Kündigung bei der Gewerkschaft: Das müssen Sie beachten

Kündigung bei der Gewerkschaft: Das müssen Sie beachten

Ob ver.di, NGG oder IG Metall: Für fast jede Branche gibt es eine oder sogar mehrere Gewerkschaften. Die meisten Arbeitnehmer versprechen sich von der Mitgliedschaft besondere Vorteile.

Doch es gibt auch zahlreiche Gründe, warum Mitglieder ihre Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft kündigen. Erfahren Sie hier, wie die Kündigung bei der Gewerkschaft funktioniert und was Sie beachten müssen, damit das Kündigungsschreiben rechtswirksam ist.

    Gewerkschaft: Was sind die Gründe einer Kündigung?

    Eine Gewerkschaft vertritt die Interessen der Arbeitnehmer einer Branche. Am bekanntesten sind die Verbände wohl für ihre organisierte Ausführung von Streiks. Gibt es außerdem Ärger mit dem Arbeitgeber, können Gewerkschaftsmitglieder auch persönlich eine kostenlose Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Viele Beschäftigte kennen sich heute aber selbst so gut im Arbeitsrecht aus, dass sie im Ernstfall auf gewerkschaftlichen Rückhalt verzichten würden. Denn die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft hat Vor- und Nachteile.

    Möchte ein Mitglied aus der Gewerkschaft austreten, kann das ganz unterschiedliche Gründe haben. Einer davon: Der Arbeitnehmer geht in Rente. Damit wird die Gewerkschaftszugehörigkeit mehr oder weniger obsolet. Andere Gründe, die Arbeitnehmer und Mitglieder einer Gewerkschaft zur Kündigung bewegen, sind zum Beispiel: 

    • Wechsel in eine andere Gewerkschaft
    • zu hoher Mitgliedsbeitrag
    • Wechsel der des Berufs oder der Branche
    • Angst vor Nachteilen im Job durch den Arbeitgeber
    • Unzufriedenheit mit der Ausrichtung der Gewerkschaft

    Auch ein Mangel an Möglichkeiten zur Mitbestimmung, kann Gewerkschaftsmitglieder dazu bewegen, ihren Mitgliedsausweis zurückzugeben. In den meisten Fällen steckt jedoch eine Kombination verschiedener Gründe hinter dem Entschluss zur Kündigung bei der Gewerkschaft.

    Wann ist eine Kündigung bei Gewerkschaften wirksam?

    Wer seine Mitgliedschaft beenden möchte, muss vor allem beachten, dass die Kündigung bei der Gewerkschaft nur in der Schriftform wirksam ist. Ein einfacher Anruf oder die Erwähnung in einem persönlichen Gespräch reichen also nicht aus. Stattdessen muss ein Kündigungsschreiben verfasst werden, das als Brief per Post oder Fax an die Gewerkschaft geht. 

    Für eine rechtskonforme Kündigung ist in der Regel kein aufwendiges Kündigungsformular notwendig. Stattdessen genügt schon ein formloses Schreiben, in dem sie Ihren Austritt aus der Gewerkschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt erklären. Damit die schriftliche Kündigung wirksam ist, sollte Ihr Brief die folgenden Angaben enthalten: 

    • aktuelles Datum
    • Name und Anschrift des Gewerkschaftsmitglieds
    • Mitgliedsnummer
    • Anschrift der zuständigen Geschäftsstelle der Gewerkschaft
    • Datum, zu dem der Austritt erfolgen soll (oder Vermerk „nächstmöglicher Zeitpunkt“)
    • handschriftliche Signatur

    Um der Schriftform gerecht zu werden, ist ein Element besonders wichtig: Die handschriftliche Signatur. Ohne diese Unterschrift – die in einer E-Mail oder einem Online Formular nicht übermittelt werden kann – ist die Kündigung nicht wirksam. Aus diesem Grund ist der Versand als Brief beim Kündigungsschreiben für die Gewerkschaft meist die beste Wahl. 

    Um den formalen Aufwand möglichst gering zu halten, kann außerdem der Mitgliedsausweis dem Kündigungsschreiben direkt beilegt werden. 

    Sie sind sich unsicher, wie Sie das Schreiben am besten formulieren sollen? Dann nutzen Sie für Ihre Kündigung bei der Gewerkschaft unsere Vorlage – so gehen Sie sicher, dass das schriftliche Dokument alle wichtigen Angaben enthält.

    Kündigung
    Kündigungen lassen sich weiterhin bequem über die Post verschicken. © VRD – Adobe Stock

    Mustervorlage: Kündigung bei Gewerkschaften

    Bereits mit einem einfachen Zweizeiler können Sie Ihre Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft kündigen. Unsere Vorlage bietet eine gute Orientierung für die Gestaltung eines solchen Kündigungsschreibens: 

    Martina Muster

    Muster Straße 12

    34567 Musterstadt

    Gewerkschaft ABC, Geschäftsstelle Musterstadt

    Vorlagen Straße 12

    34567 Musterstadt

    Datum

    Kündigung der Mitgliedschaft in der Gewerkschaft ABC

    Mitgliedsnummer: 123456

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mit diesem Schreiben kündige ich meine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft ABC ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Termin. 

    Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meines Schreibens und den Austrittstermin schriftlich. Mein Mitgliedsausweis liegt diesen Schreiben bei. 

    Vielen Dank und freundliche Grüße

    – Unterschrift –

    Martina Muster

    Anlage:

    Mitgliedsausweis

    Egal ob Sie bei verdi, NGG oder IG Metall kündigen: Die Vorlagen folgen im Prinzip für alle Gewerkschaften demselben Muster. Die Gründe, die Sie zum Austritt bewogen haben, müssen Sie in einer ordentlichen Kündigung, wie in der Kündigungsvorlage oben, nicht nennen. Beachten Sie aber unbedingt die weiteren formalen Aspekte, wie z. B. die Kündigungsfrist, bevor Sie das Schreiben abschicken.

    Was sollten Sie über die Kündigung bei Gewerkschaften wissen?

    Prinzipiell ist der ist der Austritt aus der Gewerkschaft unkompliziert: Weil die Mitgliedschaft freiwillig ist, ist die Kündigung im Grunde Formsache. Allerdings gibt es abseits des eigentlichen Kündigungsschreibens weitere formale Faktoren, die Sie beachten müssen – auch andere Aspekte, zum Beispiel die Einhaltung der Kündigungsfrist, sind wichtig, damit das Schreiben rechtskräftig ist. 

    Denn als Gewerkschaftsmitglied sind Sie, wie bei anderen Mitgliedschaften auch, einen Vertrag eingegangen, der festen Bedingungen unterliegt. Diese Grundlagen sind üblicherweise in der Satzung geregelt, die für die Gründung einer Gewerkschaft nötig ist. Achten Sie deshalb bei der Kündigung Ihres Vertrags mit der Gewerkschaft auch auf die folgenden Faktoren.

    Kündigungsfrist: Wann Sie aus der Gewerkschaft austreten können

    Der Austritt aus dem Vertrag, den ein Arbeitnehmer mit einer Gewerkschaft geschlossen hat, ist normalerweise zu einem vorher festgelegten Stichtag möglich. Dieser kann von der Organisation individuell festgelegt werden – ein Blick in die Satzung ist hier also sinnvoll. 

    In den meisten Fällen kann die Kündigung bei der Gewerkschaft zum Quartalsende eingereicht werden. Die Stichtage für das Ende des Quartals sind dabei üblicherweise: 

    • 31. März
    • 30. Juni
    • 30. September
    • 31. Dezember

    Doch diese Termine bestimmen lediglich den Tag, an dem für die Kündigung bei der Gewerkschaft die Vorlage des Schreibens spätestens erfolgen muss – und nicht den Zeitpunkt der Kündigung selbst! Erst Ablauf der Kündigungsfrist – die in der Regel 3 Monate beträgt – ist das Kündigungsschreiben tatsächlich wirksam.

    Beispiel: Wer seine Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft zum 31. März kündigen möchte, muss seinen Austritt bei 3 Monaten Kündigungsfrist bis zum 31. Dezember des Vorjahres eingereicht haben.

    Außerordentliche Kündigung bei Gewerkschaften: Selten eine gute Idee

    Das Vertragsrecht unterscheidet generell zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung. Eine ordentliche Kündigung erfolgt dabei nach den in der Satzung festgehaltenen Regeln: Dabei ist die Einhaltung gewisser Vorgaben – allen voran der Kündigungsfrist – nötig. 

    Wenn Gewerkschaftsmitglieder aber zum Beispiel unzufrieden mit neu ausgehandelten Tarifverträgen sind, wünschen sie sich oft einen möglichst schnellen Austritt – denn jeder Cent an gezahlten Beiträgen erscheint im Affekt zu viel. Eine außerordentliche Kündigung ist in einem solchen Fall verlockend – denn bei dieser entfallen Fristen für die Austrittserklärung. Allerdings die Anwendung dieser Variante für die Kündigung bei Gewerkschaften eher nicht ratsam. 

    Achtung: Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (§ 314 BGB) darf die Kündigungsfrist nur missachtet werden, wenn ein triftiger Grund vorliegt, der es „unzumutbar“ macht, das Vertragsverhältnis bis zum Ende der Frist weiterzuführen. 

    Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung, die ganz ohne Grund erfolgen kann, muss also für eine außerordentliche Kündigung der Nachweis für einen wichtigen Anlass erbracht werden. Da ein solch schwerwiegender Grund aber nur sehr selten vorliegt, muss die Gewerkschaft die Kündigung im Zweifel nicht annehmen und kann die Zustimmung verweigern. Auch wenn also die Gemüter erhitzt sind, ist eine ordentliche Kündigung bei Gewerkschaften meist die einfachere Lösung.

    Kündigungsbestätigung: So gehen Sie bei der Zustellung sicher

    Wer ganz sicher gehen will, dass der Brief mit der Kündigung sein Ziel erreicht, kann sich den Eingang durch den Versand per Einschreiben bestätigen lassen – das günstigere Einwurf-Einschreiben, bei dem Sie von der Post eine Bestätigung für die Zustellung erhalten, reicht in der Regel aus. Der Einlieferungsbeleg ist dabei faktisch auch schon die Kündigungsbestätigung und sollte deshalb gut aufbewahrt werden.

    Alternativ ist auch der Versand per Fax möglich. In diesem Fall sollten Sie aber unbedingt auch den Sendebericht ausdrucken, der im Zweifel als Nachweis für die rechtzeitige Zustellung dient. Wenn Sie sich die Gebühren für die Übermittlung sparen möchten, können Sie das Dokument auch in der zuständigen Geschäftsstelle der Gewerkschaft abgegeben. Lassen Sie sich dort zur Sicherheit am besten eine kurze Eingangsbestätigung, z. B. am Empfang, ausstellen.

    Übrigens: Die Einzugsermächtigung, mit der die monatlichen Beiträge von der Gewerkschaft abgebucht werden, läuft nach der Kündigung automatisch aus. Ein Widerruf der Ermächtigung ist nicht nötig.

    Fazit: Kündigung bei Gewerkschaften – mit Vorlage schnell erledigt

    Der Austritt aus einer Gewerkschaft kostet nur wenig Zeit und Aufwand. Im Grunde reicht ein Zweizeiler an die zuständige Geschäftsstelle. Wichtig ist, dass für eine rechtswirksame Austrittserklärung alle Formalien eingehalten werden. Wenn Sei sich aber an das gängige Muster halten und die Fristen im Blick haben, können Sie Ihre Mitgliedschaft schnell und unkompliziert beenden.

    Häufig gestellte Fragen zum Thema Gewerkschaft

    Wie kann ich die Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft kündigen?

    Für die Kündigung bei Gewerkschaften reicht in der Regel ein formloses Schreiben. Vergessen Sie aber nicht die handschriftliche Signatur zum Nachweis der Absicht, aus der Gewerkschaft auszutreten.

    Muss ich einen Grund für meine Kündigung bei der Gewerkschaft angeben? 

    Bei einer ordentlichen Kündigung ist die Angabe einer Begründung nicht notwendig. Ein Grund muss nur angegeben werden, wenn Sie ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht ohne Kündigungsfrist in Anspruch nehmen möchten.

    Zu welchem Termin kann ich meinen Vertrag mit der Gewerkschaft kündigen?

    Die Kündigungsfristen finden Sie in der Satzung der Gewerkschaft. In der Regel können Sie mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Quartalsende kündigen.

    Was unterscheidet eine Gewerkschaft von einem Betriebsrat?

    In einer Gewerkschaft sind alle Beschäftigten einer Branche organisiert – Betriebsräte vertreten dagegen die Interessen aller in einem Unternehmen angestellten Personen.