Die Steuertermine eines Kalenderjahres gehören für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler in jedem Fall zu den relevantesten Terminen im Kalenderjahr.
Werden Fristen bei der Abgabe der Steuererklärung oder beim Abführen von Steuern versäumt, drohen Strafen. Ähnlich wie bei Versäumnissen, die im Rahmen einer Betriebsprüfung oder Lohnsteuernachschau auffallen, wird ein empfindlicher Säumnis- und Verspätungszuschlag fällig.
Bei der Einkommens- und Körperschaftssteuer beträgt der Säumniszuschlag gemäß § 152 der Abgabenordnung (AO) zum Beispiel 0,0625 Prozent pro Monat, im Mindestfall 25 Euro pro Monat. Um entsprechende Strafzahlungen auszuschließen und alle Steuern und Abgaben korrekt und pünktlich zu entrichten, müssen die folgenden Steuertermine für das Kalenderjahr 2021 beachtet werden.
Mit diesem Download-Link laden Sie sich eine ics-Datei
- mit den Terminen für die Zahlung der Lohnsteuer bei Zahlungsschonfrist vergangener Monate,
- die Erstellung von Beitragsnachweisen des aktuellen Monats und
- die Fälligkeit des SV-Beitrags des aktuellen Monats
direkt in Ihren Kalender.
Lohnsteuertermine 2020 – das müssen Unternehmen beachten
Unternehmer sind verpflichtet, die Lohnsteuer vom Bruttoeinkommen ihrer Angestellten abzuführen. Die gesetzliche Grundlage für die Zahlung von Lohnsteuer ist im § 38 des Einkommensteuergesetzes (EstG) niedergelegt, in dem es heißt: „Bei Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben (Lohnsteuer).“ Die Lohnsteuer wird anhand von Steuerklassen ermittelt, bei denen der Partnerschaftsstatus und die Anzahl der Kinder den Abzug vom Lohn bestimmen. Mit der Lohnsteuer wird ebenfalls die Kirchensteuer eingezogen.
Sie wird durch den Arbeitgeber anhand der Beitragsnachweise an das für das Unternehmen zuständige Betriebsstättenfinanzamt abgeführt. Zu welchem Zeitpunkt die Lohnsteuer entrichtet werden muss, hängt davon ab, wie viel Lohnsteuer der Betrieb für die Gesamtzahl seiner Mitarbeiter im letzten Kalenderjahr 2020 abgeführt hat. Der § 41a EStG spezifiziert:
- Bei einem Lohnsteueraufkommen über 5.000 Euro im Kalenderjahr 2020: Monatszahler,
- Bei einem Betrag zwischen 1.080 Euro bis 5.000 Euro: Vierteljahreszahler,
- Bei einem Lohnsteueraufkommen unter 1.080 Euro jährlich.
Die Beträge sind nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung bis zum 10. eines Kalendermonats zu übermitteln. Bei unbarer Zahlung per Scheck, Überweisung oder Lastschrift gewährt das Finanzamt eine Schonfrist, die gemäß § 108 Abgabenordnung (AO) 3 Werktage beträgt. Ein Feiertag oder ein Samstag und Sonntag zählen nicht zur Schonfrist.
Abgabefristen für 2021
Monat | Meldung | Letzter Zahlungstermin |
Januar | Montag, 11.01 2021 | Donnerstag, 14.01.2021 |
Februar | Mittwoch, 10.02.2021 | Montag, 15.02.2021 |
März | Mittwoch, 10.03.2021 | Montag, 15.03.2021 |
April | Montag, 12.04.2021 | Donnerstag, 15.04.2021 |
Mai | Montag, 10.05.2021 | Donnerstag, 15.05.2021 |
Juni | Donnerstag, 10.06.2021 | Dienstag, 15.06.2021 |
Juli | Montag, 12.07.2021 | Donnerstag, 15.07.2021 |
August | Dienstag, 10.08.2021 | Freitag, 13.08.2021 |
September | Freitag, 10.09.2021 | Mittwoch, 15.09.2021 |
Oktober | Montag, 11.10.2021 | Donnerstag, 14.10.2021 |
November | Mittwoch, 10.11.2021 | Montag, 15.11.2021 |
Dezember | Freitag, 10.12.2021 | Mittwoch, 15.12.2021 |
Umsatzsteuervorauszahlung und Umsatzsteuervoranmeldung 2021
Die Umsatzsteuer muss von allen Selbstständigen entrichtet werden, die Warenlieferungen vornehmen oder Dienstleistungen verkaufen und nicht als Kleinunternehmen nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UstG) eingestuft werden. Die Umsatzsteuer beträgt ab 01.01.2021 wie gewohnt 19 % bzw. 7 % als ermäßigter Steuersatz. Sie wurde im Rahmen der Coronakrise für das 2. Halbjahr 2020 temporär auf 16 % bzw. 5 % gesenkt.

Unternehmer sind auf Basis Ihrer Einkünfte im Kalenderjahr 2021 verpflichtet, eine sogenannte Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben. Die UStVa müssen monatlich oder vierteljährlich versandt werden.
Abgabe Kalendermonat | Vierteljährliche Abgabe |
Wenn der Steuerbetrag für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 7.500 Euro betrug.Bei Existenzgründern im ersten Jahr der Selbstständigkeit. | Bei einer Steuerlast im letzten Kalenderjahr zwischen 1.000 Euro und 7.500 Euro. |
Zusammenfassend werden mit der Umsatzsteuer-Vorauszahlung die entstandenen und vereinnahmten Umsatzsteuereinnahmen an das zuständige Finanzamt gemeldet und abgeführt. Ist ein Vorsteuerüberschuss aufgelaufen, wird dieser vom Finanzamt zurückbezahlt. Am Ende eines Kalenderjahres muss zusätzlich die Umsatzsteuererklärung vom Steuerpflichtigen abgegeben werden, die eine Summierung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen darstellt. Im Umsatzsteuergesetz (UStG) finden Unternehmen alle wesentlichen gesetzlichen Vorgaben zur Umsatzsteuer.
Umsatzsteuertermine 2021
Monat | Abgabefrist | Letzter Zahlungstermin |
Januar | Montag, 11.01 2021 (Vierteljährlich) | Donnerstag, 14.01.2021 |
Februar | Mittwoch, 10.02.2021 | Montag, 15.02.2021 |
März | Mittwoch, 10.03.2021 | Montag, 15.03.2021 |
April | Montag, 12.04.2021 (Vierteljährlich) | Donnerstag, 15.04.2021 |
Mai | Montag, 10.05.2021 | Donnerstag, 15.05.2021 |
Juni | Donnerstag, 10.06.2021 | Dienstag, 15.06.2021 |
Juli | Montag, 12.07.2021 (Vierteljährlich) | Donnerstag, 15.07.2021 |
August | Dienstag, 10.08.2021 | Freitag, 13.08.2021 |
September | Freitag, 10.09.2021 | Mittwoch, 15.09.2021 |
Oktober | Montag, 11.10.2021 (Vierteljährlich) | Donnerstag, 14.10.2021 |
November | Mittwoch, 10.11.2021 | Montag, 15.11.2021 |
Dezember | Freitag, 10.12.2021 | Mittwoch, 15.12.2021 |
Gewerbesteuererklärung 2021 – Zahlungen an die Gemeinde oder Stadt
Die Gewerbesteuer in Deutschland wird als Gewerbeertragsteuer von der Gemeinde oder Stadt erhoben, in der ein Betrieb ansässig ist. Sie beträgt 3,5 % des Gewerbeertrags und wird mit einem individuellen Hebesatz der Kommune multipliziert. Einzelunternehmen und Personengesellschaften profitieren von einem jährlichen Freibetrag von 24.500 Euro. Die Gewerbesteuer wird in vierteljährlichen Vorauszahlungen pro Abrechnungszeitraum entrichtet. Sie ist grundsätzlich zur Mitte im Quartal fällig. Das Gewerbesteuergesetz (GewStG) enthält alle wichtigen Informationen zur Steuerart und ihrer Erhebung.
Gewerbesteuervorauszahlung 2021
Quartal | Zeitraum |
1. Quartal 2021 | Montag, 15. Februar 2021 |
2. Quartal 2021 | Montag, 17. Mai 2021 |
3. Quartal 2021 | Montag, 16. August 2021 |
4. Quartal 2021 | Montag, 15. November 2021 |
Einkommensteuer und Körperschaftssteuer – relevant für Selbstständige und Kapitalgesellschaften
Die Einkommensteuer ist eine Gemeinschaftssteuer, die auf das Einkommen aller natürlichen Personen erhoben wird. Sie fällt auf die Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit an und muss, wie die meisten anderen Steuerarten als Vorauszahlung vom Steuerzahler entrichtet werden. Die Körperschaftsteuer stellt das Gegenstück zur Einkommensteuer dar und wird von Kapitalgesellschaften bezahlt. Die gesetzliche Grundlage für die Einkommensteuer finden Selbstständige und Unternehmer im Einkommensteuergesetz (EstG).
Einkommensteuervorauszahlungen oder Körerpschaftssteuervoranmeldung 2021
Quartal | Zeitraum |
1. Quartal 2021 | Montag, 15. Februar 2021 |
2. Quartal 2021 | Montag, 17. Mai 2021 |
3. Quartal 2021 | Montag, 16. August 2021 |
4. Quartal 2021 | Montag, 15. November 2021 |
Weitere Steuern und Ihre Termine 2021
Name der Steuer | Gesetzliche Grundlage | Termine 2021 |
Grundsteuer | Grundsteuergesetz | Wie Einkommensteuer 2021 |
Solidaritätszuschlag | Solidaritätszuschlagsgesetz | MonatlichSolz wird ab 2021 zu großen Teilen abgeschafft |
FAQ: Wichtige Fragen und Antworten rund um die Steuer 2021
Die Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 2021 ist der 31. Juli 2022. Wird die Erklärung von einem Steuerberater erstellt, verlängert sich der Stichtag auf den 28.02.2023. Eine Fristverlängerung kann beantragt werden. Bei verspäteter Abgabe droht ein Zuschlag für die Säumnis, Zwangsgeld oder eine Steuerschätzung.
Autor: Redaktion Personalwissen