Bei Neueinstellungen, aber auch bei Gehaltsverhandlungen mit Arbeitnehmern stehen zwei verschiedene Interessen im Raum. Ein gutes Gehaltsmanagement und der Fokus auf eine leistungsgerechte Entlohnung sorgen für zufriedene, und damit für motivierte Mitarbeiter.
Wir möchten Ihnen in diesem Artikel zeigen, worauf Sie bei der leistungsgerechten Entlohnung achten sollten und wie Sie Ihr Gehaltsmanagement optimieren können. Desweiteren erfahren Sie, welche Lohnarten es gibt und wonach Sie sich bei der Bestimmung der Lohnart und der Lohnzuschläge richten können. Der Wettbewerb ist stark und wenn Sie als faires Unternehmen wahrgenommen werden möchten, ist das Gehaltsmanagement auf keinen Fall zu unterschätzen. Sie werden erstaunt sein, wie einfach Sie Lohnkosten sparen und Ihre Arbeitnehmer dennoch durch eine leistungsgerechte Entlohnung an Ihr Unternehmen binden können.
Lohnarten vergleichen – die richtige Lohnart finden
An erster Stelle steht natürlich der klassische Lohn als Geldwert. Dieser kann als Zeitlohn (Stundenlohn), als Monatslohn oder als Leistungslohn vereinbart werden. Neben der festen Lohnzahlung können Alternativlöhne und Lohnzuschläge, so zum Beispiel der Naturallohn und Leistungen mit Lohncharakter für einen größeren Anreiz sorgen. Um die richtige Lohnart zu finden, kann ein Lohnvergleich nach verschiedenen Grundlagen vorgenommen werden.
Lohngerechtigkeit: leistungsgerechte Entlohnung anhand wichtiger Faktoren
Lohngerechtigkeit heißt nicht, dass jeder Arbeitnehmer dieselbe Entlohnung bekommt. Vielmehr steht die leistungsgerechte Entlohnung im Mittelpunkt. Erfahrung, Betriebszugehörigkeit und die Arbeitszeit, das Ausbildungsniveau und Qualifikationen, aber auch die Leistung und Funktion des einzelnen Mitarbeiters fließen in eine leistungsgerechte Entlohnung ein.
Lohngerechtigkeit schließt somit aus, dass ein neuer Arbeitnehmer den gleichen Lohn wie ein seit Jahrzehnten beschäftigter Mitarbeiter erhält. Zahlt Ihr Unternehmen gerechte Löhne, wirkt sich diese Ausrichtung positiv auf Ihr Image und die Akzeptanz des Unternehmens aus.
Lohnzuschläge – Der Stundenlohn mit Zuschlägen
Wer den regulären Stundenlohn zahlt und Arbeitnehmer zu zuschlagspflichtigen Zeiten beschäftigt, steht in der Berechnung vor einer nicht zu unterschätzenden Herausforderung. Bei Stundenlöhnen werden Nacht- und Wochenendzuschläge, das 13. Gehalt und Urlaubsgeld, sowie Feiertagszuschläge nicht auf Basis eines Festgehalts, sondern anhand der tatsächlich geleisteten Stunden errechnet.
Lohntransparenz sinnvoll oder kontraproduktiv?
In einigen Ländern ist die Lohntransparenz längst üblich. Das Nicht-Sprechen über Gehälter ist Devise, die beim Lohn in vielen Unternehmen als vertragliche Verschwiegenheitsvereinbarung im Arbeitsvertrag verankert ist.
Inwieweit eine Lohntransparenz sinnvoll ist, hängt unter anderem von den Lohndifferenzen im Unternehmen ab. Wer sich für eine innerhalb des Unternehmens praktizierte offene Kommunikation der Löhne entscheidet, wird nicht bei allen Arbeitnehmern auf Verständnis stoßen.
Lohnentwicklung: ein wichtiges Fundament im Gehaltsmanagement
Auch wenn die leistungsgerechte Entlohnung im Vordergrund steht, bedarf es im Rahmen der Lohnvereinbarung fundierte Kenntnisse zur Lohnentwicklung. Gerade wenn es um die Neueinstellung von Arbeitnehmern geht, ist die Lohnentwicklung ein ebenso wichtiger Bestandteil wie die Lohnermittlung anhand der arbeitnehmerspezifischen Faktoren.
Es empfiehlt sich nicht, eine Neueinstellung zu veralteten Lohnkonditionen vorzunehmen. Hierbei besteht das Risiko, dass diese Tendenz vom Bewerber durchschaut und in der Gehaltsverhandlung angesprochen wird.
Gut gerüstet in die Lohnverhandlung
Der anvisierte Lohn sollte bereits vor der Veröffentlichung einer Stellenanzeige festgelegt werden. Heute ist es nicht unüblich, dass ein potenzieller Arbeitnehmer oder Angestellter mit einer eigenen Vorstellung zum Gehalt ins Bewerbungsgespräch geht und diesen Aspekt ohne lange Wartezeit anspricht. Eine feste Vorstellung Ihrerseits muss Verhandlungen nicht ausschließen, sofern diese plausibel sind und sachlich vermittelt werden.
Welchen Lohn zahlen Mitbewerber?
Mit dem Wissen, wie viel ein Mitarbeiter beim Konkurrenten verdient, leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Lohnakzeptanz. Durch Konkurrenzanalysen hat das Unternehmen die Sicherheit, einem Bewerber nicht weniger Geld als ein Mitbewerber zu bieten. Dieser Umstand wiederum schließt aus, dass das Interesse an Ihren offenen Stellen sinkt. Eine Orientierung am Lohn marktführender Mitbewerber ist eine gute Lösung, sofern sich die Konkurrenz an den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn oder Tarifverträge hält und seriös entlohnt.
Lohnangaben in Stellenangeboten steigern das Bewerberinteresse
In der Praxis zeigt sich, dass mit Gehaltsangabe versehene Stellenangebote deutlich mehr Zuspruch erhalten. Wer nach einem Job sucht, interessiert sich nicht zuletzt für seine Verdienstmöglichkeit. Das ist eine Form der Lohntransparenz, die Bewerbern von Anfang an Klarheit verschafft.
Welchen Lohnanspruch hat ein Arbeitnehmer?
In der Entscheidung für eine Lohnart wird beherzigt, welchen Anspruch der Arbeitnehmer an seinen Lohn hat. Bei allen Lohnarten gilt der vertraglich fixierte Lohn, der nicht den Leistungserfolg, sondern die getane Arbeit entlohnt. Ausnahmen bilden Provisionen, die zusätzlich zum regulären Lohn ausgeschüttet werden. Diese sind erfolgsabhängig, sodass ein Arbeitnehmer keinen rechtlichen Anspruch, sondern nur ein Anrecht bei erbrachtem Arbeitserfolg erwirbt.
Lohnzusatzleistungen bieten verschiedene Individualaufstockungsmöglichkeiten
Die bekanntesten Lohnzusatzleistungen sind Naturallöhne in Form von Kost und Logis, sowie Provisionszahlungen. Zu Naturallöhnen gehören kostenlose Arbeitskleidung, Firmenfahrzeuge, die auch privat genutzt werden dürfen und beispielsweise ein Zuschlag auf die Zweitwohnung am Arbeitsort. Nicht erlaubt sind reine Naturalleistungen, die anstelle einer Geldzahlung den Gesamtlohn ausmachen. Gibt es eine Vereinbarung über vertragliche Lohnzusatzleistung, ist auch ein Abzug des Naturallohns vom Gehalt nicht zulässig. Im steuerrechtlichen Sinne stellt der Naturallohn ein Geschäft dar, das der Buchhaltungs- und Steuerplicht unterliegt.