Schweigepflicht des Arbeitgebers – worüber Sie schweigen müssen

Schweigepflicht des Arbeitgebers – worüber Sie schweigen müssen

Die Schweigepflicht haben doch nur Ärzte und Geistliche – so die Meinung vieler. Doch auch Arbeitgeber müssen über bestimmte persönliche Angelegenheiten des Arbeitnehmers Stillschweigen bewahren. Tun sie das nicht, kann das Schadensersatzansprüche zur Folge haben – ein Umstand, der sich leicht vermeiden lässt. Was Sie daher über das Thema Schweigepflicht des Arbeitgebers wissen sollten und welche Details Personalverantwortliche für sich behalten müssen, lesen Sie in diesem Artikel.

    Was bedeutet die Schweigepflicht für Unternehmen?

    Eine Verschwiegenheitspflicht ergibt sich für Angehörige bestimmter Berufe oder Amtsträger, wie beispielsweise Mediziner oder Rechtsanwälte. Sie haben über das ihnen Anvertraute Stillschweigen zu bewahren, da sie sich sonst strafbar machen. Auch viele Arbeitnehmer verpflichten sich mit ihrer Unterschrift auf dem Arbeitsvertrag, betriebliche Geheimnisse nicht an Dritte weiterzugeben – auch nach der Vertragsauflösung.

    Der Grund hierfür ist einleuchtend: Gelangen interne Betriebsinformationen in die falschen Hände, kann für das Unternehmen einen erheblichen Schaden bedeuten. Das ist vielen Menschen bekannt. Doch, was viel nicht wissen: Auch der Arbeitgeber muss über bestimmte persönliche Informationen seiner Mitarbeiter schweigen – auch nach einer Kündigung.

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