Freiwillige Versicherungen für Ihre Arbeitnehmer – Welche können sinnvoll sein?

Freiwillige Versicherungen für Ihre Arbeitnehmer – Welche können sinnvoll sein?

Deutsche Arbeitnehmer sind in einigen Versicherungen pflichtversichert. Diese Pflichtversicherungen sind Teil unserer Sozialgesellschaft und sorgen für ein funktionierendes und gerechtes Kranken- oder auch Rentensystem.

Aufgrund verschiedener Faktoren, wie dem demographischen Wandel und Veränderungen unseres Sozialsystems, lohnt es sich für die meisten Arbeitnehmer allerdings, privat zusätzlich vorzusorgen. Hierfür können mitunter einige weitere, freiwillige Versicherungen für sinnvollen Versicherungsschutz abgeschlossen werden.

Für Arbeitgeber wiederum zahlt sich ein solcher Entschluss der Angestellten oft genauso aus, da manch eine Versicherung beispielsweise zu weniger Ausfällen, besserer Gesundheitsversorgung oder generell mehr Sicherheitsgefühl sorgt. Arbeitgeber sollten daher über eine Beratung nachdenken, die sie ihren Angestellten zum Thema bieten und in der sie diese über mögliche, sinnvolle Versicherungen aufklären. Mit einer solchen vermittelt man als Arbeitgeber zusätzlich, dass einem das Wohl der Belegschaft am Herzen liegt.

    Privathaftpflichtversicherung

    Wer anderen aus Fahrlässigkeit oder vorsätzlich einen Schaden zufügt, muss gesetzlich selbst dafür haften. Das ist für Schuldverhältnisse, zum Beispiel aufgrund von Verträgen, in § 276 Abs. 1 BGB geregelt. Somit gilt dieses Gesetz auch für das Arbeitgeber-/ Arbeitnehmerverhältnis.

    Allerdings müsste so auch jeder Arbeitnehmer, dem bei seiner beruflichen Tätigkeit fahrlässig eine kleine Unaufmerksamkeit unterlaufen ist, für den gesamten Schaden haften, den er verursacht hat. Das würde auch dann zutreffen, wenn die Höhe des Schadens in keinem Verhältnis zu seinem Lohn steht und eventuell sogar seine Existenz gefährden würde.

    Zum Schutz dieses Risiko hat sich der Gesetzgeber sogenannte Haftungsprivilegien ausgedacht, die Arbeitnehmern zugutekommen. Denn die Haftungsprivilegien befreien Arbeitnehmer von der Verpflichtung zum Schadenersatz – zumindest, wenn gewissen Voraussetzungen erfüllt sind. 

    Für Schäden, die Arbeitnehmer durch leichte Fahrlässigkeit verursachen, haftet der Arbeitgeber. Damit soll die finanzielle Existenz des Arbeitnehmers geschützt werden. Sollte allerdings eine „mittlere“ oder „grobe“ Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers vorliegen, muss dieser teilweise oder vollständig haften. Es ist sinnvoll, dass Arbeitgeber ihre Angestellten hierüber aufklären, da vielen diese Regelungen nicht genau bewusst sind.

    Damit Arbeitnehmer im Falle einer mittleren und groben Fahrlässigkeit nicht mit nicht tragbaren Forderungen belastet werden, empfiehlt es sich dringend, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen. Sie zählt zwar zu den freiwilligen Versicherungen, sollte aber eigentlich keine Option, sondern ein Muss darstellen. Denn die richtige Privathaftpflicht schützt nicht nur im Beruf, etwa beim Verlust der Schlüssel zum Unternehmensgebäude und bestimmten Räumen. Auch im privaten Kontext ist sie enorm wichtig, wenn versehentlich Schäden am Eigentum anderer verursacht werden oder wenn man gar aus Versehen einen anderen Menschen verletzt und ihm dadurch hohe Kosten entstehen.

    Private Krankenversicherung

    In der Regel sind die meisten Arbeitnehmer in Deutschland in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Diese Pflichtversicherung sorgt dafür, dass Arbeitnehmer einen Anspruch auf verschiedene ambulante, stationäre und dentale Behandlungen haben. Auch das sogenannte Krankengeld ist durch die gesetzliche Krankenversicherung gesichert. Es bezeichnet die Lohnfortzahlung, die Versicherte erhalten, wenn sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sein sollten.

    Als Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter darüber aufklären, dass sie die Option haben, eine Privaten Krankenversicherung abzuschließen. Das macht nur für diejenigen Mitarbeiter Sinn, von denen der Arbeitgeber weiß, dass ihr Einkommen oberhalb der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt. Dabei handelt es sich um eine Mindestgrenze, die der Gesetzgeber jährlich festlegt. Für Angestellte liegt sie derzeit bei einem Einkommen von 64.350 Euro. Nur wer mehr verdient, kanns sich privat versichern.

    Die Versicherungspflicht endet mit dem Kalenderjahr, in dem das Gehalt eines Arbeitnehmers erstmals die JAEG übersteigt. Die gesetzliche Krankenversicherung informiert einen dann über die Versicherungsfreiheit. Ab diesem Zeitpunkt hat der Arbeitnehmer 14 Tage Zeit, um eine PKV abzuschließen.

    Wer privat krankenversichert ist, genießt zum Beispiel mitunter den Vorteil, ein Einzelzimmer im Krankenhaus zu bekommen. Adobe Stock © Yakobchuk Olena

    Eine PKV hat gegenüber einer gesetzlichen Krankenversicherung diverse Vorteile. So können sich privat Krankenversicherte auf ein gleichbleibendes Leistungsniveau verlassen. Alle Leistungen, die bei Versicherungsbeginn im Vertrag stehen, sind einem ein Leben lang sicher. Wer gesetzlich versichert ist, muss damit leben, dass der Staat immer wieder unterschiedliche Leistungen ändert oder einschränkt.

    Auch Arbeitgeber profitieren mitunter davon, wenn Arbeitnehmer in einer PKV Mitglied sind. Denn meistens verkürzt die Flexibilität und schnellere Terminvergabe bei einer PKV die Ausfallzeiten von Mitarbeitern.

    Krankentagegeldversicherung

    Bleiben wir beim Thema Gesundheit und Privater Krankenversicherung. Das Krankentagegeld, bzw. die Krankentagegeldversicherung ist im Grunde ein Zusatz zur PKV, auf den aber meistens nicht verzichtet werden sollte.

    Wer gesetzlich krankenversichert ist und mehrere Wochen ausfällt, bekommt eine Lohnfortzahlung von Deinem Arbeitgeber. Sollte allerdings wegen derselben Krankheit ein Ausfall von mehr als sechs Wochen stattfinden, kommt das Krankengeld ins Spiel. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt es und Arbeitnehmer erhalten dabei maximal 90 Prozent ihres Nettogehaltes. Das Krankengeld wird höchstens 72 Wochen lang ausgezahlt.

    Wer privat krankenversichert ist, bekommt überhaupt kein Krankengeld. Daher ist es wichtig, über den Abschluss einer Krankentagegeldversicherung nachzudenken. Ab dem 43. Tag des Arbeitsausfalls aufgrund einer Krankheit wird dann Krankentagegeld gezahlt die monatlichen Ausgaben können somit gedeckt werden. Die Krankentagegeldversicherung muss nicht unbedingt sofort mit der Privaten Krankenversicherung abgeschlossen werden. Sollte ein anderer Anbieter bessere Tarife bieten, kann es sich auch lohnen, zwei unterschiedliche Anbieter zu „kombinieren“.

    Um das Krankentagegeld schließlich auch zu erhalten, ist ein Attest des Arztes notwendig, der die Arbeitsunfähigkeit für den erforderlichen Zeitraum bescheinigt. Dieses Attest wird bei der Krankentagegeldversicherung eingereicht.

    Auslandskrankenversicherung

    Vor allem auch über die Auslandsreisekrankenversicherung sollten Arbeitgeber mit ihren Mitarbeiten sprechen. Denn eine entsprechende Versicherung kann beide Seiten vor hohen Kosten schützen – gerade auch den Arbeitgeber.

    Denn Arbeitnehmer sind während Geschäftsreisen im Ausland nicht ausreichend über ihre eigene Krankenversicherung geschützt. Wer seine Mitarbeiter also regelmäßig ins Ausland schickt, kann nicht davon ausgehen, dass diese dort nicht auch einmal krank werden oder einen Unfall haben. Kommt es dazu, ist bei dienstlichen Aufenthalten im Ausland der Arbeitgeber in der Pflicht, für Behandlungskosten aufzukommen. Das regelt §17 SGB V. Zwar erstattet die jeweilige Krankenkasse anschließend Kosten bis zu der Höhe, die eine vergleichbare Behandlung im Inland gekostet hätte. Trotzdem können auch dann noch nicht unerhebliche Kosten übrig bleiben.

    Zwar ist die private Auslandsreisekrankenversicherung für Arbeitnehmer freiwillig, sie wird aber in Fällen häufiger Dienstreisen dringend geraten. Daher sollte Arbeitgeber unbedingt mit entsprechenden Mitarbeitern reden und sie um den Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung bitten. Sie können dabei die Prämiengebühren übernehmen und im Krankheitsfall in Vorleistung gehen. Auch für das Europäische Ausland ist zu einer Auslandsreisekrankenversicherung geraten.

    Die Auslandskrankenversicherung übrigens ist wieder etwas anderes. Sie ist wichtig für Versicherte, die sich länger im Ausland niederlassen.

    Eine weitere Alternative sind Dienstreiseversicherungen. Sie werden vom Arbeitgeber abgeschlossen und können diverse weitere Risiken absichern. Gerade Arbeitgeber, die häufig mehrere Mitarbeiter entsenden, schließen Gruppenversicherungen ab. Damit lassen sich Zeit, Aufwand und Kosten für den Prozess im Zaum halten.

    Berufsunfähigkeitsversicherung

    Vor allem junge und gesunde Arbeitnehmer machen sich meistens wenig Gedanken darüber, wie es wäre, von heute auf morgen gar nicht mehr arbeiten zu können. Kürzere Ausfälle aufgrund herkömmlicher Krankheiten gehören dazu. Aber gar nicht mehr arbeiten können – warum das denn?

    Doch ein plötzlicher Unfall, der sich nicht vorhersehen lässt – etwa im Straßenverkehr oder bei einer handwerklichen Arbeit – oder eine Krankheit, die einen schweren Verlauf nimmt, können auf einen Schlag alles verändern. Vor derlei Schicksalsschlägen ist niemand gefeit – egal, wie gesund er auch sein mag. Deutlich mehr Menschen als man denken würde, sind von der Berufsunfähigkeit betroffen. Nur, wenn sie entsprechend vorgesorgt und sich versichert haben, ist garantiert, dass ihre Existenz durch den Schicksalsschlag nicht bedroht wird und die Altersversorgung garantiert ist.

    Besonders hart kann es übrigens all diejenigen treffen, die noch ganz am Anfang ihrer beruflichen Karriere stehen. Denn in den ersten fünf Jahren der Erwerbstätigkeit haben gesetzlich Versicherte in den meisten Fällen keinerlei oder nur sehr geringe gesetzliche Rentenansprüche. Kommt es dann zu einer Berufsunfähigkeit, drohen mitunter Armut und der Kampf um ein würdevolles Leben.

    Zwar muss natürlich nicht immer vom Schlimmsten ausgegangen werden, vorzusorgen lohnt sich aber dennoch. Und das nicht nur bei einem hohen Bruttogehalt. Schließt man eine Berufsunfähigkeitsversicherung in jungen Jahren ab, profitiert man zusätzlich auch noch von vergleichsweise günstigen Tarifen. Die entsprechenden Beiträge bleiben dann über die gesamte Laufzeit günstiger als wenn die Versicherung später abgeschlossen wird.

    Ein schwerer Unfall, der vielleicht ein eingeschränktes Leben im Rollstuhl nach sich zieht, kann für eine Berufsunfähigkeit sorgen. Arbeitnehmer sollten überlegen, sich gegen derlei Schicksalsschläge abzusichern. Adobe Stock © Pixel-Shot

    Sollte ein Mitarbeiter schließlich irgendwann im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig werden und hat er entsprechend vorgesorgt, zahlt die Versicherung eine monatliche Rente und befreit ihn von den bisherigen Beiträgen. Auf diese Weise kann den finanziellen Verpflichtungen nachgekommen werden, obwohl kein Gehalt mehr bezogen wird.

    Neben genannten, gibt es einige weitere Versicherungen, die für Arbeitnehmer freiwillig sind, denen allerdings keine ganz so hohe Relevanz zukommt. Einen Blick auf die Rentenversicherung, die Pflegeversicherung, die Unfallversicherung und die Familienversicherung zu werfen, kann sich aber trotzdem lohnen. Man findet zu ihnen genügend Informationsmaterial und kann sich dann überlegen, ob im individuellen Fall noch einzelne dieser Versicherungen sinnvoll ergänzt werden sollten.