Pausenregelungen: Die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes

Pausenregelungen: Die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes

Was sich nicht kontrovers anhört, birgt dennoch einige Tücken: Die Regelungen rund um die Arbeitszeit und Ruhepause. Der Gesetzgeber gibt Unternehmen bzw. Arbeitgebern zahlreiche Rahmenbedingungen vor – diese zu wissen und zu beachten ist im HR-Bereich von großer Relevanz.

In diesem Artikel finden Sie die gesetzlichen Regelungen zu Arbeitszeiten und Pausen im Überblick.

    Was ist das Ziel des Arbeitszeitgesetzes?

    Im Jahr 1994 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Ziel ist es,

    „die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer […] bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten und die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu verbessern“.

    Arbeitszeitgestz

    Zudem schützt es den Sonntag und gesetzliche Feiertage als freie Arbeitstage.

    Wie definiert das ArbZG die Arbeitszeit?

    Allgemein ist die Arbeitszeit, die Zeit, in der der Arbeitnehmer Tätigkeiten für sein Unternehmen ausführt. Aber kann die Zeit des Arbeitsweges, der Dienstreise oder des Umkleidens zur Arbeitszeit dazu gezählt werden?

    • Weg zur Arbeit: Die tägliche Wegezeit gehört in der Regel nicht zur Arbeitszeit. Eine Ausnahme stellt die Anfahrt eines Arbeitnehmers dar, der aufgrund seiner Rufbereitschaft zu seinem Einsatz fahren muss.
    • Dienstreisen: Arbeitet der Arbeitnehmer von unterwegs, beispielsweise im Zug, kann er diese Zeit als Arbeitszeit geltend machen. Wenn er jedoch nicht arbeitet, sondern sich während der Zugreise ausruht, gilt diese Zeit nicht als Arbeitszeit im Sinne des ArbZG.
    • Umkleidezeit: Normalerweise besteht keine Vergütungspflicht für die Zeit zum Umziehen. Wenn sich der Arbeitnehmer aber im Betrieb umziehen muss, da es sein Arbeitgeber vorschreibt, zählt das als Arbeitszeit.

    Wie ist die Pausenzeit am Arbeitsplatz geregelt?

    Die Ruhepause zählt nicht als Arbeitszeit. Das Arbeitszeitgesetz  regelt in § 4 die Mindestlänge der Ruhepausen je nach Arbeitsdauer an einem Tag. Außerdem legt der Paragraph fest, dass der Arbeitgeber die Regelung im Voraus klären muss.

    Vorgeschriebene Dauer der Arbeitspausen

    Der Beginn und die Dauer der Pause müssen somit bekannt sein, bevor der Arbeitnehmer die Arbeit unterbricht.

    • Eine Arbeitszeit von 6 bis 9 Stunden: mindestens 30 Minuten Arbeitspause
    • Eine Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden: mindestens 45 Minuten Arbeitspause

    Laut Arbeitsrecht ist der Arbeitgeber verpflichtet, seinen Beschäftigten Arbeitspausen zu gewähren und diese an die Dauer ihrer Arbeit an einem Tag anzupassen. Die Regelungen im Unternehmen können jedoch durch Bestimmungen in Tarifverträgen bzw. Betriebs- oder Dienstvereinbarungen unterschiedlich lauten. So können die Übereinkommen in Schicht- oder Verkehrsbetrieben abweichen, da sie an die Umstände der Arbeit angepasst werden müssen.

    Arbeitspausen, Pflicht, gewährleisten, Pausen in der Arbeitszeit
    Der Arbeitgeber hat regelmäßige Pausen zu gewährleisten © Goffkein – Adobe Stock

    Arbeitnehmer sind nicht dazu verpflichtet, die Pause an einem Stück zu machen. Die Beschäftigten können die gesamte Pausendauer in einzelne Abschnitte von mindestens 15 Minuten aufteilen und über den Arbeitstag verteilen.

    Was gibt das Arbeitszeitgesetz zur täglichen Arbeitszeit vor?

    Das Arbeitszeitgesetz setzt klare Vorgaben für die Arbeitstage von Arbeitnehmern in Deutschland fest. Diese sind:

    • Acht-Stunden-Tag: Am Tag dürfen Mitarbeiter nicht länger als acht Stunden arbeiten – Pausen sind nicht dazugezählt. Auf sechs Tage summiert können Angestellte bis zu 48 Stunden pro Woche für 48 Wochen arbeiten: Bei einer Sechs-Tage-Woche haben Ihre Mitarbeiter dabei einen Anspruch auf vier Wochen Urlaub im Jahr.
    • Verlängerung auf zehn Stunden: Bei Bedarf und in Ausnahmefällen können Arbeitgeber die Arbeitszeit um zwei Stunden, von acht auf zehn Stunden am Tag, verlängern. Aber Vorsicht: 60 Arbeitsstunden sind das absolute Maximum – eine weitere Verlängerung ist nicht zulässig.
    • Ausgleich der Überstunden: Wie erwähnt, dürfen Mitarbeiter ihre Arbeitszeit nur in Ausnahmefällen von acht auf zehn Stunden erhöhen. Daher muss der Arbeitgeber die Mehrarbeit durch Freizeit ausgleichen. So darf der Angestellte innerhalb von 24 Wochen die Acht-Stunden-Grenze im Durchschnitt nicht überschreiten.

    Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die gearbeiteten Zeiten des Arbeitnehmers zu dokumentieren, wenn der Angestellte die Acht-Stunden-Regel überschreitet. Diese Regelung ist vor allem für Unternehmen mit Arbeitszeiterfassungsgeräten umzusetzen.

    Alle beschriebenen Regeln gelten auch für Nachtarbeiter. Wenn sie jedoch länger als acht Stunden arbeiten, darf die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb von vier Wochen nicht höher als acht Stunden liegen.

    Wer ist vom Arbeitszeitgesetz betroffen und wer nicht?

    Wie das bei Gesetzen in der Regel der Fall ist, gilt das ArbZG für alle Arbeitnehmer. Doch folgende sind nicht davon betroffen:

    • Staatsbedienstete wie Beamte, Richter und Soldaten
    • bei Beschäftigen von Jugendlichen unter 18 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
    • Leitende Angestellte und Chefärzte
    • Pflege- oder Erziehungskräfte wie Kindergärtner oder Altenpfleger
    • Arbeitnehmer, die von der Kirche angestellt sind wie beispielsweise Organisten
    • Arbeitnehmer, die in der Luftfahrt tätig sind

    Außerdem schützt das ArbZG auch Selbstständige oder freie Mitarbeiter nicht. Diese können ihre Arbeitszeiten und -tage frei wählen. Für schwangere oder stillende Frauen gelten besondere Vorschriften zum Arbeitsschutz im Mutterschutzgesetz (MuSchG).

    Welche Arbeitszeiten gelten beim Bereitschaftsdienst und der Rufbereitschaft?

    Es gibt Personen, die nicht von den klassischen Arbeitszeiten im Büro betroffen sind – zum Beispiel Krankenpfleger, Ärzte oder Feuerwehrmänner. Diese haben oftmals Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft, wodurch sie in der Gestaltung ihrer freien Zeit eingeschränkt sind: Erhalten sie einen Notruf, müssen sie umgehend handeln. Doch wie werden diese Sonderfälle behandelt

    Bereitschaftsdienst

    Während des Bereitschaftsdienstes befindet sich der Angestellte am Arbeitsplatz. Er kann entweder aktiv arbeiten oder sich ausruhen. Daher gelten für diese Zeiten besondere Regeln: Der Bereitschaftsdienst gilt als Arbeitszeit, diese muss jedoch nicht zu 100 Prozent vergütet werden. Die Vergütung während dieser Zeit muss in einem angemessenen Verhältnis zur regulären Bezahlung stehen. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes von 2004 entschied, dass eine Vergütung von 68% des normalen Arbeitsgehaltes als angemessen zu bewerten ist.

    Rufbereitschaft

    Die Rufbereitschaft gilt nicht als Arbeitszeit. Erst wenn der rufbereite Beschäftigtekontaktiert und zu seiner Dienststelle beordert wird, zählt das als Arbeitszeit. Wenn der Angestellte jedoch innerhalb von 10 bis 20 Minuten an der Dienststelle sein muss, wird von Bereitschaftsdient gesprochen. Folglich kann eine Vergütungspflicht bestehen.

    Welche Vorschriften gelten für Ruhezeiten und Pausen?

    Grundsätzlich gilt, dass Arbeitgeber die Leistung ihrer Mitarbeiter durch das Gewähren von Pausen erhalten und gegebenenfalls erhöhen können. Die Arbeitsbedingungen einiger Berufsarten erlauben häufigere, aber kurze Ruhepausen, andere erfordern unter Umständen seltenere, lange Unterbrechungen. Entgegen der Vermutung, dass Pausen die Effektivität des Unternehmens mindern, können Arbeitsunterbrechungen die Motivation und Konzentration der Beschäftigten fördern. 

    Was ist der Unterschied zwischen Ruhezeit, Arbeitsunterbrechung und Pausen?

    RuhezeitRuhepausenArbeitsunterbrechung
    Was ist das?Zeit zwischen zwei Schichten, in der sich Beschäftigte ununterbrochen von ihrer Tätigkeit erholen könnenZeitabschnitt am Arbeitstag, der zur Erholung genutzt werden kann, „klassische“ Mittagspausesogenannte KurzpausenBeispiele: Raucherpausen, private Telefongespräche, E-Mail
    Dauerregulär 11 StundenAusnahmefälle wie Krankenhausangestellte, Gaststätte oder Verkehrsbetrieben = 10 StundenSonderfall Rufbereitschaft = Mindestruhezeit auf die Hälfte verkürzbarkleinergleich 6 Arbeitsstunden = keine Pausezwischen 6 und 9 Arbeitsstunden = 30 Minutengrößergleich 9 Arbeitsstunden = 45 Minutenweniger als 15 Minuten

    Wann muss eine Pause vergütet werden?

    Wichtig ist, dass Vorgesetzte bei der Abrechnung der Arbeitszeit auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die betriebsinternen Vereinbarungen achten. Nur mit einem Nachweis und in Absprache über Zeitpunkt und Länge der Ruhepause kann eine Nichtvergütung erfolgen. Anders gesagt: Arbeitsunterbrechungen sind keine Pausenzeiten und werden daher vergütet.

    Weiterhin ist es Vorgesetzten freigestellt, bestimmte Pausenzeiten zu vergüten. Möchten Arbeitgeber ihre Beschäftigten beispielsweise dafür prämieren, dass sie an Samstagen arbeiten, können sie dies anhand einer Pausenentlohnung tun.

    Sonderfall: Betriebspausen

    Eine Unterbrechung aufgrund technischer Probleme oder organisatorischer Aufgaben gilt als Betriebspause. Dazu gehören folgende Tätigkeiten:

    • Technische Aufgaben
    • Innerbetriebliches Organisieren
    • WC-Gang
    • Bildschirmpausen
    Technische Aufgaben, Innerbetriebliches Organisieren, WC-Gang, Bildschirmpausen, bezahlte Pausen im Betrieb Sonderfall
    Sonderfälle bezahlte Betriebspausen © deagreez – Adobe Stock

    Raucherpausen regeln Unternehmen dagegen häufig gesondert. Diese sind verboten oder erfolgen nur mit einem weiteren Nachweis über die Dauer der Pause.

    Wie können Arbeitnehmer ihre Pausenzeit optimieren?

    Um die Gesundheit und Effizienz der Mitarbeiter zu fördern, können Vorgesetzte ihre Beschäftigten auf einige Aspekte aufmerksam machen.

    • Arbeit unterbrechen, bevor sich eine Erschöpfung bemerkbar macht: rechtzeitige Pausen sind erholsam und beugen starker Belastung und einem Stress-Zustand vor
    • frische Luft, Tageslicht und Bewegung ermöglichen Mitarbeitern, Energie zu tanken
    • technische Geräte und künstliches Licht sind ein egroße Belastung am Arbeitsplatz: Pausen, die ohne Smartphone oder Laptop verbracht werden, sind entspannter und erholsamer

    Um das Gesundheitsrisiko der Bildschirmarbeit gering zu halten kann auf einige Maßnahmen zurückgegriffen werden. Der Arbeitgeber sollte den Mitarbeitern zum Beispiel Schulungen zur Ergonomie am Arbeitsplatz anbieten.

    Was tun Sie bei Pausenüberschreitungen?

    Verletzen Mitarbeiter die betriebsinternen Vereinbarungen oder die gesetzliche Pausenregelung, stellt dies keinen sofortigen Kündigungsgrund dar.

    Überschreiten Beschäftigte beispielsweise regelmäßig die Pausenzeiten lässt sich die Situation zunächst im Gespräch klären. Grundsätzlich sollte das Ausmaß des Verstoßes in Relation zu der Dauer und Qualität des Arbeitsverhältnisses gesehen werden.

    Fazit: Klare Arbeitszeiten- und Pausenrelegung

    Dieser Überblick über die gesetzlichen Regelungen zu Arbeitszeiten und Pausen kann von Vorgesetzten sowie Angestellten als Grundlage genutzt werden, um über seine Rechte Bescheid zu wissen. Das Arbeitsrecht hat feste Bestimmungen, wie die Rahmenbedingungen bezüglich Tätigkeit und Pausen aussehen. Wir raten Ihnen, auf die Sonderfälle und Unterschiede zwischen Ruhepausen, Ruhezeiten und Unterbrechungen zu achten, um gesetzeskonform handeln zu können. Hier können Sie unseren kostenlosen Report über Arbeitszeiten- und Pausenregelungen downloaden. Die arbeitsrechtlichen Arbeits- und Pausenzeiten helfen, Flexibilität sowie Effizienz im Unternehmen zu steigern.

    FAQ: Antworten auf die häufigsten Fragen zur Arbeitszeit

    Was ist das Ziel des Arbeitszeitgesetzes?

    Das Arbeitszeitgesetz verfolgt das Ziel, die Gesundheit und Sicherheit aller Beschäftigten zu schützen und auch den Rahmen für eine erhöhte Flexibilität bei den Arbeitszeiten zu optimieren.

    Wie viele Minuten Pause müssen Arbeitnehmer bei 6 bis 9 Stunden Arbeitszeit machen?

    Bei einer Arbeitszeit von 6 bis 9 Stunden müssen Arbeitnehmer 30 Minuten Pause machen.

    Wie viele Stunden am Tag dürfen Arbeitnehmer arbeiten?

    Mitarbeiter dürfen in der Regel nicht mehr als acht Stunden pro Tag arbeiten. Pausen sind hiervon ausgenommen. In Ausnahmefällen ist auch eine Verlängerung auf 10 Stunden möglich.

    Autor: Redaktion Personalwissen