Urlaubanspruch im öffentlichen Dienst: Vorschriften des TVöD

Urlaubanspruch im öffentlichen Dienst: Vorschriften des TVöD

Der Tarifvertrag im öffentlichen Dienst (TVöD) bestimmt die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen im öffentlichen Dienst. Ebenfalls thematisiert er die Urlaubsregelung und geht auf Zusatzurlaub bei Schichtbetrieb ein. 


    Was ist der TVöD?

    Mit dem Tarifvertrag TVöD (Tarifvertrag Öffentlicher Dienst) werden die tariflichen Rahmenbedingungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst festgelegt. Der Fokus des TVöD liegt vor allem auf arbeitsrechtlichen Fragen. Darüber hinaus werden im Tarifvertrag die Berechnungsgrundlagen für die verpflichtenden Entgelte in den einzelnen Entgeltgruppen aufgeführt. Zu den wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragestellung gehört die Urlaubsregelung für alle Angestellten im öffentlichen Dienst.

    Im Abschnitt IV des TVöD werden die Bereiche:

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