Saisonarbeit: Voraussetzungen, Lohn, Urlaub und Sozialabgaben

Saisonarbeit: Voraussetzungen, Lohn, Urlaub und Sozialabgaben

In bestimmten Branchen ist die ganzjährige Beschäftigung von Mitarbeitern nur stark eingeschränkt oder überhaupt nicht möglich. Im Fall der Saisonarbeit werden hingegen kurzfristig sehr viele Arbeitnehmer benötigt. Erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag alles Wissenswerte über die Beschäftigung von Saisonarbeitern, insbesondere hinsichtlich Anmeldung, Mindestlohn, Sozialversicherung und Lohnsteuer.

    Was wird unter Saisonarbeit verstanden?

    Unter der Saisonarbeit ist eine kurzfristige Beschäftigung, die folglich eine Form der geringfügigen Beschäftigung darstellt, zu verstehen. Die Saisonarbeit kommt vor allem bei Unternehmen zum Einsatz, bei denen saisonal die Arbeitslast deutlich ansteigt und kurzfristig höhere personelle Ressourcen erforderlich sind.

    Wo kommt Saisonarbeit zum Einsatz?

    In Deutschland wird Saisonarbeit hauptsächlich in der Landwirtschaft angeboten, beispielsweise bei der Spargel und Erdbeerernte oder bei der Weinlese. Weitere Tätigkeitsgebiete für Saisonarbeiter sind der Tourismus, beispielsweise in Skigebieten sowie im Sommer die Gastronomie, insbesondere in Ferienregionen.

    Überwiegend stammen Erntehelfer aus Staaten in Osteuropa, beispielsweise Polen, Bulgarien und Rumänien. Deutsche Arbeitnehmer tendieren eher zu Beschäftigungen in Vollzeit und stehen für Tätigkeiten innerhalb einer Saison nur eingeschränkt zur Verfügung.

    Darüber hinaus ist ein vermehrter Einzug von Asylbewerbern auf den Saisonarbeitsmarkt festzustellen. Voraussetzung für die Beschäftigung von Ausländern im Asylverfahren ist neben der Genehmigung der Ausländerbehörde auch die Zustimmung der Arbeitsagentur. Unabhängig vom Herkunftsland oder Status gelten für ausländische Saisonarbeiter die gleichen Bedingungen wie für kurzzeitig beschäftigte Arbeitnehmer aus Deutschland.

    Was sind die Voraussetzungen einer Saisonarbeit?

    Die Saisonarbeit ist eine kurzfristige Beschäftigung, die auf eine Zeit von maximal drei Monaten beschränkt ist. Das Limit von drei Monaten setzt die Beschäftigung des Arbeitnehmers an fünf Tagen pro Woche voraus. Werden in einer Woche weniger als fünf Tage gearbeitet, reduziert sich die maximale Beschäftigungsdauer auf 70 Tage.

    Die Saisonarbeit ist zudem stets eine befristete Anstellung. Demnach ist ein befristeter Arbeitsvertrag von nötig.

    Wesentliches Merkmal der Saisonarbeit ist die nicht berufsmäßige Ausübung der Beschäftigung. Saisonale Tätigkeiten dürfen nicht die alleinige Grundlage des Lebensunterhalts darstellen.

    Wie melden Sie Saisonarbeit an?

    Seit Januar 2018 müssen Arbeitgeber bei der Anmeldung von Saisonarbeitern besondere Details zur Sozialversicherung berücksichtigen. Zur Klärung des Krankenversicherungs-Verhältnisses von saisonalen Arbeitskräften aus dem Ausland zum Beschäftigungsende wurde das Anmeldeverfahren erweitert.

    Arbeitgeber sind somit verpflichtet, jede Saisonkraft bei der Anmeldung als saisonalen Mitarbeiter zu kennzeichnen. Allerdings beschränkt sich der Zweck der aktuellen Meldepflicht auf die Kennzeichnung bei der Anmeldung. Der Grund: Den Krankenkassen wird künftig die Information zum möglichen Krankenversicherungsschutz über die saisonale Beschäftigung hinaus auferlegt. Sofern die Kennzeichnung zum Status Saisonkraft in der Anmeldung vorliegt, entfällt für die Krankenkassen die aufwendige Sichtung aller Meldungen.

    Durch den Arbeitgeber zu prüfende Kriterien

    Arbeitgeber müssen künftig bei der Beurteilung mithelfen, ob ihre Saisonkräfte aus dem Ausland im Sinne der hiesigen Rechtsprechung der Pflicht zur Sozialversicherung unterliegen. Folgende Informationen sind unter diesem Gesichtspunkt anzugeben:

    • Ist die Saisonarbeit jahreszeitlich bedingt?
    • Kehrt sie jährlich wieder?
    • Deckt sie den temporär erhöhten Bedarf an Arbeitskräften einmalig ab?

    Arbeitgeber müssen hingegen nicht beurteilen, ob die Saisonarbeiter ausschließlich zur Arbeitsaufnahme nach Deutschland gekommen sind und ob sie am Ende der Tätigkeit wieder in ihre Heimat zurückkehren. Hat ein Arbeitgeber den Status des Saisonarbeiters vergessen einzutragen, gilt die Anmeldung als fehlerhaft und wird storniert. Ändert sich der Status eines Arbeitnehmers während seiner Tätigkeit als Saisonkraft, muss eine neue Anmeldung für die Ermittlung der Pflicht zur Sozialversicherung abgegeben werden.

    Sozialversicherungspflicht für arbeitslos gemeldete Saisonarbeiter

    Bei einer in Deutschland als arbeitslos gemeldeten Saisonkraft wird von der Berufsmäßigkeit seiner Tätigkeit ausgegangen. Dementsprechend besteht in der Regel eine Pflicht zur Sozialversicherung. Maßgeblich sind die Einkünfte eines Saisonarbeiters aus allen kurzfristigen Jobs innerhalb eines Kalenderjahres.

    Ist die Mindestlohnzahlung bei Saisonarbeit verpflichtet?

    Laut § 22 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) sind Arbeitgeber seit Januar 2022 zur Zahlung des Mindestlohns verpflichtet. Dieser beträgt aktuell 9,82 € pro Stunde. Vom Mindestlohn ausgenommen sind Arbeitnehmer unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung und Langzeitarbeitslose.

    Wichtiger Hinweis! Grundsätzlich erhalten auch Saisonarbeiter den Mindestlohn, arbeitsrechtlich sind zur Berechnung jedoch einige Besonderheiten zu beachten. In der Regel ist dabei der Mindestlohn in Geld auszuzahlen, bei Saisonkräften besteht allerdings auch die Möglichkeit, Sachleistungen anzurechnen.

    Was ist auf den Mindestlohn eines Saisonarbeiters anrechenbar?

    Einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts entsprechend, können bei saisonaler Tätigkeit diverse Sonderzahlungen beim Mindestlohn zur Anrechnung kommen. Es muss sich allerdings um variable Vergütungen handeln, die als Gegenleistung für eine reguläre Tätigkeit verstanden werden.  Außerordentliche Zahlungen für besondere Leistungen oder zusätzliche Aufwendungen des Saisonarbeiters dürfen nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden.

    Anrechnung von Sachbezügen

    Unter Sachbezügen sind bei Saisonkräften Unterkunft und Verpflegung zu verstehen. Arbeitgeber müssen hierbei die Vorschriften der Gewerbeordnung (GewO), § 107, Abs. 2 beachten.

    Dementsprechend darf der Mindestlohn eines Saisonarbeiters teilweise aus Sachbezügen bestehen. Im Einzelfall entscheidet der Zoll bei einer Überprüfung der Mindestlohn-Verpflichtungen ($ 20, MiLoG), ob beispielsweise Verpflegung und Unterkünfte angerechnet werden dürfen.

    Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

    • Zwischen Arbeitgeber und Saisonarbeiter muss eine vertragliche Vereinbarung im Hinblick auf Sachbezug bestehen
    • Unterkunft und Verpflegung müssen mindestens von „mittlerer Güte und Art“ sein.
    • Der Arbeitgeber muss Sachwertbezugsgrenzen und Pfändungsfreigrenzen einhalten.

    Sachwertleistungen dürfen nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden, wenn der Saisonarbeiter aus seinem Herkunftsland extra für diese Tätigkeit entsendet wurde. In dem Fall muss der Arbeitnehmer den Mindestlohn bezahlen und die Kosten für Unterkunft sowie Verpflegung selbst tragen.

    Wie ist der Urlaubsanspruch bei Saisonarbeit geregelt?

    Dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) entsprechend, hat jeder Arbeitnehmer in Deutschland ein Anrecht auf Urlaub. Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen Beschäftigten in Voll- oder Teilzeit sowie nebenberuflicher oder geringfügiger Tätigkeit. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), § 4 regelt, dass ein Urlaubsanspruch erst nach sechsmonatigem Arbeitsverhältnis entsteht. Der $ 5, BUrlG stellt jedoch Saisonarbeitern, die einer kurzfristigen Tätigkeit von maximal drei Monaten Dauer nachgehen, Urlaubsansprüche in Aussicht.

    • Einem Saisonarbeiter mit 5-Tage-Woche stehen pro Monat zwei Tage Urlaub zu.
    • Bei zwei Monaten erhöht sich der Urlaubsanspruch auf drei Tage.
    • Mit dreimonatiger Beschäftigung steigt der Anspruch auf fünf Tage.

    Regelungen zum Kündigungsschutz für Saisonarbeiter

    Ebenso wie der Urlaubsanspruch wird der Kündigungsschutz erst nach einer Tätigkeit von mehr als sechs Monaten gewährleistet. Grundlage hierfür ist das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), § 1. Einem Saisonarbeiter kann man demnach von einem Tag auf den anderen kündigen, da seine Tätigkeit in der Regel auf drei Monate begrenzt ist.

    Beachtenswertes zur Lohnsteuer bei Saisonkräften

    Saisonarbeiter aus dem Ausland sind beschränkt steuerpflichtig, sofern sie sich nicht länger als sechs Monate pro Jahr in Deutschland aufhalten. Gleichwohl fällt auch beim Entgelt eines Saisonarbeiters Lohnsteuer an. Die Steuer ist vom Lohn abzuziehen, ihre Höhe richtet sich nach den individuellen Besteuerungsmerkmalen des Beschäftigten. Arbeitgeber haben alternativ die Möglichkeit, die Lohnsteuer als Pauschale abzuführen.

    Ist ein Arbeitnehmer beschränkt steuerpflichtig, benötigt er eine besondere Bescheinigung für den Abzug der Lohnsteuer. Diese wird auf Antrag vom zuständigen Finanzamt ausgestellt. Die Beantragung der Bescheinigung kann durch den Arbeitgeber oder die Saisonkraft geschehen. Durch den Abzug der Lohnsteuer entfällt für einen Saisonarbeiter die Veranlagung zur Einkommenssteuer. Für den pauschalen Abzug der Lohnsteuer gelten bei saisonal Beschäftigten strenge Voraussetzungen.

    Fazit zur Saisonarbeit

    Die Beschäftigung von Saisonarbeitern ist für viele Firmen die einzige Möglichkeit, den reibungslosen Betrieb zu gewährleisten. Indes gibt es bei der Einstellung von Saisonkräften einige Kriterien zu beachten. So darf die Dauer der Beschäftigung drei Monate pro Jahr nicht überschreiten. Dem Arbeitgeber obliegt bei der Anmeldung die besondere Kennzeichnung im Hinblick auf eine zu prüfende Verpflichtung zur Sozialversicherung. Jede Saisonkraft hat Anspruch auf den Mindestlohn, wobei man unter bestimmten Voraussetzungen Sachwerte anrechnen kann. Letztlich gibt es auch beim Urlaubsanspruch und beim Lohnsteuerabzug Besonderheiten zu berücksichtigen.