Weiterbildung: Kosten übernimmt meist der Arbeitgeber

Weiterbildung: Kosten übernimmt meist der Arbeitgeber

Arbeitgeber müssen die Fort- und Weiterbildungskosten ihrer Mitarbeiter nur dann übernehmen, wenn sie ihnen die Teilnahme daran vorschreiben.

Arbeitgeber müssen die Fort- und Weiterbildungskosten ihrer Mitarbeiter nur dann übernehmen, wenn sie ihnen die Teilnahme daran vorschreiben. Erfolgt die Weiterbildung hingegen auf Initiative des Arbeitnehmers, muss das Unternehmen weder die Kosten dafür tragen noch den Mitarbeiter für diese Zeit von der Arbeit freistellen. Wenn Sie Ihre Mitarbeiter bei der beruflichen Qualifizierung finanziell unterstützen möchten, gibt es durch eine Rückzahlungsvereinbarung die Möglichkeit, den Arbeitnehmer an das Unternehmen zu binden.

Deutsche Arbeitgeber haben ein großes Interesse an der Fort- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter. 96 Prozent begrüßen laut einer Forsa-Umfrage selbstständige Bildungsvorschläge durch ihre Arbeitnehmer. Da berufliche Bildungsangebote aber auch sehr teuer sind, will nicht jeder gleich die Kosten dafür übernehmen.

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