Mit dem Dienstwagen in den Urlaub – darauf müssen Sie achten

Mit dem Dienstwagen in den Urlaub – darauf müssen Sie achten

Für Mitarbeiter mit Firmenwagen stellt sich immer wieder die Frage, ob der Dienstwagen auch für Urlaubsfahrten benutzt werden darf. Wir haben die Antwort.

Oft entstehen bei Urlaubsfahrten hohe Tankkosten oder Posten für Autobahnvignetten oder Fährverbindungen. Fahren Ihre Mitarbeiter immer wieder mit dem Firmenwagen in den Urlaub, so erhöht dies auch die Jahres-Kilometerleistung des Firmenfahrzeugs. Dadurch können sehr schnell die Kilometer-Freigrenzen im Leasingvertrags überschritten werden. Dies kann bei Rückgabe des Fahrzeugs zu teils erhebliche Nachzahlungen für das Unternehmen führen. Um rechtlich sicher zu sein und die wichtigen Fragen in Bezug auf die Firmenwagen-Nutzung im Ausland zu regeln, ist eine schriftliche Dienstwagenregelung unumgänglich.

    Individuelle Dienstwagenregelung

    Mit der Übergabe des Fahrzeugs erhält Ihr Mitarbeiter einen Überlassungsvertrag für den Dienstwagen. In dieser Dienstwagenregelung, die freivertraglich gestaltet werden kann, sollten alle Bereiche beschrieben werden, die die Nutzung eines Dienstwagens in der Freizeit betreffen. Folgende Punkte können geregelt sein:

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