Kurzarbeit: Personalkosten senken und Mitarbeiter erhalten

Kurzarbeit: Personalkosten senken und Mitarbeiter erhalten

Kündigungen, Know-how verlieren, das Betriebsklima zerstören. Wenn ein Unternehmen eine wirtschaftliche Krise durchmacht, drohen jedem, der Personal entlassen muss, langfristige Auswirkungen auf die Betriebsstruktur.

Wer seine Mitarbeiter und deren Fachwissen dauerhaft behalten möchte, kann deshalb auch auf das Modell der Kurzarbeit zurückgreifen.

    Was ist Kurzarbeit

    Bei Kurzarbeit wird die Regelarbeitszeit der Mitarbeiter in einem Unternehmen für einen bestimmten Zeitraum verringert. Entsprechend weniger Lohn bekommen die betroffenen Angestellten während dieser Zeit. Das senkt Personalkosten und ermöglicht dem Betrieb beispielsweise bei schlechter Auftragslage, Einsparungen vorzunehmen, ohne dadurch wichtiges Personal zu verlieren. Gleichzeitig bleiben dabei Möglichkeiten, schnell wieder in voller Stärke weiterarbeiten zu können, wenn sich die wirtschaftliche Lage verbessert. Das Modell kann übergreifend im ganzen Betrieb oder nur für einzelne Bereiche angewendet werden.

    Gründe – Wann ist Kurzarbeit sinnvoll

    • In wirtschaftlich angespannten Situationen für den Betrieb, die Kosteneinsparungen erforderlich machen, wenn ein langfristiger Abbau von Arbeitsplätzen nicht angebracht ist. Beispielsweise beim Wegfall von Aufträgen.
    • Wenn äußere Einflüsse wie Wetter, Katastrophen oder behördliche Anordnungen es erforderlich machen, dass die Produktion heruntergefahren oder eingestellt wird.
    • Wenn die Arbeitsleistung bei mindestens einem Drittel der Arbeitnehmer um wenigstens 10 Prozent reduziert ist.

    Welche Voraussetzungen müssen für Kurzarbeit erfüllt werden

    Kurzarbeit ist ein Sonderfall. Laut Gesetz (§ 615 BGB) müssen Arbeitgeber das Gehalt auch bei Arbeitsausfall voll weiterbezahlen. Auch, wenn die Angestellten in dieser Zeit nicht arbeiten. Um diese Ausnahmeregelung nutzen zu können, muss sie vorher in einem Tarifvertrag, im Arbeitsvertrag oder in gewissen Fällen durch eine Betriebsvereinbarung geregelt werden. In Unternehmen mit Betriebsrat muss zudem dieser zustimmen, danach wird vom Betriebsrat und der Unternehmensführung eine schriftliche Betriebsvereinbarung getroffen.

    Welches Gehalt während der Kurzarbeit gezahlt

    Während der Kurzarbeitsdauer bekommen die Mitarbeiter eine entsprechend der Kürzung der Arbeitszeit reduzierte Vergütung ausgezahlt. Die Sozialabgaben kürzt der Arbeitgeber ebenfalls in diesem Umfang. Arbeitet der Arbeitnehmer noch 60 Prozent seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit im Unternehmen, bekommt er noch 60 Prozent seines Gehalts. Um das ausfallende Einkommen abzufangen, zahlt die Agentur für Arbeit in dieser Zeit auf Antrag ein Kurzarbeitergeld an betroffene Arbeitnehmer aus. Bei alleinstehenden Beschäftigung beträgt dieses 60 Prozent des Verdienstausfalles, Personen mit Kindern haben Anspruch auf 67 Prozent. Das gesamte Nettoentgelt fällt dabei geringer aus als während der Regelarbeitszeit. Eine Tabelle zur Berechnung der Höhe des Kurzarbeiterentgeltes gibt es online bei der Bundesagentur für Arbeit.

    Sozialrechtliche Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld nach §§ 95 ff. des Sozialgesetzbuches (SGB)

    1. Es liegt ein erheblicher Arbeitsausfall vorbei, wobei auch ein Entgeltausfall besteht. Der Ausfall muss wirtschaftlich oder durch ein unabwendbares Ereignis bedingt sowie vorübergehend sein. Zudem gilt, dass der Arbeitsausfall nicht vermeidbar gewesen sein darf. Branchenübliche oder saisonale Schwankungen sind beispielsweise absehbar und daraus bedingter Ausfall vermeidbar. Gleiches gilt für Ausfall durch mangelhafte Organisation des Betriebes.
    2. Es müssen die betrieblichen Voraussetzungen erfüllt sein. Das bedeutet, es ist mindestens ein Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig im Unternehmen beschäftigt. Dazu zählen Geringverdiener, jedoch keine Auszubildenden.
    3. Der betroffene Arbeitnehmer erfüllt die persönlichen Voraussetzungen. Das heißt, sein Arbeitsverhältnis soll fortgesetzt werden. Es wurde weder gekündigt noch aufgehoben.
    4. Der Arbeitsausfall wurde der Agentur für Arbeit angezeigt. In der Regel sollte dies schriftlich erfolgen.

    Minijobber, Auszubildende, Rentner, Angestellte, die Krankengeld beziehen und Leiharbeiter haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

    Wie wird Kurzarbeitergeld steuerrechtlich behandelt?

    Das von der Agentur für Arbeit gezahlte Kurzarbeitergeld ist steuerfrei. Es unterliegt jedoch einem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass die Einkünfte den Steuersatz erhöhen können.

    Kündigung während der Kurzarbeit

    Während der Kurzarbeitszeit haben beide Seiten – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – die Möglichkeit regulär zu kündigen. Dabei dienen die Vereinbarungen und Fristen, die für das Regelarbeitsverhältnis im Arbeitsvertrag geschlossen wurden als Grundlage. Abweichende Kündigungsfristen aus dem Vertrag gelten ebenso. Es gibt während der Kurzarbeitsphase kein Sonderkündigungsrecht.

    Sobald eine Kündigung ausgesprochen wurde, kehrt der Arbeitnehmer in die reguläre Arbeitszeit zurück, da er ab diesem Moment die persönlichen Voraussetzungen laut sozialrechtlichen Vorgaben für Kurzarbeit nicht mehr erfüllt.

    Wie lange kann Kurzarbeit durchgeführt werden?

    Grundsätzlich ist Kurzarbeit eine vorübergehende Maßnahme. Laut §104 des Sozialgesetzbuches (SGB) ist sie auf eine Dauer von 12 Kalendermonaten begrenzt. Bei außergewöhnlichen Verhältnissen auf dem gesamten Arbeitsmarkt gibt es Ausnahmeregelungen, die eine Verlängerung auf 24 Monate möglich machen. So lange dauert auch die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes.

    Die Vorteile für Arbeitgeber bei Kurzarbeit

    • Bei Kurzarbeit werden die Personalkosten zeitnah gesenkt. Das kann ausreichen, um wirtschaftlich angespannte Phasen zu überbrücken.
    • Kündigungen können umgangen werden. Das fördert das Verhältnis zwischen Unternehmen und Arbeitnehmern.
    • Das Know-how der Mitarbeiter bleibt dem Unternehmen erhalten. Der Betrieb kann bei verbesserter Situation sofort wieder ausgelastet arbeiten, ohne neue Mitarbeiter anlernen zu müssen.

    Die Nachteile für Arbeitgeber bei Kurzarbeit

    • Der bürokratische Aufwand für die Einführung von Kurzarbeit ist hoch.
    • Es müssen weiterhin Gehälter gezahlt werden. Zwar sind diese erheblich reduziert, doch es fallen weiter Personalkosten und Lohnnebenkosten an.
    • Die Maßnahme ist nur eine vorübergehende Überbrückung. Langfristig muss das Unternehmen selbstständig dafür sorgen, volle Arbeitsauslastung zu erreichen.

    Sonderformen der Kurzarbeit

    Saison-Kurzarbeit

    In Branchen wie der Bauwirtschaft, Dachdeckerhandwerk oder Garten- und Landschaftsbau kann häufig witterungsbedingt nicht ganzjährig gearbeitet werden. Viele Betriebe entlassen daher ihre Mitarbeiter beispielsweise in den Wintermonaten. Um eine Beschäftigung über das gesamte Jahr zu fördern, wurde deshalb im SGB das Saison-Kurzarbeitergeld eingeführt. Durch den Bezug des der Aufstockung durch die Arbeitsagentur sind die Arbeitnehmer abgesichert, gleichzeitig kann der Arbeitgeber seine Personalkosten senken. Anders als beim regulären Kurzarbeitergeld kann man auch bei Arbeitsausfall durch Witterungsbedingungen einen Antrag darauf stellen.

    Transferkurzarbeitergeld

    Wird der Betrieb gänzlich umstrukturiert und fallen dadurch langfristig Stellen weg, kann auch bei einem dauerhaften Arbeitsausfall Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Dies wird beispielsweise in Verhandlungen zwischen Unternehmen und Betriebsrat vereinbart. Dazu werden die Mitarbeiter in eine Transfergesellschaft zusammengefasst und übernommen. Ziel ist es, die betroffenen Arbeitnehmer trotz Wegfall der Arbeitsstelle in einem Beschäftigungsverhältnis zu halten und ihnen so den Übergang zu einem neuen Arbeitsplatz zu erleichtern. Die Transferdauer kann höchstens 12 Monate dauern.

    Autor: Redaktion Personalwissen