Um Unfallrisiken am Arbeitsplatz zu vermeiden, ist neben der Gestaltung des Arbeitsplatzes auch die Umsetzung von Arbeitssicherheitsvorschriften sowie die allgemeine Gesundheit der Mitarbeiter von zentraler Bedeutung.
Die Verantwortung des Arbeitgebers erstreckt sich dabei über die Feststellung von Gefahrenquellen bis zur Einleitung entsprechender Präventivmaßnahmen. In diesem Beitrag lesen Sie, wie Sie das Unfallrisiko für Ihre Mitarbeiter minimieren und gesundheitsfördernde Maßnahmen anstoßen.
Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz
Die Sicherheit am Arbeitsplatz ist ein breit gefächerter Themenbereich. Alle Rahmenbedingungen zur Einhaltung und Umsetzung der Sicherheit am Arbeitsplatz stehen in den Arbeitssicherheitsvorschriften. Sie dienen dazu, Unfallrisiken einzugrenzen und damit Unfälle im besten Fall gänzlich zu verhindern.
Je nach Geschäftsfeld ergeben sich aus den Arbeitssicherheitsvorschriften unterschiedliche Maßnahmen, die Unternehmen ergreifen müssen. Die Arbeitssicherheitsvorschriften sind dabei immer individuell an den jeweiligen Arbeitsplatz anzupassen. Damit eine möglichst lückenlose Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz gegeben ist, müssen personelle, technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen werden.
Diese Maßnahmen beschränken sich jedoch nicht nur auf die Arbeit an risikoreichen Arbeitsplätzen. Sowohl die Fertigungshalle mit Gabelstaplerverkehr, als auch das einfache Büro müssen den vorgegebenen Rahmenbedingungen entsprechen.
Die Grundlage zur allgemeinen Arbeitssicherheit bildet dabei das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Sozialgesetzbuch (SGB VII „Gesetzliche Unfallversicherung“) und das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG).
Arbeitssicherheitsvorschriften einhalten
Das A und O für die Minimierung von Unfallrisiken ist die ununterbrochene Einhaltung der Arbeitssicherheitsvorschriften. Der Einsatz eines Sicherheitsbeauftragten oder einer Fachkraft für Arbeitssicherheit gewährleistet diese.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) unterstützt das Unternehmen beratend in allen Themen der Arbeitssicherheit sowie bei der gerechten Gestaltung der Arbeit in einer Stabstellenfunktion. Der Sicherheitsbeauftragte (SiBe) ist ein Betriebsbeauftragter, der der Einhaltung von Arbeitsschutzmaßnahmen neben seiner eigentlichen, betrieblichen Tätigkeit nachkommt.
Als Grundlage für die Minimierung von Unfallrisiken werden Gefährdungsbeurteilungen von der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder dem Sicherheitsbeauftragtem durchgeführt. Aus den jeweiligen Gefährdungsbeurteilungen lassen sich anschließend notwendige Maßnahmen ableiten, die sich sowohl auf den physischen, wie auch auf auf den psychischen Gesundheitsschutz der Mitarbeiter beziehen.
Beispiele für physische Arbeitssicherheitsrisiken:
- Kabel sind nicht zusammengefasst und liegen offen
- Stühle müssen als Trittleitern verwendet werden
- Es gibt laute Lärmquellen im Büro
Beispiele für psychische Arbeitssicherheitsrisiken:
- Hohe Fehleranfälligkeit durch Überlastung
- Soziale Probleme unter Mitarbeitern (Mobbing)
- Ständiger Druck durch Konkurrenzkampf zwischen Kollegen
Anders als bei den physischen Arbeitssicherheitsrisiken werden die Folgen von psychischer Belastung immer noch weitestgehend unterschätzt. Der Hauptgrund dafür ist, dass Mitarbeiter oft nichts über ihre mentale Verfassung preisgeben. Das Eingestehen von mentaler Instabilität wird vor allem in älteren Generationen noch immer als Schwäche angesehen.
Dementsprechend unterscheiden sich die präventiven Maßnahmen bei psychischer Belastung grundlegend von den physischen Arbeitssicherheitsrisiken. Um psychischen Belastungen entgegenzuwirken und diese präventiv zu verhindern, muss eine fundierte Vertrauensbasis zu seinen Mitarbeitern bestehen. Durch regelmäßiges Feedback von Mitarbeitern kann man so beispielsweise Überlastungen und Stresssituationen frühzeitig erkennen.
Unterweisungen als Präventionsmaßnahmen
Wichtig zur strikten Einhaltung der Arbeitssicherheitsvorschriften ist das Einbeziehen der Mitarbeiter. Dies geschieht in den meisten Fällen durch Unterweisungen, die aus der vorherigen Gefährdungsbeurteilung hervorgehen. In Tätigkeiten mit großem Unfallrisiko herrscht sogar gesetzlich vorgeschriebene Unterweisungspflicht. Es gibt sie zum Beispiel für das Arbeiten mit Gefahrstoffen oder auf einer Baustelle. Zuständig für die Unterweisung der Mitarbeiter ist ebenfalls die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder der Sicherheitsbeauftragte.
Vermeidung von Gesundheitsrisiken durch ein betriebliches Gesundheitsmanagement
Um allgemeine Gesundheitsrisiken zu vermeiden, ist ein funktionierendes betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) von großem Wert. Das BGM hat ein primäres Ziel: die Mitarbeiter mit einem aktives Angebot von Arbeitgeberseite gesund soll halten. Arbeitskräfte, die körperlich und psychisch Fit sind, erbringen qualitativ hochwertige Leistungen und sind unverzichtbar für jede Firma.
Doch nicht nur dieser Aspekt ist positiver Faktor des BGM. Ein kostenfreies Angebot an Gesundheitsmaßnahmen ist eine Form der Wertschätzung. Somit kann es maßgeblich zur Mitarbeiterzufriedenheit beitragen und die Bindung guter Fachkräfte sichern. Sportliche Betätigungen, eine gesunde Ernährung in der Betriebskantine und ein ergonomisch eingerichteter Arbeitsplatz schaffen einen nicht zu unterschätzenden Wohlfühlfaktor und spornen zu effektiver Arbeit an.
Es gibt drei wichtige Punkte, die ein betriebliches Gesundheitsmanagement erfolgreich machen:
1. Die Integration
Die Gesundheit wird in allen Bereichen des Unternehmens berücksichtigt und entsprechende Maßnahmen werden aktiv in den einzelnen Abteilungen integriert.
2. Das Miteinbeziehen der Mitarbeiter
Um ein Bewusstsein für ein gesundes Arbeitsumfeld zu wecken, müssen alle Mitarbeiter miteinbezogen werden. Dabei müssen nicht nur die einzelnen Aufgabenbereiche, sondern auch einzelne Arbeitsplätze unter Beachtung von individuellen Mitarbeiteranforderungen unter die Lupe genommen werden.
3. Sicherung des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses
Durch eine fortlaufende Beobachtung der angestoßenen Maßnahmen lässt sich der Erfolg messen. Veränderungen der Krankenstände oder Rückmeldungen aus Mitarbeiterbefragungen geben dabei Aufschluss, ob Arbeitsbedingungen und Betriebsklima verbessert wurden.
Was ist zu tun bei einem Arbeitsunfall?
Trotz aller Präventionsmaßnahmen können Unfallrisiken zum Ernstfall führen. Tritt der Notfall ein, muss man Erste-Hilfe-Maßnahmen ergreifen.
Neben dem Einhalten von Arbeitssicherheitsvorschriften, liegt es ebenfalls in der Verantwortung des Arbeitgebers, dem Personal die grundlegenden Kenntnisse der Erste Hilfe zu vermitteln. Dies geschieht in der Regel auch durch entsprechende Unterweisungen.
Detaillierte Informationen zur Ersten Hilfe im Unternehmen finden Sie in dem Beitrag „So gelingt die Erste Hilfe in Ihrem Betrieb“.
Ist ein Arbeitsunfall passiert, muss eine Meldung an die Unfallversicherung und die Berufsgenossenschaft erfolgen. Des Weiteren sollten Vorgesetzte – und sofern vorhanden auch der Betriebsrat – informiert werden. Denn ein Arbeitsunfall kann ein Hinweis darauf sein, dass Arbeitssicherheitsvorschriften nicht richtig eingehalten wurden oder verbessert werden müssen, damit keine Unfallrisiken entstehen können.
Fazit: Um Unfallrisiken und zu vermeiden und den daraus entstehenden Engpässen in Ihrem Betriebsablauf vorzubeugen, müssen Sie Gefahrenquellen pflichtbewusst identifizieren. Ein wichtiger Faktor ist dabei das Miteinbeziehen Ihrer Mitarbeiter und deren gesundheitlichen Bedürfnisse. Die reibungslose und regelmäßige Beurteilung von Arbeitssicherheitsrisiken kann dabei durch den Einsatz eines Sicherheitsbeauftragten oder einer Fachkraft für Arbeitssicherheit gewährleistet werden. Gelingt es Ihnen, sowohl den physischen Gesundheitsschutz als auch die psychische Verfassung der Mitarbeiter zu sichern, wirkt sich dies positiv auf die Leistung Ihrer Belegschaft aus. Nicht nur weniger Krankheitstage können das Ergebnis sein, sondern auch eine erhöhte Mitarbeiterzufriedenheit und -motivation.