das heißt, auch der Angestellte muss sich dann an die längeren Fristen halten.
Die individuell vereinbarte Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag darf für den Arbeitnehmer nie länger sein als für den Arbeitgeber. Außerdem kann die Kündigungsfrist nicht zuungunsten des Beschäftigten verkürzt werden. Davon ausgenommen sind Angestellte, die als Aushilfen drei Monate oder kürzer eingestellt sind (§ 622 Absatz 5 Satz 1 Nr. 1 BGB), sowie Kleinbetriebe, die nur bis zu 20 Beschäftigte haben(§ 622 Absatz 5 Satz 1 Nr. 2 BGB).
Arbeitnehmer und Arbeitgeber können sich auch auf weniger Kündigungstermine einigen als gesetzlich vorgegeben. Beispielsweise indem nur Kündigungen zum Quartalsende möglich sind, nicht zum Ende des Monats. Auch bei diesen Ausnahmeregelungen gilt eine Kündigungsfrist von mindestens vier Wochen.
Wo kann man nachsehen, welche Kündigungsfrist besteht?
Wie lange die Kündigungsfrist bei einem bereits bestehenden Arbeitsverhältnis ist, kann man entweder im Arbeitsvertrag nachschlagen oder in einem auf diesen Vertrag anwendbaren Tarifvertrag. Zulässige einzelvertragliche Regelungen ersetzen dabei immer gesetzliche oder tarifliche Vereinbarungen. Sind zu den Fristen keine gesonderten Absprachen aufgeführt, gelten die gesetzlichen Fristen.
Ab wann gilt eine Kündigung und wann startet die Kündigungsfrist?
Die Kündigungsfrist beginnt immer zum Zeitpunkt der erklärten Kündigung. Eine Kündigung gilt bei Arbeitsverhältnissen als erklärt, wenn Sie dem Vertragspartner als unterschriebenes Schriftstück übergeben wurde. Das Datum des Kündigungsschreibens ist dabei irrelevant. Sofort nach der Übergabe ist die Kündigung erklärt, auch, wenn der Empfänger sie nicht direkt liest oder wegwirft. Alternativ zur persönlichen Übergabe kann ein Kündigungsschreiben zugehen, das heißt, es wird zugestellt oder in den Briefkasten eingeworfen.
Wie werden Kündigungsfristen richtig berechnet?
Bei der Berechnung einer nach Wochen vereinbarten Kündigungsfrist startet man am Tag nach Zugang oder Übergabe der schriftlichen Kündigung. Der Wochentag, an dem die Kündigung eingeht oder übergeben wird, entspricht dem Wochentag, an dem die Frist endet.
Beispiel: Wenn ein Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen an einem Donnerstag, den 15. Oktober enden soll, muss die Kündigung spätestens bis zum Donnerstag, den 17. September eingehen. Trifft sie später beim Empfänger ein, endet die Frist erst zum 31. Oktober.
Ist die Kündigungsfrist im Vertrag nach Monaten aufgeführt, nutzt man zur Berechnung die entsprechenden Kalendertage. Falls der Monat, in dem das Beschäftigungsverhältnis enden soll, kürzer ist als der, in dem die Kündigung erklärt wird, läuft die Frist am letzten Tag des Monats ab. Das gilt auch, wenn dieser auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt.
Beispiel: Ein Beschäftigter ist seit zwei Jahren im Unternehmen angestellt. Sein Arbeitsverhältnis ist nach gesetzlicher Regelung zum Monatsende kündbar und soll zum 31. Juli enden. Dann muss die Kündigung zum 30. Juni erklärt sein. Grund ist, dass erst der Folgetag der Kündigungserklärung den Beginn der Kündigungsfrist markiert. Erfolgt die Erklärung erst zum 1. Juli, läuft die Frist dementsprechend bis zum 31. August.
Welche Bedeutung hat das Datum auf der Kündigung?
Im Arbeitsrecht spielt das im Kündigungsschreiben angegebene Datum keine Rolle. Relevant ist nur, wann eine Kündigung beim Empfänger eingegangen ist.
Kündigungsfristen schützen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor allzu plötzlichen Veränderungen und sorgen für eine geregelte Übergangszeit für beide Seiten. Neben den gesetzlichen Regelungen lassen sie sich individuell gestalten und so auf die Bedürfnisse von Beschäftigten und Unternehmen anpassen.