Inklusion am Arbeitsplatz – Lösungsansätze für eine faire Behandlung am Arbeitsplatz.

Inklusion am Arbeitsplatz – Lösungsansätze für eine faire Behandlung am Arbeitsplatz.

Viele Menschen fühlen sich im Umgang mit Menschen mit Behinderung unsicher und dies liegt in den meisten Fällen an mangelnder Erfahrung. Personalverantwortliche und Führungskräfte müssen daher ihr Wissen schulen und Engagement zeigen, um als positives Beispiel im Unternehmen voranzuschreiten. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie die Inklusion in Ihrem Unternehmen positiv unterstützen. Die folgenden Tipps und Informationen helfen Ihnen dabei, die Einbindung von Menschen mit Behinderung zu gestalten und aktiv zu fördern.

    Inklusion in Deutschland

    Inklusion ist für Unternehmen jeglicher Größe ein wichtiges Thema. Statistiken zufolge beschäftigen immer mehr deutsche Unternehmen Menschen mit Behinderung. Firmen, mit mehr als 20 Mitarbeitern sind sogar verpflichtet (§ 154 SGB IX), mindestens 5 Prozent der Arbeitsplätze an Menschen mit einer Behinderung zu vergeben – ansonsten drohen finanzielle Strafen.

    Laut einer Umfrage der FAZ beschäftigen 80 Prozent der mittelgroßen und großen deutschen Unternehmen dauerhaft eingeschränkte, chronisch kranke oder behinderte Menschen. Die höchsten Anteile finden sich bei Großunternehmen ab einer Mitarbeiterzahl von 500 Angestellten. Durchschnittlich über zehn Prozent ihrer Belegschaft gehören dieser Gruppe an.

    Kommunikation ist die Basis gelungener Inklusion

    Für den Umgang mit Menschen mit Behinderung ist die Kommunikation eine zentrale Grundlage. Sensorisch eingeschränkte Menschen, beispielsweise blinde oder taube Mitarbeiter, sollten über nicht explizit wahrnehmbare Vorgänge im Arbeitsablauf informiert werden. Wichtig ist, im Zweifelsfall das Gespräch zu suchen und zu erfragen, ob und welche Unterstützungen erforderlich und gewünscht sind. Nur so kann sichergestellt werden, dass sie nicht aus der allgemeinen Kommunikation ausgeschlossen werden.

    Menschen mit Behinderungen dürfen nicht ausgeschlossen werden

    Wenn eine Gruppe von Mitarbeitern für einen Arbeitsauftrag den Raum wechseln muss, sollten Sie Kollegen mit einem Handicap fragen, ob sie Hilfe benötigen. Respektieren Sie in jedem Fall die Antwort und drängen Sie Unterstützung nicht ungefragt auf. Es ist nicht in Ordnung, den Kollegen ohne dessen Einverständnis am Arm zu halten und zu führen. Die Kommunikation ist auch in diesem Fall unerlässlich und führt zu einem guten kollegialen Verhältnis.

    Beim Umgang mit Menschen mit Behinderung dürfen Führungskräfte die Mitarbeiter keineswegs ausschließen. Entscheidungen sollten gemeinsam besprochen werden, sofern sie die Angestellten betreffen. Welche Wünsche und Bedürfnisse die Mitarbeiter haben, können Sie als Vorgesetzter meistens nicht erahnen. So ist es beispielsweise wichtig, über die optimale Gestaltung des Arbeitsplatzes oder erforderliche Anpassungen bei den Arbeitsabläufen zu sprechen.

    Informieren Sie sich über die jeweilige Behinderung des Mitarbeiters

    Wenn Sie auf der Arbeit Umgang mit Menschen mit Behinderung haben, sollten Sie sich im Vorfeld über das jeweilige Handicap informieren. Wichtige Punkte bei einem Gespräch über die Behinderung sind:

    • Vermeidung von diskriminierenden Begriffen
    • Kenntnis der richtigen Termini (bspw. Downsyndrom anstelle von Mongolismus)
    • Keine verkehrten Fakten annehmen (gehörlose Menschen sind nicht stumm, sie kommunizieren)
    • Augenkontakt ist wichtig, er vermittelt Respekt und Höflichkeit
    Wichtiger Hinweis! Augenkontakt ist insbesondere für schwerhörige Menschen ein essentieller Bestandteil eines Gesprächs. Anhand der Mimik und der Gestik ihres Gesprächspartners erhalten die schwerhörigen Menschen zusätzliche Informationen.

    Reduzieren Sie Menschen mit Behinderung nicht auf ihr Handicap

    Menschen mit Behinderung wissen selbst um ihre körperlichen oder geistigen Einschränkungen. Sie sind als vollwertige Menschen wahrzunehmen und möchten – sofern nicht erforderlich – keine Sonderbehandlung erhalten. Die Anpassung des Arbeitsplatzes und die Rücksichtnahme sind selbstverständlich erforderlich.

    Darüber hinaus sollten Sie beim Umgang und bei der Beurteilung von Menschen mit Behinderung im Vergleich zu anderen Kollegen keine abweichenden Maßstäbe ansetzen. Behandeln Sie Menschen mit Behinderung mit zu großer Vorsicht oder bevorzugen Sie sie, führt dies zu unter Umständen zu Unmut in der Belegschaft und stört das Betriebsklima.

    Schulen Sie die Mitarbeiter im Umgang mit Menschen mit Behinderung

    Im Optimalfall sollte mindestens ein Kollege vorhanden sein, der eine spezielle Schulung zur Inklusion besucht hat – zusätzlich zur Erfüllung der gesetzlichen Personalanforderungen in Bezug auf die Unterstützung der Inklusion. Bemerken Sie, dass einige Kollegen Schwierigkeiten im Umgang mit behinderten Menschen haben, beispielsweise aus Unsicherheit, sprechen Sie dieses Thema offen an und bieten Sie Unterstützung an.

    Tipp: Detaillierte Informationen zur Beschäftigung von behinderten Menschen unter Beachtung aller rechtlichen Aspekte finden Sie in dem Beitrag: Was Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Schwerbehinderten wissen müssen.

    Die korrekte sprachliche Gestaltung im Umgang mit Menschen mit einer Behinderung

    Es versteht sich von selbst, dass diskriminierende Äußerungen gegenüber Menschen mit Behinderungen strengstens unterlassen werden müssen. Übliche Redensarten, beispielsweise das „Auf Wiedersehen“ gegenüber Blinden ist jedoch zulässig. Würden Sie krampfhaft versuchen, Alternativen zu finden, könnte dies den Fokus im Gespräch zu stark auf die Behinderung lenken.

    Bittet Sie ein Mensch mit Handicap, eine bestimmte Redensart zu unterlassen, müssen Sie dies respektieren – hier gilt die individuelle Auffassung des Menschen mit der Behinderung. Erachten Sie einen entsprechenden Hinweis nicht als persönliche Kritik, sondern integrieren Sie den Hinweis in den alltäglichen Umgang.

    Das korrekte Verhalten gegenüber Blindenhunden

    Nicht nur der direkte Umgang mit Menschen mit Behinderung ist ein wichtiges Thema, auch der Umgang mit Blindenhunden wirft oftmals Fragen auf. Darf ich den Hund streicheln? Beachte ich den Hund? Beide Antworten lauten im Allgemeinen „Nein“. Die wichtigste Bezugsperson für den Blindenhund ist sein Herrchen beziehungsweise sein Frauchen. Der Blindenhund befindet sich im Arbeitsmodus, wenn er „seinen Menschen“ über den Flur begleitet. Die Ansprache des Hundes oder das Streicheln lenkt den Hund ab.

    Soll ich einem blinden Menschen die Hand zur Begrüßung reichen?

    Diese Frage erscheint zunächst einmal ungewöhnlich, da ein blinder Mensch nicht sehen kann, dass Sie ihm die Hand reichen. Es gehört jedoch zum höflichen Umgang miteinander, sich zur Begrüßung die Hand zu schütteln. Daher sollten Sie sehbehinderte Menschen direkt ansprechen und sich ihnen vorstellen. Sagen Sie, dass Sie gerne die Hand reichen möchten und sich begrüßen wollen.

    Das Gespräch mit sehbehinderten Menschen

    Im Umgang mit Menschen mit Behinderung müssen Sie stets den Blickwinkel Ihres Gegenübers berücksichtigen. Ein blinder Mensch wird es nur selten bemerken, wenn Sie sich im Gespräch plötzlich wegdrehen, um sich einer anderen Person zuzuwenden. Beginnen und beenden Sie Gespräche daher aktiv und weisen Sie gegebenenfalls auf eine kurze Unterbrechung zwecks Unterhaltung mit einer anderen Person hin.

    Fazit: Inklusion ist ein Prozess, den Sie als Führungskraft beziehungsweise Personalverantwortlicher, aktiv unterstützen und fördern können und sollten. Nachdem der Arbeitsplatz und die Arbeitsabläufe an die Gegebenheiten angepasst worden sind, steht vor allem der zwischenmenschliche Bereich im Fokus der Inklusion. Als wichtigstes Element wird die offene und gleichzeitig respektvolle Kommunikation erachtet. Weder das Ignorieren noch der übertriebene Fokus auf die Behinderung sind angebracht. Die Belegschaft muss sich diesbezüglich entwickeln und anhand der aufgeführten Tipps sowie zusätzlicher Schulungen einen gemeinsamen Weg finden.

    Autor: Redaktion Personalwissen