Personalrat und Gewerkschaft: Aufgaben, Rechte und Pflichten

Personalrat und Gewerkschaft: Aufgaben, Rechte und Pflichten

Im Öffentlichen Dienst sind Personalrat und Gewerkschaft wichtige Ansprechpartner. Sie unterstützen, beraten und setzen die Interessen und Angelegenheiten der Beschäftigten der Dienststelle wohlwollend um. Die Aufgaben des Personalrates beinhalten Rechte und Pflichten, die mit Beteiligungsrechten unterstrichen werden. Mitglieder in einer Gewerkschaft profitieren von ansprechenden Leistungen von der Beratung bis hin zu tariflichen Vereinbarungen.

    Personalrat und Gewerkschaft bieten vielfältige Möglichkeiten und können mit ihren Rechten und Pflichten die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen positiv beeinflussen.

    Was ist ein Personalrat?

    Der Personalrat setzt sich aus gewählten Vertretern der Arbeitnehmer zusammen. Diese Vertreter werden dabei stets von den Beschäftigten gewählt. Der Personalrat soll die Interessen aller Arbeitnehmer eines Unternehmens wahren und die Beschäftigen gegenüber des Arbeitgebers beziehungsweise der Dienststelle vertreten. Hierbei kommen dem Personalrat umfassende Rechte, aber auch Pflichten zu.

    Wie läuft die Wahl des Personalrates ab?

    Grundsätzlich kann sich jeder Arbeitnehmer zur Wahl als Personalratsmitglied aufstellen lassen. Wahlberechtigt sind alle, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und bereits sechs Monate (in Sachsen-Anhalt mindestens ein Jahr) der Dienststelle angehören. Wie auch in der freien Wirtschaft handelt es sich bei der Personalratswahl um eine geheime Wahl, die per schriftlicher Stimmabgabe erfolgt.

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    Die Wahl des Personalrats erfolgt geheim per Stimmzettel-Abgabe © MQ-Illustrations – Adobe Stock

    Mit einem Wahlausschreiben gibt der Wahlvorstand die Wahlberechtigten bekannt. Aus diesem Schreiben gehen die Größe des Gremiums, der Verteilung der Mandate sowie die Modalitäten hervor. Mit einer Fristfestsetzung (gesetzlich oft bis zu 3 Wochen) werden Beschäftigte zum Wählen des Personalrates aufgefordert.

    Was sind die Aufgaben des Personalrates?

    Zu den Aufgaben eines Personalrates gehört die Überwachung der Rechte und Pflichten innerhalb der Dienststelle. Die Überwachung erfordert neben einem offenen Ohr für die Beschäftigten die Verpflichtung, Anregungen und Beschwerden an den Arbeitgeber beziehungsweise an die Dienststellenleitung weiterzugeben. Dazu gehört es, Arbeitsmaßnahmen und Schutzvorschriften zu kennen und die gesetzlichen Grundlagen der Arbeitsvorschriften einzuhalten. Ein Personalrat sollte wissen, wo er bestimmte Gesetze nachschlagen kann und gute kommunikative Fähigkeiten besitzen.

    Als Ansprechpartner ist er für alle Beschäftigten da und unterstützt Auszubildene, ausländische Beschäftigte und Schwerbehinderte bei der Eingliederung. Des Weiteren übernimmt das Personalratsmitglied Behördenanträge und setzt bei Bedarf die Belange der Arbeitnehmer wohlwollend um.

    Was sind die Rechte und Pflichten eines Personalrates?

    RechtePflichten
    InformationsrechtFriedenspflicht mit gegenseitiger Unterstützung
    Freistellung für Tätigkeit als Personalrat für sich und andere MitgliederVertrauensvolle Zusammenarbeit
    KündigungsschutzTätigkeit zum Wohle der Beschäftigten
    VersetzungsschutzKeine Einschaltung externer Stellen
    Weiterbildung der Personalratstätigkeit während der ArbeitszeitSchweigepflicht
    Aufsuchen der Beschäftigten am Arbeitsplatz
    Anbieten von Sprechstunden
    Anwesenheit bei Personalversammlung


    Neben seinen allgemeinen Rechten und Pflichten hat der Personalrat Beteiligungsrechte. Diese orientieren sich an den sozialen, personellen und organisatorischen Aufgaben.

    Mit der Mitbestimmung können Maßnahmen nur mit der Zustimmung des Personalrates umgesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise Einstellungen von Arbeitnehmern, Kündigungen und Entlassungen sowie Beförderungen und Versetzungen. Sind gesetzliche und tarifliche Regelungen ausgenommen, hat der Personalrat ebenso Mitbestimmungsrecht. Das orientiert sich beispielsweise in allen Belangen zur Arbeitszeit.

    Mit der Mitwirkung erhält der Personalrat das Recht, angehört zu werden. Hierzu ist die Dienststelle verpflichtet, den Personalrat für wichtige Angelegenheiten hinzuziehen und den bestimmten Fall zu erörtern. Bei der Anhörung kann die Personalvertretung Bedenken äußern, um eine einheitliche Lösung bei individuellen Angelegenheiten zu erzielen.

    Welche Aufgaben hat die Gewerkschaft im Öffentlichen Dienst?

    Hinsichtlich neuer tariflicher Vereinbarungen spielt die Gewerkschaft im Öffentlichen Dienst eine große Rolle. Die Gewerkschaft kümmert sich um die Interessen seiner Mitglieder und geht mit Arbeitgebern in Gespräche. Die Aufgaben und Leistungen einer Gewerkschaft sind vielfältig und reichen von Beratungen bis hin zu Abschlüssen von Tarifverträgen:

    • Beratung bei allen arbeitsrechtlichen Fragen
    • Führen von Verhandlungen in den Bereichen Löhne und sozialen Absicherungen
    • Abschluss von überbetrieblichen Tarifverträgen und dessen Umsetzung
    • Organisation von Streiks (Löhne, soziale Absicherung der Arbeitnehmer)

    Die Ziele einer Gewerkschaft orientieren sich an den Interessen der Mitglieder. So sind Lohnkämpfe in Form von Streiks keine Seltenheit. Die Gewerkschaft ist ein wichtiger Ansprechpartner, wenn es um das Schaffen besserer Arbeitsbedingungen und der Regelung von Arbeitszeiten geht. Ihre Mitbestimmung zielt außerdem auf den Erhalt von Arbeitsplätzen ab.

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    Die wichtigsten Ziele, die die Gewerkschaft im Öffentlich Dienst verfolgt © kruraphoto – Shutterstock

    Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer (Angestellte oder Beamte) freiwilliges Mitglied in einer Gewerkschaft werden. Der Mitgliedsbeitrag richtet sich nach dem Bruttoverdienst und wird mit 1 % Beitrag bemessen.

    Welche Rechte besitzen Gewerkschaftsmitglieder?

    Alle Gewerkschaftsmitglieder haben einen Rechtsanspruch auf Vereinbarungen hinsichtlich der Tarifverträge und können Beratungen in Anspruch nehmen. Für Mitglieder bietet die Gewerkschaft eine kostenlose Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht und bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber.

    Kommt es zu einem Streik, Aussperrungen oder Maßregelungen erhalten Gewerkschaftsmitglieder Unterstützung. Zudem profitieren Mitglieder von einer privaten Unfallversicherung, von Sonderkonditionen bei unterschiedlichen Dienstleistern und Weiterbildungsangeboten.

    Welche Gewerkschaften gibt es?

    Für jede Branche gibt es eine Gewerkschaft. Als größte deutsche Dachorganisation zählt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Dieser beinhaltet weitere Mitgliedsgewerkschaften:

    GewerkschaftVerantwortlichkeitsbereich
    IG Metall – Industriegewerkschaft Metall, IGMMetall- und Elektroindustrie
    ver.di (vereinte Dienstleistungsgewerkschaft)Dienstleistung
    IG – Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE)u. a. Bergbau, Chemie, Energie, Sanierung/Entsorgung, Wasserwirtschaft
    IG Bauen-Agrar-Umwelt – IG Bauu. a. Baugewerbe, Baustoffindustrie, Abfallentsorgung, Land- und Forstwirtschaft, Gebäudereinigung, Umwelt- und Naturschutz
    Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)u. a. Gastgewerbe, Backgewerbe, Fischwirtschaft, Tabakindustrie, Zuckerindustrie
    Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)Eisenbahn (wie Deutsche Bahn) und Verkehr
    Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)Pädagogik, Sozialpädagogik, Wissenschaft
    Gewerkschaft der Polizei (GdP)Deutsche Polizei

    Der Deutsche Beamtenbund (dbb beamtenbund und tarifunion) gehört nicht zum DGB und bildet seinem Schwerpunkt der Beamtenvertretung einen Dachverband von Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes.

    Fazit zum Personalrat und den Gewerkschaften

    Der Öffentliche Dienst ist mit seinen Personalräten und Gewerkschaften gut aufgestellt. Der Personalrat bietet die richtige Schnittstelle zwischen Arbeitgeber sowie Dienststellenleitung und Arbeitnehmer und kann wie in der freien Wirtschaft einen wichtigen Beitrag zur Interessenvertretung leisten. Zusätzlich ist er maßgeblich an der Gestaltung der Arbeits- und Wirtschaftsangelegenheiten beteiligt und führt alle Angelegenheiten zum Wohle der Beschäftigten aus.

    Der Öffentliche Dienst profitiert von allen Arbeiten der jeweiligen Gewerkschaft. Sie setzt sich für bessere Arbeitsbedingungen ein und fördert so den effizienten Betriebsablauf. Im Umkehrschluss werden Tarifvereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaft getroffen, die für die Beschäftigten ebenso wohlwollend sind.

    In Verwaltungen mit mehrstufigen Abteilungen wird zusätzlich ein Bezirkspersonalrat gewählt. Oberste Behörden zeichnen sich anhand von Hauptpersonalräten aus.

    FAQ: Antworten auf die Fragen zum Personalrat und zur Gewerkschaft

    Was ist der Unterschied zwischen dem Personalrat und dem Betriebsrat?

    Während der Personalrat im öffentlichen Dienst gewählt wird, kommt der Betriebsrat in der Privatwirtschaft zum Einsatz.

    Was sind die Aufgaben des Personalrates?

    Zu den Aufgaben des Personalrates gehört die offene Kommunikation mit den Arbeitnehmern und die Interessenvertretung der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber.

    Was ist eine Gewerkschaft?

    Eine Gewerkschaft kümmert sich um die Interessen seiner Mitglieder und geht mit den Arbeitgebern in den Austausch.

    Autor: Redaktion Personalwissen