Datenschutz bei der Gehaltsabrechnung: Pflichten des Unternehmens

Datenschutz bei der Gehaltsabrechnung: Pflichten des Unternehmens

Das Wort ist in aller Munde: Datenschutz. Und es betrifft jeden von uns. Denn der Schutz und die Kontrolle personenbezogener Daten – und damit der eigenen Privatsphäre – sind wichtig. Das gilt auch für den Datenschutz bei der Gehaltsabrechnung. Denn dort sind jede Menge personenbezogene Daten zu finden. Wie also können Sie als Arbeitgeber Datenschutz bei der Gehaltsabrechnung gewährleisten? Was sind die gesetzlichen Grundlagen? Und welche datenschutzkonformen Wege der Zustellung von Gehaltsabrechnungen an Ihre Mitarbeiter gibt es eigentlich?

    Enthält die Gehaltsabrechnung personenbezogene Daten?

    Vorname, Nachname, Anschrift, Geburtsdatum und Religionszugehörigkeit – all das sind Beispiele für personenbezogene Daten. Zusammen mit weiteren Informationen sind sie auch Bestandteil der Gehaltsabrechnung, die jeder Arbeitnehmer einmal im Monat analog oder digital erhält. Fast alle Angaben auf einer Lohnabrechnung sind daher als personenbezogene Daten zu werten. Dem Datenschutz bei der Gehaltsabrechnung kommt also eine wichtige Rolle zu.

    Um hier einem möglichen Missbrauch vorzubeugen, müssen Unternehmen unbedingt dafür Sorge tragen, dass die Daten nicht in dritte, und damit unter Umständen falsche Hände geraten. Die datenschutzrechtlichen Regelungen sind in der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) festgehalten. Doch welche Vorgaben zum Datenschutz bei der Gehaltsabrechnung müssen Arbeitgeber einhalten?

    Wall image
    Jetzt weiterlesen mit dem kostenlosen Ratgeber Personal und Arbeitsrecht aktuell