Auszubildende sind darauf angewiesen, Zeugnisse ihrer Tätigkeit zu erhalten. Neben ihren schulischen Noten benötigen sie ebenfalls einen qualifizierten Nachweis über ihre Tätigkeit im Betrieb. Dies ist essenziell, da sie die meiste Zeit ihrer Ausbildung im Betrieb verbringen und unterschiedliche Abteilungen und Aufgabenbereiche durchlaufen. Im Zusammenhang mit der Ausstellung eines Arbeitszeugnisses für Azubis treten bei Auszubildenden, Ausbildern und Personalern in HR-Abteilungen bedeutende Fragestellungen auf, die objektiv beantwortet werden müssen: Haben Auszubildende einen generellen, gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis? Welche Inhalte sollten in einem Arbeitszeugnis für Azubis enthalten sein?
Haben Auszubildende einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Generell hat jeder Arbeitnehmer in Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf die Ausfertigung eines Arbeitszeugnisses. Wesentlich sind in diesem Zusammenhang die folgenden rechtlichen Vorgaben:
- Der § 109 der Gewerbeordnung: Rechtsanspruch für Arbeitnehmer auf ein Zeugnis.
- Der § 5 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG): Definition „Arbeitnehmer“.
- Der § 630 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB): Rechtsanspruch auf ein Zeugnis für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst.
Für Auszubildende gilt ein äquivalenter Anspruch, der sich eindeutig aus dem § 16 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) ableitet.
Wann muss das Arbeitszeugnis für Azubis erstellt werden?
Auszubildende können ihr Arbeits- oder Ausbildungszeugnis schriftlich oder mündlich beim Ausbilder oder der HR-Abteilung anfordern. In vielen Betrieben erhalten sie das Zeugnis automatisch und unaufgefordert am Ende ihrer Ausbildungszeit.
Für ehemalige Azubis ist es sinnvoll, eine Frist für die Konzeption des Zeugnisses festzusetzen. Mit einer klaren Terminvorgabe stellen Azubis sicher, dass Unternehmen nicht zu viel Zeit verstreichen lassen, um das Ausbildungszeugnis oder das Arbeitszeugnis zu erstellen. Dies ist im Besonderen wichtig, wenn der Arbeitsvertrag nach der Ausbildung befristet ist oder keine Weiterbeschäftigung im Lehrbetrieb möglich war. Aus Unternehmenssicht ist es zielführend, das Ausbildungszeugnis umgehend zu erstellen. Auf diese Weise leisten sie ihren Beitrag, um das berufliche Fortkommen ihrer Auszubildenden zu sichern.
Was sind die Folgen, wenn kein Ausbildungszeugnis ausgestellt wird?
Aus rechtlicher Sicht haben Auszubildende einen offenkundigen Anspruch auf Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. Sie können entscheiden, ob sie ein einfaches oder qualifiziertes Ausbildungszeugnis bevorzugen. Wird das Arbeitszeugnis nach mehrmaliger Anmahnung und Fristverlängerung nicht erstellt, steht Lehrlingen der Klageweg vor dem Arbeitsgericht offen. Auf diese Weise können sie ihren Rechtsanspruch auf Ausstellung eines Arbeitszeugnisses für Azubis § 5 BBiG durchzusetzen.
In welcher Form muss das Arbeitszeugnis für Azubis erstellt werden?
Auszubildende haben einen Rechtsanspruch auf Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. Dieser wird detailliert im Berufsbildungsgesetz beschrieben. Sie können, ähnlich wie Angestellte, zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Ausbildungszeugnis wählen. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält neben den Pflichtangaben weiterführende Informationen über das Sozialverhalten, die Arbeitsweise und die Arbeitsleistung des Azubis.
Die persönlichen, wohlwollenden und beurteilenden Formulierungen machen das Arbeitszeugnis wertvoll. Sie garantieren, dass potenzielle Arbeitgeber den Auszubildenden im Rahmen einer schriftlichen Bewerbung bereits anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen positiv beurteilen können. Betriebe handeln mitarbeiterzentriert, wenn sie ein Ersuchen nach einem Arbeitszeugnis für Azubis umgehend bearbeiten. Auf diese Weise zeigen sie Wertschätzung für die Leistung ihrer Auszubildenden und stellen sich als offenes und professionelles Unternehmen dar.
Das Zeugnis für Auszubildende muss wie bei Angestellten in Papierform mit rechtsgültigen Unterschriften erstellt werden. Eine digitale Form ist unzulässig.
Wer darf das Ausbildungszeugnis unterschreiben?
Generell der Ausbilder im Betrieb sowie ein Geschäftsführer oder der Personalleiter. Haben Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder oder die Ausbilderin das Zeugnis unterschreiben.
Welche Inhalte müssen in einem Arbeitszeugnis für Azubis enthalten sein?
Das BBiG erklärt den verbrieften Rechtsanspruch von Auszubildenden auf ein Arbeitszeugnis bei Beendigung der Ausbildung. Es kann als einfaches Ausbildungszeugnis oder als qualifiziertes Ausbildungszeugnis konzipiert sein. Auszubildende sollten ihren Rechtsanspruch auf Grundlage von § 16 BBiG ausschöpfen und generell ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis anfordern. Warum dies wichtig ist, erkennt man bei einer Gegenüberstellung beider Zeugnisarten.
Mindestinhalt eines Arbeitszeugnisses für Azubis (einfaches Ausbildungszeugnis)
Das Zeugnis muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Auszubildenden.
Welche Inhalte beinhaltet ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis?
Auf Verlangen Auszubildender sind auch Angaben über Verhalten und Leistung aufzunehmen.
Was ist der Unterschied zwischen einem einfachem und qualifiziertem Ausbildungszeugnis?
Stellt man ein einfaches Ausbildungszeugnis der qualifizierten Variante gegenüber, sind die Unterschiede auf den ersten Blick sichtbar. Das qualifizierte Ausbildungszeugnis enthält wertende und beschreibende Informationen über die Arbeitsweise, die Ausbildungsbereitschaft und die Sozialkompetenz des Azubis. Ein einfaches Ausbildungszeugnis kann im Gegensatz als schriftliche Bescheinigung oder Bestätigung angesehen werden.
Bewirbt sich ein Azubi nach einer bestandenen Ausbildungsprüfung mit einem einfachen Ausbildungszeugnis, ist dies im Bewerbungsprozess in den meisten Fällen kontraproduktiv. Der potenzielle Arbeitgeber kann anhand des Zeugnisses nicht einschätzen, ob Leistung, Eigenschaften und die erworbenen Fähigkeiten des Kandidaten für ein Onboarding im Betrieb ausreichend sind. Aus diesem Grund ist es für jeden Auszubildenden essenziell, neben einem Berufsschulzeugnis ebenfalls ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis nach Abschluss der Ausbildung zu erhalten. Aus Arbeitgebersicht wirkt die Erstellung eines qualifizierten Zeugnisses ebenfalls professionell, da sich das Unternehmen im Zeugnis als mitarbeiterzentriert darstellen kann.
Einfaches Ausbildungszeugnis | Qualifiziertes Ausbildungszeugnis |
Überschrift: Ausbildungszeugnis | Überschrift: Ausbildungszeugnis |
Spezifische Einleitung | Spezifische Einleitung |
Auflistung von erlernten Tätigkeiten | Auflistung von erlernten Tätigkeiten |
Rechtsgültige Unterschriften | + Ausbildungsbereitschaft |
+ Ausbildungsbefähigung | |
+ Information über den Erwerb spezifischer Kenntnisse und Fähigkeiten | |
+ Lern- und Arbeitsweise des Azubis | |
+ Sozialkompetenz | |
+ Ergebnisse der Tätigkeit | |
+ Zusammenfassende Beurteilung der Leistung und Schlussformel | |
Rechtsgültige Unterschriften |
Beispiel für ein einfaches Ausbildungszeugnis
Herr Michael Meier, geboren am 23.07.2003, hat vom 01.08.2019 bis zum 30.06.2022 eine Ausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation absolviert. Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Es wurden die Fertigkeiten und Kenntnisse entsprechend der Ausbildungsordnung vermittelt. Die Ausbildung hatte folgende Inhalte:
- (Inhalte werden nach Wichtigkeit aufgelistet)
(Datum sowie rechtsverbindliche Unterschriften)
Beispiel für ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis mit der Gesamtnote gut
(Spezifische Einleitung) Herr Michael Meier, geboren am 23.07.2003, hat vom 01.08.2019 bis zum 30.06.2022 eine Ausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation in unserem Unternehmen absolviert. Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Es wurden die Fertigkeiten und Kenntnisse entsprechend der Ausbildungsordnung vermittelt. Die Ausbildung hatte folgende Inhalte (Auflistung von erlernten Tätigkeiten)
- (Inhalte werden nach Wichtigkeit aufgelistet)
Herr Meier hat sich von Anfang an mit starkem Engagement und großem Interesse mit der Ausbildung und den Ausbildungsinhalten beschäftigt. Er zeigte stets ein hohes Maß an Initiative, Fleiß und Eifer. (Ausbildungsbereitschaft)
Er hat sich gute, fundierte Fachkenntnisse erworben und ist in der Lage, diese auch bei schwierigen Aufgabenstellungen mit großer Sicherheit anzuwenden. Sein Fachwissen liegt über dem Durchschnitt. (Ausbildungsbefähigung)
Nach Einweisung in neue Arbeitsbereiche arbeitete Herr Meier gründlich und genau. Insbesondere bei der Erstellung von umfangreichen Excel-Kalkulationstabellen hat sich Herr Meier spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten angeeignet und diese erfolgreich in unser Unternehmen eingebracht. (Information über den Erwerb spezifischer Kenntnisse und Fähigkeiten)
Die Ausführung seiner Arbeit entsprach unserem Qualitätsstandard. Arbeitsmenge und Arbeitstempo lagen bei praktischen Arbeiten jederzeit über den üblichen Erwartungen an Auszubildende. (Lern- und Arbeitsweise des Azubis)
Das Verhalten von Herrn Meier war zu jeder Zeit vorbildlich, und er wurde von Vorgesetzten, Kollegen und Kunden gleichermaßen geschätzt. (Sozialkompetenz)
Zusammenfassend hat Herr Meier stets zu unserer vollen Zufriedenheit gelernt und seine Aufgaben erledigt. Herr Meier hat seine Ausbildung mit gutem Prüfungsergebnis bei der IHK Münster in Münster abgeschlossen. Wir freuen uns, Herrn Meier in ein befristetes Arbeitsverhältnis zu übernehmen.
Wir danken Herrn Meier für die sehr gute und angenehme Zusammenarbeit während der Ausbildungszeit und wünschen ihm auf seinem weiteren Berufs- und Lebensweg weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute. (Ergebnisse der Tätigkeit, Beurteilung und Schlussformel)
(Datum sowie rechtsverbindliche Unterschrift)