Betriebliche Altersvorsorge: Vorteile und Beispiel

Betriebliche Altersvorsorge: Vorteile und Beispiel

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) gilt als dritte Vorsorgesäule. Trotz Steuervorteilen und der Notwendigkeit, für das Alter vorzusorgen, fehlt ihr die Dynamik. Vor welchen Herausforderungen die bAV steht, zeigt dieser Artikel.

Die betriebliche Altersvorsorge (kurz: bAV) gehört zu den wichtigen Vorsorgesäulen. Sie stellt für viele Arbeitnehmer eine weitere Option dar, die Versorgung im Lebensabschnitt nach der Erwerbstätigkeit zu sichern.

    Über die gesetzliche Rente wird seit Jahren viel debattiert. Fakt ist, dass für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die gesetzliche Rente im Alter nicht ausreichen wird. Eine Studie der Bertelsmann Stiftung zeigt auf, dass „der Anteil der Rentner angibt, die zusätzlich auf staatliche Unterstützung zur Existenzsicherung angewiesen sind, in den kommenden zwanzig Jahren von aktuell neun Prozent (2019) auf knapp zwölf Prozent steigen wird. Laut Studie liegt die Grundsicherungsschwelle für einen Ein-Personen-Haushalt bei im Durchschnitt 777 Euro. Zu den größten Risikogruppen gehören neben Alleinstehenden ebenso die Geringqualifizierten. Durch den demografischen Wandel wird sich die Zahl der von Altersarmut betroffenen Menschen realistischerweise weiter erhöhen.

    Mit diesem Wissen im Blick schafft der Staat seit Jahren Anreize, um die private Rentenvorsorge stärker in den Mittelpunkt zu rücken. Neben der gesetzlichen Altersrente und der privaten Vorsorge ist die betriebliche Altersvorsorge eine wesentliche und wichtige Vorsorgesäule. Die bAV wird klassischerweise über den Arbeitgeber angespart. Viele Arbeitnehmer schätzen die vielfältigen Fördermöglichkeiten und Sparanreize des Staates. Gleichzeitig zeigt die aktuelle Deloitte-Studie zur betrieblichen Altersversorgung 2020, dass es nach wie vor viele Betriebe gibt, die sich scheuen, die bAV proaktiv im Betrieb anzubieten oder Mitarbeiter professionell zu informieren. 

    Fakten zur Altersvorsorge in Deutschland

    n Bezug auf die Altersvorsorge haben Arbeitnehmer und in gleicher Weise Selbstständige verschiedene Optionen zur Auswahl. Unterschieden wird generell zwischen den drei Grundpfeilern der Rente:

    • Gesetzliche Rente: Arbeitnehmer erwerben gesetzliche Rentenansprüche. In das staatliche System zahlen nicht ausschließlich angestellte Erwerbstätige ein, sondern zum Teil ebenso Selbstständige. Der Beitragssatz für die gesetzliche Rente beträgt seit 01.01.2018 unverändert 18,6 Prozent. Dieser Beitrag wird zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung liegt bei 85.200 Euro pro Jahr (West) und 80.400 Euro (Ost) – Stand 2021.
    • Private Altersvorsorge: Für die private Altersvorsorge stehen unterschiedliche Vorsorgemodelle zur Wahl. Neben einer kapitalgebundenen privaten Rentenversicherung erfreuen sich die Riester-Rente und die Rürup-Rente großer Beliebtheit. Jede Vorsorgeform hat ihre spezifischen Vor- und Nachteile. Neben Ansparverträgen für die private Altersvorsorge setzen viele Menschen auf das:
    • Klassische Ansparen von Geld in Sparverträgen,
    • Auf die Investition in Wertpapiere,
    • Auf Edelmetalle wie Gold oder Silber oder auf
    • Andere Spekulationsmodelle wie zum Beispiel Krypto-Währungen.
    • Betriebliche Altersvorsorge: Bei der bAV handelt es sich um eine zweckgebundene Zusatzrente, die der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter aufbaut. Zum Ansparen der Rente können unterschiedliche Durchführungswege gewählt werden. Alternativ ist es ebenfalls möglich, Teile des Gehalts für die betriebliche Altersvorsorge zu nutzen.

    Was zeichnet die betriebliche Altersvorsorge aus?

    Die betriebliche Altersvorsorge ist keine Erfindung der letzten Jahre. Lange bevor Otto von Bismarck das Sozialversicherungssystem in Deutschland einführte, wurde die Unterstützungskasse „Gute Hoffnungshütte“ gegründet. Diese wurde später in den MAN-Konzern eingegliedert. Grundgedanke der damaligen Versorgungswerke war der Wunsch von erfolgreichen Konzernen wie Krupp oder Siemens, dass ihre langjährigen Mitarbeiter im Rentenalter ebenfalls gut versorgt wären. Bei den ersten Versorgungswerken handelte es sich um ausschließlich vom Arbeitgeber finanzierte Betriebsrenten.

    Der Mitarbeiter profitiert von den Zusatzleistungen des Arbeitgebers
    © Robert Kneschke – Adobe-Stock

    Im Jahr 1974 wurde mit dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge (BetrAVG) die bAV erstmals gesetzlich geregelt. Dies geschah, da die gesetzliche Rentenversicherung um einen Baustein ersetzt werden sollte. Das BetrAVG ist weiterhin nach Novellierungen gültig. Seit 2002 besitzen Arbeitnehmer unter anderem den gesetzlichen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Sie können seitdem vom Arbeitgeber verlangen, eine bAV abzuschließen und einen Teil ihres Lohnes umzuwandeln. In diesem Fall profitieren Arbeitnehmer von einer Reduktion der Steuern und Sozialababgaben, da sich das Bruttogehalt verringert. Arbeitgeber profitieren gleichzeitig ebenfalls von einer Reduzierung der Lohnnebenkosten.

    In den meisten Fällen ist die bAV weiterhin arbeitgeberfinanziert. Dies bedeutet, dass ausschließlich der Betrieb Zahlungen für die Altersvorsorge seiner Mitarbeiter abführt. Anders als beim staatlichen Modell muss der Arbeitnehmer hier keine weiteren Beiträge zahlen. Er profitiert automatisch von der Zusatzleistung des Arbeitgebers.

    Wichtiger Hinweis: Arbeitnehmer müssen Betriebsrenten bei Erhalt versteuern. Wer als Rentner Bezüge einer bAV erhält, muss zudem den vollen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung abführen.

    Steuerfreiheit und Fördermöglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge

    Das Bundeskabinett hat am 14.10.2020 die aktualisierten Rechengrößen für die Sozialversicherung beschlossen, die grundsätzlich auf der Einkommensentwicklung der vergangenen Jahre kalkuliert werden. Zu den Rechengrößen gehören ebenso die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung für die alten Bundesländer steigt auf 85.200 Euro.

    Durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze beträgt der steuerfreie Höchstbetrag in der kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung 6.816 Euro. Unter die kapitalgedeckte Altersversorgung fällt neben der bAV ebenfalls die Riester-Rente. Beide Versicherungsformen werden nachgelagert besteuert.

    Die Berechnung beruht auf den Vorgaben des § 3 Nr. 63 EStG. Im Gesetz wird klargestellt, dass sich der maximale Förderrahmen auf acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze beläuft. Bis 2016 wurden maximal vier Prozent gefördert. Der beitragsfreie Höchstbetrag steigt auf Grundlage von § 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV (Sozialversicherungsentgeltverordnung) 2021 auf 3.408 Euro.

    Geringverdiener und deren Arbeitgeber erhalten seit 2020 einen zusätzlichen Anreiz für den Aufbau einer arbeitgeberfinanzierten bAV. Der bAV-Förderbetrag wurde ab 2020 von maximal 144 Euro auf im Höchstfall 288 Euro angehoben. Durch die Adaptierung der gesetzlichen Regelung werden zusätzliche Arbeitgeberbeiträge bis allerhöchstens 960 Euro gefördert.

    Zusammenfassend hat die bAV vielfältige Vorteile. Vor allem die steuerfreien Höchstbeiträge sind Anreiz für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, eine bAV abzuschließen oder zur Verfügung zur stellen. Darüber hinaus ist die bAV als dritte Säule der Altersvorsorge bei voranschreitendem demografischen Wandel eine krisensichere Vorsorgemaßnahme für die Altersvorsorge.

    Die bAV als Corporate Benefit

    Eine betriebliche Altersversorgung lohnt sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Zum einen profitieren Arbeitnehmer, da sie durch die bAV sukzessive eine zusätzliche Vorsorgequelle für den Ruhestand aufbauen.

    Gleichzeitig haben Unternehmen ebenfalls einen hohen Nutzen, wenn sie die Beiträge als Corporate Benefit-Maßnahme auszahlen. Grundsätzlich versteht man unter Corporate Benefits Mitarbeiterangebote wie beispielsweise Teamurlaub, kostenlose Eintrittskarten oder freie Tage für ehrenamtliche Tätigkeiten. Digitale Essensmarken für die Betriebskantine oder andere Vergünstigungen gehören ebenfalls zu den Corporate Benefits. Ein Großteil der Bewerber achtet neben den grundsätzlichen Gehaltsbestandteilen wie Grundgehalt, Prämien oder Dienstwagen ebenfalls auf Corporate Benefits. Eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge kann aus diesem Grund eine starke Motivation sein, sich für einen Arbeitgeber zu entscheiden.

    Unternehmen punkten bei künftigen Mitarbeitern mit einer Betriebsrente
    ©fizkes – Adobe-Stock

    Vor allem in Zeiten, in denen der Fachkräftemangel, der demografische Wandel und die Folgen der Corona-Pandemie ihre Spuren hinterlassen, werden Kandidaten bei der Berufssuche wählerischer. Sie achten im Detail darauf, welcher Arbeitgeber in Bezug auf die Werte und die Corporate Benefits zu ihnen passt. Firmen können in der aktuellen Lage nicht ausschließlich auf flexible Arbeitszeitmodelle oder Prämien setzen, sondern sollten ebenso mit passenden Corporate Benefits und Zusatzleistungen punkten. Eine Betriebsrente bietet eine hervorragende Möglichkeit, um Mitarbeitern gegenüber Wertschätzung zu zeigen

    Unterschiedliche Durchführungswege der bAV sichern Flexibilität

    Für welche Form der betrieblichen Altersvorsorge sich Betriebe und Beschäftigte letztendlich entscheiden, ist Ansichtssache. Der Gesetzgeber bietet Arbeitgebern und Arbeitnehmern fünf unterschiedliche Durchführungwege, um im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge Gelder anzusparen. Die wichtigsten Konzeptmodelle sind:

    • Direktversicherung.
    • Pensionskasse.
    • Unterstützungskasse.
    • Pensionsfonds.
    • Direktzusage vonseiten des Unternehmens.

    Unternehmen und Angestellte sollten abwägen, welches Modell der betrieblichen Altersvorsorge für sie attraktiv und lohnenswert ist. In vielen größeren und global agierenden Konzernen gelten beispielsweise Pensionskassen oder die Direktzusage als Mittel der Wahl.

    Pensionsfonds und Direktzusage – beliebte Optionen in der bAV

    Pensionskassen werden zwischen drei Parteien vereinbart. Neben dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer handelt es sich bei dem dritten Partner um eine rechtlich selbstständige Einrichtung, die die Altersvorsorgebeträge verwaltet. In der Regel übernehmen Versicherungsgesellschaften oder Aktiengesellschaften die Betreuung und Verwaltung der Verträge. Die Beiträge zu einer Pensionskasse können entweder vollumfänglich oder teilweise vom Arbeitgeber getragen werden. Bei dieser extern finanzierten Versorgung tritt das Versicherungsunternehmen als Vermögensverwalter auf.

    Große, global agierende Unternehmen entscheiden sich alternativ in vielen Fällen für eine Direktzusage. Eine Direktzusage, die ebenfalls als Pensionszusage bekannt ist, bezeichnet eine verbindliche Zusicherung des Arbeitgebers. Dieser ist mit der Direktzusage verpflichtet, dem Arbeitnehmer oder seinen Angehörigen im Versorgungsfall einen festgelegten Betrag aus dem Betriebsvermögen zu zahlen. Bei der Direktzusage sind ausschließlich der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer an der betrieblichen Altersvorsorge beteiligt. Der Arbeitgeber stellt in den meisten Fällen die Beiträge als reine Arbeitgeberleistung zurück.

    Deloitte-Studie: Herausforderungen der betrieblichen Altersvorsorge

    Die Politik versucht seit vielen Jahren, die unternehmensinterne Altersvorsorge zu stärken und diese noch effektiver in kleinen und mittelständischen Unternehmen zu etablieren. Aus diesem Grund trat zum 01. Januar 2018 das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft. Es beinhaltete steuerliche Förderungsmöglichkeiten sowie einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent, der für alle ab Januar 2019 abgeschlossenen Verträge gilt. Der Gesetzgeber verfolgt mit der Novellierung das Ziel, die bAV für Geringverdienende ebenfalls attraktiver zu machen.

    Ob die Gesetzesänderungen Früchte getragen haben und vor welchen Herausforderungen die bAV durch die Corona-Pandemie steht, zeigt die jährlich erscheinende Deloitte-Studie auf, die 2020 zum vierten Mal in Folge herausgegeben wurde. Es handelt sich um eine der jüngsten Publikationen rund um die Betriebsrente in Deutschland.

    In den ersten drei Umfragen untersuchte die Unternehmensgruppe Deloitte die Kenntnisse, Erwartungen, Wünsche und Hoffnungen deutscher Arbeitnehmer rund um das Thema betriebliche Altersvorsorge. In den repräsentativen Umfragen wurden mehr als 1.000 sozialversicherungspflichtige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befragt. In ihrer vierten Ausgabe, bei der mehr als 2.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte inkludiert wurden, geht die Studie neben aktuellen Zahlen und Fakten auf die vielfältigen Herausforderungen der bAV in Krisenzeiten ein. Die Corona-Pandemie oder die Globalisierung haben einen eindeutigen Einfluss auf die betriebliche Altersvorsorge von Millionen von Deutschen.

    Staatliche Rentenansprüche nicht ausreichend

    Die Umfragen der letzten vier Jahre zeigen, dass die deutschen Arbeitnehmer die Vorsorgesituation fürs Alter kritisch einschätzen. 35 Prozent aller Beschäftigten in der Studie aus dem Jahr 2020 haben eine genaue Vorstellung davon, welche finanziellen Leistungen sie bei ihrer Pensionierung erhalten werden. 50 % der Befragten geben an, dass Sie die voraussichtlichen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung nicht im Detail einschätzen können.

    Mehr als 80 Prozent aller Befragten gehen darüber hinaus davon aus, dass die Leistungen aus der gesetzlichen Rente nicht ausreichen werden, um im Alter wirtschaftlich stabil leben zu können. Aus diesem Grund treffen die meisten Arbeitnehmer individuelle Vorkehrungen fürs Alter, wobei die konkreten Maßnahmen stark voneinander abweichen.

    Welche arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge deutsche Arbeitnehmer erhalten

    Erstmals in der Deloitte-Umfrage wurde ermittelt, welche Art der Altersvorsorge deutsche Arbeitnehmer erhalten. 64 Prozent der Befragten gaben an, dass sie eine vom Arbeitgeber finanzierte Rente bekommen oder die Beiträge des Betriebs in eine Versicherung oder einen Altersvorsorgeplan übertragen werden. 29 Prozent erhalten einen Zuschuss des Arbeitgebers zur Gehaltsumwandlung.

    Wichtig: Wie wesentlich eine vom Arbeitgeber finanzierte bAV bei einem Jobwechsel ist, zeigt die Umfrage ebenfalls. 41 Prozent der Studienteilnehmer geben an, dass Ihnen eine bAV bei einem Jobwechsel sehr wichtig ist. Weitere 39 Prozent sehen sie nicht als essenziell an und 20 Prozent messen dieser Form der Corporate Benefits keine Bedeutung zu. Die Zahlen zeigen, dass Unternehmen die bAV bei der Einführung von Corporate Benefits fokussieren sollten.  

    Beispiel: So lohnt sich eine bAV für Arbeitnehmer trotz Entgeltumwandlung

     Gehalt ohne Entgeltumwandlung (Euro)Gehalt mit Entgeltumwandlung (Euro)
    Bruttogehalt3.000,00 Euro3.000,00 Euro
    Entgeltumwandlung0,00 Euro150,00 Euro
    Steuerpflichtiges Bruttogehalt3.000,00 Euro2.850,00 Euro
    Abzüglich Steuern143,66 Euro115,83 Euro
    Abzüglich Sozialabgaben606,75 Euro576,42 Euro
    Netto-Gehalt2.249,59 Euro2.157,75 Euro
    Netto-Aufwand 91,48 Euro

    Beispiel:

    Eine Mitarbeiterin (verheiratet und keine Kinder) kommt auf ein Bruttogehalt von 3.000 Euro. Sie hat keine Kirchenzugehörigkeit, wohnt in Niedersachsen und zahlt für die Krankenversicherung: 14,6 Prozent + 1,3 Prozent Zusatzbeitrag (Stand: 01/21):

    Bei einem Beitrag von 150 Euro zur bAV mit vollständiger Entgeltumwandlung beträgt der Nettoaufwand für den Mitarbeiter 91,48 Euro. Die Differenz von 58,52 Euro kommt durch Ersparnisse bei Steuern und Sozialabgaben zustande. Der Arbeitgeber überweist im Zuge der Entgeltumwandlung 150 Euro + 15 Prozent Eigenanteil (22,50 Euro monatlich) in eine Direktversicherung oder einen Pensionsfond. Im Beispiel wird deutlich, dass ein kleiner Teil des Bruttogehalts, der durch Entgeltumwandlung in die bAV investiert wird, langfristig einen hohen Ertrag bringen kann. 

    Die betriebliche Altersvorsorge muss flexibler werden

    Eindeutig ist der Tenor der Befragten bei der Flexibilität der bAV, den viele als unflexiblen Tanker empfinden. Insgesamt muss die bAV zukunftsorientierter und flexibler aufgebaut werden, um für Arbeitgeber und Arbeitnehmer attraktiver zu werden.

    Der Wunsch vieler Betriebsangehöriger besteht darin, Betriebsrentenmodelle zu modifizieren und im Rahmen dessen auf die Bedürfnisse der einzelnen Arbeitnehmer auszurichten. Derzeit überwiegt aktuell der Eindruck, dass die Vorgaben des Arbeitgebers im Vordergrund stehen. Gleichzeitig fließen vertrauensvolle Informationen zu den Details der bAV zu spärlich. 89 Prozent der Befragten wünschen sich aus diesem Grund eine ausführliche Beratung oder eine informative Broschüre, die alle relevanten Fakten und Auskünfte zum bAV-Angebot im Unternehmen enthält.

    Zusammengefasst legen Beschäftigte großen Wert auf die Sicherheit des Angebots. Es ist nachvollziehbar, dass Beschäftigte, die regelmäßig Beiträge einzahlen, diese am Ende des Erwerbslebens gesichert und mit guter Rendite ausbezahlt bekommen möchten. Der zweite wichtige Punkt ist mehr Flexibilität bei der Entrichtung der Beiträge und der Auszahlung der Altersvorsorge

    Die Deloitte-Studie zeigt seit vier Jahren kontinuierlich auf, dass die Weiterentwicklung der betrieblichen Altersvorsorge in einer Sackgasse steckt. Es fehlt neben innovativen Ideen ebenso die notwendige Dynamik, um mehr Beschäftigte in diesen essenziellen Vorsorgezweig zu integrieren. Vor allem Arbeitgeber müssten sich stärker in der betrieblichen Altersvorsorge engagieren. Ihnen steht die Möglichkeit offen, die bAV in ihr betriebsinternes Konzept des Employer Branding einzuarbeiten. Wie wichtig Arbeitgeberleistungen für die Motivation von Bewerbern sind, zeigt nicht zuletzt die Deloitte-Studie.

    Wichtige Erkenntnis:Gelingt es, die bAV fortschrittlicher zu gestalten, haben Unternehmen die Chance sich als attraktiver Arbeitgeber mit einem modernen Employer Branding zu positionieren.

    Wie eine flexiblere betriebliche Altersvorsorge aussehen könnte

    Sowohl der Arbeitsmarkt und ebenso die Bedürfnisse der arbeitenden Generation haben sich in den letzten Jahren gewandelt. War es bei den Babyboomern normal, nach der Ausbildung bei einem etablierten Unternehmen anzufangen und dort dann bis zum Ende des Erwerbslebens zu verbleiben, sind aktuell mehrere Stationen im Lebenslauf gängig. Und spätestens seit der Generation Y wird klar: Arbeit ist nicht mehr alles. Freizeit, persönliche Weiterentwicklung und Privatleben nehmen einen fortlaufend größeren Stellenwert ein.

    Diesen beiden wesentlichen Punkten muss die betriebliche Altersvorsorge nachkommen. Flexible Vorsorgemodelle haben das Potenzial, der verstaubt wirkenden Betriebsrente einen neuen Anstrich zu geben:

    • Flexible Einzahlungsmöglichkeiten: Könnten Arbeitnehmer spezifisch entscheiden, wann sie wie viel einzahlen möchten bzw. wann sie eine höhere Lohnauszahlung brauchen, um die eigene Liquidität zu sichern (Hausbau, Kinder etc.), würde dies die Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge steigern.
    • Auszahlungsoptionen: Ebenfalls sinnvoll könnte es sein, die Auszahlungsmöglichkeiten zu flexibilisieren. Wünschen sich die einen eine lebenslange Rente, ist für die anderen eine einmalige Auszahlung attraktiver.
    • Zeitwertkonten: Die Koppelung von Altersvorsorge und Corporate Benefits ist eine weitere Option, um die Betriebsrente zu modernisieren. Könnten beispielsweise bestimmte Beträge für einen Langzeit- oder einen Bildungsurlaub vom Guthabenkonto entnommen werden, würde das weitere Mehrwerte bieten, welche die Arbeitnehmer motivieren.

    Diese und weitere Vorschläge zur Restrukturierung der bAV kommen den Wünschen der Arbeitnehmer nach. Gleichzeitig behalten Sie den sich wandelnden Arbeitsmarkt im Blick, der aktuell und in Zukunft vor hohen Herausforderungen und gleichzeitigen Chancen steht.

    Welche Vorhaben in der betrieblichen Altersvorsorge in der Praxis in Zukunft umgesetzt werden können, hängt neben der Politik, die die Rahmenbedingungen schaffen muss, ebenso von kooperierenden Versicherungen und Pensionskassen ab. Die Hauptrolle haben zugleich die Unternehmen und ihre Mitarbeiter. Beide Parteien benötigen neben der gesetzlichen Rentenversicherung und privaten Vorsorgemodellen dringend eine funktionierende und akzeptierte dritte Vorsorgesäule.

    Fazit: Die betriebliche Altersvorsorge als wichtige Vorsorgesäule stützen

    Die betriebliche Altersvorsorge ist keine Erfindung der letzten Jahre: Bereits im 19. Jahrhundert fassten Unternehmer in den Deutschland erstmals den Entschluss, ihre verdienten Mitarbeiter nach der Pensionierung zu unterstützen. Aus den ersten Versorgungswerken großer Firmen hat sich in den letzten Jahrzehnten eine der wesentlichsten Vorsorgesäulen für die Altersvorsorge entwickelt.

    Trotz der vielen Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge fehlt dieser Vorsorgeform aktuell die Dynamik. Es fällt schwer, noch mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterinnen mit einer attraktiven Altersvorsorge auszustatten. Aufgrund des demografischen Wandels und der damit verbundenen Überalterung der Gesellschaft ist es essenziell, neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Vorsorge die bAV weiter auszubauen. An der Corona-Pandemie ist ablesbar, dass das Ansparen von Geldmitteln im privaten Umfeld risikobehaftet ist. Aktien oder Gelder auf Spar- und Festgeldkonten können in Krisenzeiten schnell benötigt und aufgebraucht werden. Die bAV ist in diesem Fall eine echte Alternative, da ihre Einlagen krisensicher und zweckgebunden sind.

    Die Politik und die Arbeitgeber stehen in der Pflicht, die bAV weiterhin als Option in der Altersvorsorge zu stützen und attraktiver zu machen. Sie kann im Rahmen der Corporate Benefits ebenso als motivatorischer Anker genutzt werden und auf diese Weise das Employer Branding nachhaltig stärken. Die bAV ist in jedem Fall eine ernst zu nehmende und nachweislich funktionierende Vorsorgeform. Sie bietet sowohl für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer viele Vorteile. Gleichzeitig zeigen die Tatsachen, dass eine bessere und breite Versorgung der Beschäftigten in Deutschland mit Formen der betrieblichen Altersvorsorge ein langwieriger und steiniger Prozess ist.

    Wann lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge?

    Die bAV ist als dritte wesentliche Vorsorgesäule für alle Arbeitnehmer attraktiv. Vor allem wenn die Vorsorgebeiträge komplett vom Unternehmen bezahlt werden, lohnt sich die bAV für Mitarbeiter. Grundsätzlich ist die betriebliche Altersvorsorge wichtig, sodass ebenso eine Gehaltsumwandlung sinnvoll ist, um im Alter neben der gesetzlichen Rente eine weitere Einnahmequelle zu haben.
     

    Ist der Arbeitgeber verpflichtet, die betriebliche Altersvorsorge zu bezahlen?

    Seit 01.01.2019 ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen 15 Prozent Zuschuss zur bAV zu zahlen, sobald Arbeitnehmer eine betriebliche Altersvorsorge beantragen. Seit 2002 haben Beschäftigte den Rechtsanspruch, einen Teil ihres verdienten Entgeltes in eine Betriebsrente zu investieren.

    Ist die Betriebsrente sicher?

    Vor allem in wirtschaftlich schwierigen Zeiten machen sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gedanken, ob die Betriebsrente sicher ist. Die bAV und die eingezahlten Beträge sind bei der Insolvenz eines Unternehmens gesichert. Abhängig von der Art der Versicherung tritt entweder der Pensions-Sicherungs-Verein oder die Protektor AG ein und kompensiert die Ausfälle. Bei der Protektor AG handelt es sich um die Sicherungseinrichtung der deutschen Lebensversicherer. Der Pension-Sicherungs-Verein tritt ebenso bei Direktzusagen von Unternehmen ein, die Insolvenz anmelden müssen.

     
    Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge?

    Bei der bAV gibt es zwei Einzahlungsvarianten. Zunächst muss ein Vorsorgevertrag in Form einer Direktversicherung oder ein Pensionsvertag bei einer Pensionskasse abgeschlossen werden. In der Folge kann der Arbeitgeber entweder grundsätzlich die Beträge für die Altersvorsorge übernehmen. Optional kann der Arbeitnehmer einen Teil der monatlichen Beiträge durch Entgeltumwandlung finanzieren, während der Arbeitgeber den anderen Teil trägt. Am Ende der Laufzeit erhält der Beschäftigte eine monatliche Betriebsrente.

    Ist die betriebliche Altersvorsorge steuerfrei?

    Die Steuervorteile in der betrieblichen Altersvorsorge sind ein wesentlicher Mehrwert dieser Vorsorgeform. Der steuerfreie Höchstbetrag in der kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung beträgt im Jahr 2021 6.816 Euro. Der beitragsfreie Höchstbetrag wird auf 3.408 Euro festgeschrieben. Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt im Jahr 2021  85.200 Euro (West) und 80.400 Euro (Ost).

    Autorin: Johanna Wirsing