Aufgrund der sensiblen Daten ist ein datenschutzkonformer Umgang im Zusammenhang mit eingereichten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen eine Herausforderung für Unternehmen und Datenschutzbeauftragte.
Der Datenschutz bei Krankmeldung eines Arbeitnehmers spielt für Arbeitgeber eine zunehmend wichtigere Rolle. Häufig stellt sich die Frage nach den Aufbewahrungsfristen von Personalunterlagen. Hier erfahren Sie was sie im Hinblick auf die Datenschutzverordnung (DSGVO) und was es zu beachten gilt.
Welche Regeln gibt es im Umgang mit personenbezogenen Daten?
Unternehmen müssen seit Inkraftsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Angaben zu den jeweils erhobenen, sowie verarbeiteten Beschäftigtendaten machen (Art 13 und Art. 14 DSGVO). Dazu gehören auch die Informationen über die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten. Sollte das nicht möglich sein, müssen Kriterien für die Festlegung dieser Dauer aufgestellt werden ((Art. 13 Abs. 2a bzw. Art. 14 Abs. 2a DSGVO).
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