Lohnfindung – Worauf es beim Gehaltsmanagement ankommt

Lohnfindung – Worauf es beim Gehaltsmanagement ankommt

Bei Neueinstellungen, aber auch bei Gehaltsverhandlungen mit Arbeitnehmern stehen zwei verschiedene Interessen im Raum. Ein gutes Gehaltsmanagement und der Fokus auf eine leistungsgerechte Entlohnung sorgen für zufriedene und damit für motivierte Mitarbeiter.

Wir möchten Ihnen in diesem Artikel zeigen, worauf Sie bei der Lohnfindung achten sollten und wie Sie Ihr Gehaltsmanagement optimieren können. Des Weiteren erfahren Sie, welche Lohnarten es gibt und wonach Sie sich bei der Bestimmung der Lohnart und der Lohnzuschläge richten können. Auf dem Arbeitsmarkt ist der Wettbewerb unter den Betrieben mittlerweile groß: Wer als faires Unternehmen wahrgenommen werden möchten, sollte das Gehaltsmanagement auf keinen Fall unterschätzen. Sie werden erstaunt sein, wie einfach Sie Lohnkosten sparen und Ihre Arbeitnehmer dennoch durch eine leistungsgerechte Entlohnung an Ihr Unternehmen binden können.

    Wie kann man Lohnarten vergleichen?

    Arbeitslosigkeit ist längst passé. Immer mehr Betriebe sind darauf angewiesen, auf potenzielle neue Mitarbeiter attraktiv zu wirken. Einer adäquaten Bezahlung kommt dabei eine wichtige Rolle zu. An erster Stelle bei der Lohnfindung steht der klassische Lohn als Geldwert. Dieser lässt sich auf unterschiedliche Art und Weise ausgestalten:

    • Zeitlohn (Stundenlohn)
    • Leistungslohn
    • Monatslohn beziehungsweise Gehalt

    Neben der festen Lohnzahlung können Alternativlöhne und Lohnzuschläge, so zum Beispiel der Naturallohn und Leistungen mit Lohncharakter für einen größeren Anreiz sorgen und die Lohnstruktur sinnvoll ergänzen. Um die richtige Lohnart zu finden, ist ein branchenspezifischer Gehaltsvergleich aber essenziell.

    Wichtig: Die finanzielle Lohnzahlung steht für alle Arbeitnehmer im Vordergrund. Diese muss fair und anhand der branchenüblichen Vergleichslöhne überzeugen. Insbesondere in größeren Organisationen, in denen kollektivrechtliche Vorgaben gelten, sind die von den Gewerkschaften ausgehandelten Tarifverträge bindend und lassen in der Regel nur Spielraum nach oben zu.

    Lohngerechtigkeit: Leistungsgerechte Entlohnung anhand wichtiger Faktoren

    Lohngerechtigkeit heißt nicht, dass jeder Arbeitnehmer dieselbe Entlohnung bekommt. Vielmehr ist es Aufgabe des Betriebs, eine leistungsgerechte Entlohnung zu bieten. Erfahrung, Betriebszugehörigkeit und die Arbeitszeit, das Ausbildungsniveau und Qualifikationen, aber auch die Leistung und Funktion des einzelnen Mitarbeiters fließen in eine leistungsgerechte Entlohnung ein.

    Lohngerechtigkeit schließt somit aus, dass ein neuer Arbeitnehmer den gleichen Lohn wie ein seit Jahrzehnten beschäftigter Mitarbeiter erhält. Zahlt Ihr Unternehmen gerechte Löhne, wirkt sich diese Ausrichtung positiv auf Ihr Image und die Akzeptanz Ihrer Mitarbeiter aus. Die Lohnstruktur im Blick zu behalten, Vergütungen angemessen zu ermitteln und eine nachvollziehbare Lohnpolitik auszugestalten, ist eine verantwortungsvolle Aufgabe – auch in rechtlicher Hinsicht.

    Lohnzuschläge – der Stundenlohn mit Zuschlägen

    Wer den regulären Stundenlohn zahlt und Arbeitnehmer zu zuschlagspflichtigen Zeiten beschäftigt, steht in der Berechnung vor einer nicht zu unterschätzenden Herausforderung. Bei Stundenlöhnen werden Nacht- und Wochenendzuschläge, das 13. Gehalt sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Feiertagszuschläge nicht auf Basis eines Festgehalts, sondern anhand der tatsächlich geleisteten Stunden errechnet.

    Tipp: Bei dieser Berechnung handelt es sich um ein sehr komplexes Modell. Wenn Sie Lohnzuschläge zahlen, sparen Sie viel Zeit, indem Sie keinen Stundenlohn, sondern ein monatliches Festgehalt vereinbaren. Die Lohnzuschläge lassen sich auf dieser Basis einfacher ermitteln und das Gehaltsmanagement weist eine Null-Fehlerquote auf. Viele Arbeitgeberverbände empfehlen dieses Vorgehen.

    Ist Lohntransparenz sinnvoll oder kontraproduktiv?

    In einigen Ländern ist die Lohntransparenz längst üblich. Hierzulande verankern zahlreiche Unternehmen im Rahmen ihrer Lohnpolitik eine Verschwiegenheitsvereinbarung im Arbeitsvertrag. So ist es dem Arbeitnehmer vertraglich nicht gestattet, über sein Gehalt zu sprechen. 

    Inwieweit eine Lohntransparenz sinnvoll ist, hängt unter anderem von den Lohndifferenzen im Unternehmen ab. Wer sich für eine innerhalb des Unternehmens praktizierte offene Kommunikation der Löhne entscheidet, wird nicht bei allen Arbeitnehmern auf Verständnis stoßen. 

    Achtung! Auch wenn sich eine Abteilung einheitlich für die Lohntransparenz ausspricht, kann es am Ende zu Verwerfungen kommen. Vor allem gering verdienende Mitarbeiter, deren Entlohnung sind in der Nähe des Mindestlohns befinden, äußern schneller ihre Unzufriedenheit.

    Lohnentwicklung als wichtiges Fundament im Gehaltsmanagement

    Auch wenn die leistungsgerechte Entlohnung im Vordergrund steht, bedarf es im Rahmen der Lohnvereinbarung fundierte Kenntnisse zur Lohnentwicklung. Gerade wenn es um die Neueinstellung von Arbeitnehmern geht, ist die Lohnentwicklung ein ebenso wichtiger Bestandteil wie die Lohnermittlung anhand der arbeitnehmerspezifischen Faktoren.

    Es empfiehlt sich nicht, eine Neueinstellung zu veralteten Lohnkonditionen vorzunehmen. Hierbei besteht das Risiko, dass diese Tendenz vom Bewerber durchschaut und in der Gehaltsverhandlung angesprochen wird. Gleichzeitig ist es nicht unwahrscheinlich, mit einer veralteten Lohnstruktur interessante Bewerber abzuschrecken.

    Tipp: Wer sich über den aktuellen Durchschnittslohn in der Branche, über die Lohnentwicklung der letzten Dekade und über die Löhne der härtesten Konkurrenten informiert, schafft ein stabiles Fundament für seine eigenen Lohnverhandlungen.

    Gut gerüstet in die Lohnverhandlung

    Der anvisierte Lohn sollte bereits vor der Veröffentlichung einer Stellenanzeige festgelegt werden. Heute ist es nicht unüblich, dass ein potenzieller Arbeitnehmer oder Angestellter mit einer eigenen Vorstellung zum Gehalt ins Bewerbungsgespräch geht und diesen Aspekt ohne lange Wartezeit anspricht. Eine feste Vorstellung Ihrerseits muss Verhandlungen nicht ausschließen, sofern diese plausibel sind und sachlich vermittelt werden.

    Wichtiger Hinweis! Lassen Sie sich für die Lohnverhandlung ein wenig Spielraum. Im Rahmen der Lohnfindung werden Stellen nicht mit Betrag X budgetiert, sondern mit einem Gehaltsband, also einer bestimmten Bandbreite. Diese Flexibilität ermöglicht es Ihnen, Ihrem Kandidaten entgegenzukommen oder größere Lohnerhöhungen in Aussicht zu stellen, wenn der Gehaltswunsch Ihres Gegenübers unter Ihrer Bemessungsgrundlage liegt.

    Eine gute Vorbereitung für die Lohnverhandlung ist unerlässlich. (c) Andrey Popov – Adobe Stock

    Welchen Lohn zahlen Mitbewerber?

    Mit dem Wissen, wie viel ein Mitarbeiter beim Konkurrenten verdient, leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Lohnakzeptanz. Durch Konkurrenzanalysen auf dem Arbeitsmarkterhalten Unternehmen die Sicherheit, einem Bewerber nicht weniger Geld als ein Mitbewerber zu bieten. 

    Dieser Umstand wiederum schließt aus, dass das Interesse an Ihren offenen Stellen sinkt. Eine Orientierung am Lohn marktführender Mitbewerber ist eine gute Lösung, sofern sich die Konkurrenz an den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn und von Gewerkschaften ausgehandelte Tarifverträge hält sowie seriös entlohnt.

    Lohnangaben in Stellenangeboten steigern das Bewerberinteresse

    In der Praxis zeigt sich, dass mit Gehaltsangabe versehene Stellenangebote deutlich mehr Zuspruch erhalten. Wer nach einem Job sucht, interessiert sich nicht zuletzt für seine Verdienstmöglichkeit. Das ist eine Form der Lohntransparenz, die Bewerbern von Anfang an Klarheit verschafft.

    Zahlreiche Stellenbörsen bieten mittlerweile die Möglichkeit, Gehaltsspannen anzugeben. Wenn die Entlohnung in Ihrem Betrieb von Tarifvertrag läuft, macht es Sinn, die tarifliche Eingruppierung der vakanten Position zu kommunizieren.

    Achtung! Durch vorbildliches Gehaltsmanagement können Sie vor der Veröffentlichung der Stellenanzeige prüfen, wie viel ein in gleicher Position beschäftigter Mitarbeiter bei Ihnen verdient. Bekommt er weniger Lohn, sollten Sie entweder auf die Lohnangabe in der Ausschreibung verzichten, oder dem für Sie tätigen Arbeitnehmer eine Lohnerhöhung anbieten. Alles andere schafft Unmut in Bezug auf die Lohnpolitik.

    Welchen Lohnanspruch hat ein Arbeitnehmer?

    In der Entscheidung für eine Lohnart wird beherzigt, welchen Anspruch der Arbeitnehmer an seinen Lohn hat. Bei allen Lohnarten gilt der vertraglich fixierte Lohn, der nicht den Leistungserfolg, sondern die getane Arbeit entlohnt. Ausnahmen bilden Provisionen (fällt unter die leistungsgerechte Entlohnung), die zusätzlich zum regulären Lohn ausgeschüttet werden. Diese sind erfolgsabhängig, sodass ein Arbeitnehmer keinen rechtlichen Anspruch, sondern nur ein Anrecht bei erbrachtem Arbeitserfolg erwirbt.

    Wichtiger Hinweis! Alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf die pünktliche Zahlung des Lohns. Der Zeitpunkt der Lohnzahlung wird im Arbeitsvertrag festgehalten und bezeichnet nicht den Tag der Anweisung, sondern den Tag der Verfügbarkeit auf dem Konto des Arbeitnehmers.

    Lohnzusatzleistungen bieten verschiedene Individualaufstockungsmöglichkeiten

    Die bekanntesten Lohnzusatzleistungen sind Naturallöhne in Form von Kost und Logis sowie Provisionszahlungen. Ebenfalls beliebt sind Sachbezüge, also geldwerte Vorteile und Zusatzleistungen, die bei der Lohnfindung Berücksichtigung finden können.

    Zusätzliche Entlohnung durch sogenannte Naturallöhne

    Zu Naturallöhnen gehören kostenlose Arbeitskleidung, Firmenfahrzeuge, die auch privat genutzt werden dürfen und beispielsweise ein Zuschlag auf die Zweitwohnung am Arbeitsort. Nicht erlaubt sind reine Naturalleistungen, die anstelle einer Geldzahlung den Gesamtlohn ausmachen. 

    Gibt es eine Vereinbarung über vertragliche Lohnzusatzleistung, ist auch ein Abzug des Naturallohns vom Gehalt nicht zulässig. Im steuerrechtlichen Sinne stellt der Naturallohn ein Geschäft dar, das der Buchhaltungs- und Steuerplicht unterliegt.

    Steuerfreie Sachbezüge: Brutto ist gleich netto

    Wer seinem Team geldwerte Vorteile ermöglichen will, sollte sich unbedingt über steuerfreie Sachbezüge informieren. Seit dem Jahr 2022 beläuft sich der Freibetrag auf 50 Euro pro Monat pro Mitarbeiter (Stand April 2022). Diese geldwerten Vorteile können in der Lohnstruktur Berücksichtigung finden und bieten dem Arbeitgeber einen nennenswerten Vorteil: 50 Euro mehr brutto betragen auch 50 Euro mehr netto.

    Wichtiger Hinweis! Bei steuerfreien Sachbezügen handelt es sich wie der Name schon vermuten lässt, nicht um Barlohn, sondern um beispielsweise Gutscheine – also Sachlohn.

    Bis zum Grenzwert von 50 Euro sind solche Sachbezüge frei von Lohnsteuer- und frei von Sozialversicherungsabzügen. Das bedeutet: Der Arbeitnehmer erhält beispielsweise einen 50 Euro Gutschein monatlich, muss dafür aber keine Sozialleistungen abführen. Brutto entspricht also netto.

    Wie funktioniert Lohnfindung bei Tariflohn?

    Haben Gewerkschaften in Tarifverhandlungen mit Arbeitgeberverbänden eine bestimmte Entlohnung ausgehandelt, sind diese Lohngruppen für die Branche bindend. Im Rahmen des Tarifsystems soll Arbeitnehmern zugesichert werden, nicht unterbezahlt zu werden.

    Das heißt aber nicht, dass es im Rahmen der Lohnfindung keinen Verhandlungsspielraum gibt. Zwar ist der Tariflohn immer als Mindestmaß zu sehen, dennoch haben Unternehmen die Möglichkeit, die Entlohnung im Arbeitsvertrag individuell auszuhandeln. Luft nach oben für Bonus-Zahlungen ist in der Lohnstruktur immer, auch geldwerte Vorteile sind möglich.

    Fazit: Lohnfindung leicht gemacht

    Der Arbeitsmarkt befindet sich im Umbruch: Es gibt kaum mehr Arbeitslosigkeit. Demografischer Wandel und Fachkräftemangel tragen dazu bei, dass sich Arbeitnehmer in vielen Branchen mittlerweile aussuchen können, wo sie tätig werden. Um als Unternehmen im War for Talents zu punkten, kommt es nicht nur auf eine gute Unternehmenskultur und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf an. Auch wenn diese Faktoren zunehmen wichtiger werden, ist ein angemessener Lohn nach wie vor der relevanteste Hebel, um potenzielle Mitarbeiter anzuziehen.

    Als Basis für die Lohnfindung gilt ein Vergleich mit Wettbewerbern aus der Branche – in der Regel befindet sich dieser abseits des Mindestlohns. Selbstredend ist auch die wirtschaftliche Situation des Unternehmens wichtig. In Verhandlungen mit Arbeitnehmern müssen ebenfalls von Gewerkschaften ausgehandelte Tarifverträge Berücksichtigung finden.

    Lohn und Gehalt sind in Deutschland noch immer Verhandlungssache – daher sollten Personalverantwortliche immer Gehaltsspannen in petto haben. Naturallöhne oder Sachbezüge sind eine gute Möglichkeit, Mitarbeitern mehr Netto vom Brutto zu bieten und so als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden.