Kündigungsrecht im Öffentlichen Dienst – Das sollten Sie wissen

Kündigungsrecht im Öffentlichen Dienst – Das sollten Sie wissen

Das Kündigungsrecht im Öffentlichen Dienst orientiert sich maßgeblich an den geltenden Tarifverträgen. Wird eine Kündigung ausgesprochen oder vom Arbeitnehmer selbst veranlasst, sind die Fristen aus dem Tarifvertrag maßgebend. Für Beamte gilt das Beamtenrecht, in dem es um die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis geht.

    Wie sind Kündigungen im Öffentlichen Dienst geregelt?

    Kündigungen und deren Fristen sind im Öffentlichen Dienst gesondert zu betrachten. Das Arbeitsschutzgesetz gibt zwar gesetzliche Regelungen dazu vor, dennoch greift im Öffentlichen Dienst der jeweilige Tarifvertrag. Dieser gilt unter Umständen nur für Arbeitnehmer, die keine leitende Funktion haben und keine wissenschaftlichen Beschäftigten an Universitäten sind. Für Beamte gelten im Bereich Kündigungsrecht die Vorschriften für Beamte des Bundes und Landesbeamte.

    Für Angestellte des Bundes regelt der Tarifvertrag TVöD und für Angestellte des Landes der TV-L alle Vorschriften zur Kündigung. Beide Tarifverträge offerieren ab § 30 ff. die Vorgaben:

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