Aushangpflichtige Gesetze: Aushangpflicht von Schutzvorschriften

Aushangpflichtige Gesetze: Aushangpflicht von Schutzvorschriften

Aushangpflichtige Gesetze sind Schutzvorschriften und Rechte, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern im Betrieb frei zugänglich machen müssen.

So haben die Beschäftigten die Option, sich direkt vor Ort während der Arbeit über ihre Rechte – aber auch Pflichten – zu informieren. In diesem Artikel lesen Sie, welche Schutzvorschriften zu den aushangpflichtigen Gesetzen zählen und was Arbeitgeber rund um die Aushangpflicht wissen müssen. So viel vorab: Wer aushangpflichtige Gesetze nicht frei zugänglich aushängt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld.

    Aushangpflichtige Gesetze: Was ist das überhaupt?

    Wie einleitend erwähnt, sind aushangpflichtige Gesetze bestimmte Schutzvorschriften, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zentral zugänglich machen müssen. Dabei handelt es sich in aller Regel um arbeitsrechtliche Vorschriften und Arbeitsschutzrechte, die die Beschäftigten betreffen.

    Wissenswert: Aushangpflichtige Gesetze müssen am Arbeitsplatz ausgehängt werden, sodass Ihre Mitarbeiter sich vor Ort über ihre Rechte informieren können.

    Durch die gesetzlich fest verankerte Aushangpflicht stellt der Staat sicher, dass alle Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, sich am Arbeitsplatz über ihre individuellen Rechte zu informieren. Dem Arbeitgeber stehen verschiedene Wege offen, seinen Mitarbeitern die Schutzvorschriften zugänglich zu machen:

    • Aushängen
    • Auslegen
    • Bekanntmachung

    Generell müssen Arbeitnehmer die Möglichkeit bekommen, sich ohne großen Aufwand frei nach Belieben Zugang zu den Gesetzen verschaffen zu können. Deshalb werden aushangpflichtige Gesetze üblicherweise im Betrieb am Schwarzen Brett ausgehängt bzw. an zentralen Stellen – wie beispielsweise in der Kantine – ausgelegt. In vielen Fällen ist es nicht ausreichend, die aushangpflichtigen Gesetze im Lohnbüro oder in der Personalabteilung vorzuhalten.

    Wichtiger Hinweis: Der Arbeitgeber muss einige Gesetze an bestimmten Stellen platzieren – das ist staatlich so geregelt. Angaben im Heimarbeitergesetz, die der Aushangpflicht unterliegen, sind beispielsweise in den Ausgaberäumen auszuhängen. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass Betroffene auch wirklich Zugang zum Gesetz haben.

    Aushangpflicht für Gesetze: Das müssen Arbeitgeber wissen

    Damit sich wirklich jeder Mitarbeiter von seinen Rechten und besonderen Schutzvorschriften Kenntnis verschaffen kann, müssen Arbeitgeber einige Dinge beachten. Wie schon erwähnt, ist es wichtig, dass die Beschäftigten die Möglichkeit haben, die Gesetze ohne großen Aufwand einsehen zu können. Heimarbeitern, die üblicherweise nicht in der Kantine essen, sondern ihre Arbeit von zu Hause aus erledigen, wird durch den Aushang am Ausgabeort nachgekommen.

    Sind im Unternehmen ausländische Mitarbeiter beschäftigt, die die deutsche Sprache nicht beherrschen, benötigen Unternehmen eine Übersetzung. Hierbei sollten Sie prüfen, ob eine Zusammenfassung ausreichend ist oder ob eine umfassende Übersetzung des Gesetzestextes erforderlich ist.

    Haben alle Mitarbeiter Zugang zum Intranet, können Betriebe die „analoge“ Aushangpflicht auch durch eine Veröffentlichung im Intranet umgehen. Wichtig ist jedoch auch hier, dass wirklich jeder Beschäftigte – beispielsweise auch die, die im Homeoffice tätig sind – die Schutzvorschriften einsehen können.

    Wichtiger Hinweis: Gibt es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat, müssen Sie diesen vom Aushang unterrichten.

    Ist die Betriebsgröße für die Aushangpflicht relevant?

    Die Aushangpflicht für bestimmte Gesetze und Schutzvorschriften besteht für jedes Unternehmen, das Mitarbeiter beschäftigt. Ganz egal, ob Sie nun einen Angestellten haben oder der Personalleiter von 500 Beschäftigten sind – aushangpflichtige Gesetze müssen stets vorhanden sein.

    Wichtiger Hinweis: Achten Sie darauf, dass es sich bei den Gesetzen immer um die aktuelle Fassung handelt.

    Es kommt dabei nicht nur darauf an, dass die Gesetze ausgehängt bzw. ausgelegt sind, sondern auch wie alt die Schutzvorschriften sind. Verordnungen und Gesetze müssen immer auf dem aktuellen Stand sein. Kommt es zu Aktualisierungen, müssen auch die ausliegenden Fassungen erneuert werden.

    Verletzt der Arbeitgeber seine Aushangpflicht, stellt das eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese wird unter bestimmten Umständen mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro geahndet. Erleidet ein Arbeitnehmer einen Schaden, weil der Betrieb die Aushangpflicht verletzt hat, kann der Beschäftigte außerdem Schadensersatz fordern. Das kann mitunter teuer werden. Um Ungereimtheiten zu vermeiden, empfiehlt es sich also, der Aushangpflicht nachzukommen.

    Aushangpflichtige Gesetze: Welche Gesetze sind betroffen?

    Einige Gesetze müssen in jedem Betrieb ausgehängt bzw. ausgelegt werden, Arbeitsschutzvorschriften lassen sich hingegen individuell auf die Branche abstimmen. Während es in einem Krankenhaus durchaus Sinn ergibt, die Röntgenverordnung auszuhängen, ist das in einem Büro nicht der Fall. Schlicht und ergreifend, weil bei der Büroarbeit naturgemäß niemand mit Röntgenstrahlung in Berührung kommt.

    Wichtiger Hinweis: Aushangpflichtige Gesetze, die jeder Betrieb verpflichtend zur Verfügung stellen muss, sind bei vielen Verlagen als jährlich aktualisierte Sammlungen erhältlich. Auch die jeweiligen Kammern veröffentlichen in der Regel Übersichten, welche Gesetze von der Aushangpflicht betroffen sind.

    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

    Eines der wichtigsten aushangpflichtigen Gesetze ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (kurz: AGG). Es hat das Ziel, Benachteiligungen der Mitarbeiter aufgrund von:

    • Alter
    • Geschlecht
    • Religion
    • Rasse oder der ethnischen Herkunft
    • Behinderung

    zu verhindern. Das Gesetz bietet Personen die Möglichkeit, sich gegen Diskriminierung zu wehren und Rechtsansprüche gegen Arbeitgeber geltend zu machen, wenn sich diese dem Diskriminierungsverbot widersetzen.

    Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

    Ein weiteres wichtiges Gesetz, das in jedem Betrieb aushangpflichtig ist, ist das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Es regelt, wann und wie viel Beschäftigte arbeiten dürfen. Ziel ist es hierbei, die Gesundheit und die Sicherheit der Arbeitnehmer von staatlicher Seite aus zu schützen. Ruhezeiten sowie der Sonntag als arbeitsfreier Tag sind geschützt. Diese Regelungen können nur in Ausnahmefällen umgangen werden.

    Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

    Auch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist ein aushangpflichtiges Gesetz, das in jedem Betrieb vorhanden sein muss. Es enthält verschiedene Regelungen, die den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter betreffen. Ein weiterer Bestandteil der gesetzlichen Regelung sind arbeitsschutzrechtliche Maßnahmen.

    Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

    Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist eine weitere Schutzvorschrift für Arbeitnehmer. Es verpflichtet Unternehmen, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu konsultieren, um die Unfallverhütung sowie den Arbeitsschutz im Betrieb auf ein optimales Level zu bringen. Davon profitieren schlussendlich die Beschäftigten.

    Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

    Für Jugendliche unter 16 und unter 18 Jahren gelten nochmals gesonderte Regelungen, was die Arbeitszeit, den Arbeitsumfang und die Arbeitsschwerpunkte angeht. Sinn und Zweck des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) ist es, Jugendliche vor Arbeitsüberlastung zu schützen und übermäßiger Mehrarbeit Einhalt zu gebieten.

    Autor: Redaktion Personalwissen