Auszubildende: Regelungen für Arbeitnehmer und Betriebe

Auszubildende: Regelungen für Arbeitnehmer und Betriebe

Die Berufsausbildung kann als Startschuss ins Berufsleben bezeichnet werden. Auszubildende profitieren von Ausbildungsbetrieben, die sie persönlich und fachlich mit hoher Kompetenz schulen.

Die fachgerechte Ausbildung junger Menschen ist für jeden Betrieb essenziell. Sie ist das Rückgrat jedes Unternehmens und jeder Volkswirtschaft. Auszubildende profitieren von einer strukturierten und fundierten Berufsausbildung in einem professionellen Ausbildungsbetrieb. Sie erwerben Fachwissen, innerbetriebliches Know-how und reifen während ihrer Ausbildung fachlich und persönlich. Für viele Auszubildende stellt die Lehre eine Weichenstellung im Leben und den Startschuss einer erfolgreichen Karriere dar.

    Was ist der Unterschied zwischen Ausbildung und Berufsausbildung?

    Unter einer Ausbildung wird grundsätzlich jede Bildungsmaßnahme verstanden, nach deren Abschluss die betreffende Person für eine spezielle Tätigkeit qualifiziert ist. Im Mittelpunkt steht die Vermittlung und das Lernen von bestimmten Kompetenzen und Fähigkeiten. Zur Ausbildung gehören also neben der Berufsausbildung ebenfalls die schulische Bildung sowie ein Studium.

    Im Gegensatz zum eher allgemein gefassten Begriff der Ausbildung bezieht sich die Berufsausbildung auf einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf. Diese erfolgt in den meisten Fällen in Form einer dualen Ausbildung, d.h. die Ausbildung findet sowohl in der Berufsschule als auch in einem Ausbildungsbetrieb statt. Im Gegensatz zur rein schulischen Ausbildung an der Berufsschule vermittelt eine duale Ausbildung nicht nur theoretisches Wissen, sondern auch praktische Fertigkeiten. Das Ausbildungsverhältnis wird durch einem Ausbildungsvertrag mit dem entsprechenden Unternehmen geschlossen. Nach der Abschlussprüfung am Ende der Berufsausbildung endet das Ausbildungsverhältnis automatisch.

    Was ist die rechtliche Grundlage der Berufsausbildung?

    Die Vorschriften rund um die Berufsausbildung finden sich vorrangig im Berufsbildungsgesetz (BBiG). Dieses beinhaltet wesentliche Aussagen rund um:

    Sie wollen mehr zum Ausbildungsrecht erfahren? Dann könnten Sie folgende Artikel auch interessieren:

    Was sind die Ziele der Berufsausbildung?

    Das Ziel der Berufsausbildung stellt die berufsspezifische Handlungskompetenz dar. Innerhalb der Berufsausbildung sollte der Auszubildende also nicht nur sämtliche Berufsinhalte theoretisch erlernen, sondern auch praktisch anwenden können. Laut des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) muss eine Ausbildung sowohl die für die Berufsausübung erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnissen als auch die damit verbundenen geistigen und körperlichen Fähigkeiten vermitteln. Zugleich fordert das BBiG vom Ausbildungsbetrieb, dass der Auszubildende ebenfalls charakterlich gefördert wird. Das Ziel der Berufsausbildung, also die Handlungskompetenz bezieht sich daher nicht nur auf die Fachkompetenz, sondern auch auf die Selbst- und Sozialkompetenz des Auszubildenden.

    Demnach sind Ausbildungsbetriebe dazu verpflichtet, Auszubildende nicht nur fachlich zu schulen, sondern auch personale und soziale Fähigkeiten wie zum Beispiel Entscheidungsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Kreativität und Selbstvertrauen sowie Teamfähigkeit gezielt zu fördern.

    So profitiert Ihr Unternehmen von Azubis

    Auszubildende in einem Betrieb bergen für jedes Unternehmen einen erheblichen Nutzen – einen Nutzen, der die damit verbundenen Kosten überwiegt. Denn motivierte und gut ausgebildete Nachwuchskräfte, die bereits mit dem unternehmensinternen Prozessen und Abläufen vertraut sind, sichern die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens – und zwar langfristig. Der Grund: Jedes Unternehmen leidet unter dem steigenden Fachkräftemangel am Arbeitsmarkt. Doch qualifizierte Arbeitskräfte sind für den Erhalt und den Erfolg eines Unternehmens unverzichtbar. Aus diesem Grund ist die Ausbildung eigener Fachkräfte ein idealer Lösungsansatz, um sich langfristig hochqualifizierte Mitarbeiter zu sichern.

    Doch die Übernahme von Azubis birgt noch weitere Vorteile: Da die Auszubildenden bereits über mehrere Jahre in diesem Betrieb gearbeitet haben, fällt eine zeitaufwändige Einarbeitung der neuen Fachkräfte weg. Des Weiteren haben Unternehmen während der Ausbildungszeit die Möglichkeit, die Eignung des zukünftigen Mitarbeiters einzuschätzen und somit Fehleinstellungen zu vermeiden. Auszubildende Unternehmen sparen letztendlich also sogar Kosten!

    Nicht zu vergessen: Auszubildende bringen oft frischen Wind in den Betrieb! Denn Nachwuchskräfte liefern oft neue und innovative Ideen – ein klarer Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz.

    Doch auch das Image eines Unternehmens, welches sich der Berufsausbildung annimmt, profitiert. Denn nicht nur die Mitarbeiter eines Betriebes, sondern auch Kunden und andere Stakeholder bewerten ein Unternehmen, welches die große Verantwortung übernimmt, Nachwuchskräfte gezielt zu fördern, sehr positiv. Vor allem Mitarbeiter können sich mit auszubildenden Betrieben, deren einziges Bestreben nicht nur der wirtschaftliche Erfolg darstellt, besser identifizieren.

    Kurz und knapp zusammengefasst: Die Vorteile von Auszubildenden im Betrieb

    • Zusätzliche Arbeitsleistungen durch Auszubildende
    • Gesellschaftlicher Imagegewinn
    • Höhere Identifikationskraft der Mitarbeiter
    • Steigerung der Innovationsfähigkeit eines Unternehmens
    • Kosteneinsparung durch weniger Fehlbesetzungen, kürzere Einarbeitungszeiten sowie wegfallende Recruiting-Prozesse
    • Prävention von Fachkräftemangel
    • Erhalt und Förderung der Wettbewerbsfähigkeit

    Auszubildende im Betrieb: Diese Voraussetzungen muss ein Unternehmen erfüllen

    Damit ein Betrieb ausbilden darf, muss dieses bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese finden sich in den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) sowie des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) und je nach Ausbildungsart in den Forderungen der Handwerksordnung (HWO) wieder.

    Dazu kommen weitere Pflichten des Ausbildungsbetriebes gegenüber der Auszubildenden wie zum Beispiel

    • die Erstellung einer Ausbildungsordnung,
    • die Durchführung einer fachgerechten Ausbildung,
    • die Vergütungspflicht,
    • die Bereitstellung kostenfreier Arbeitsmittel und
    • die Freistellung der Auszubildenden

    Welche weiteren Arbeitgeberpflichten in der Ausbildung bestehen, erfahren Sie im folgenden Artikel: Arbeitgeberpflichten in der Ausbildung

    Neben den organisatorischen Voraussetzungen gibt es jedoch auch fachliche Anforderungen, die ein Ausbildungsbetrieb erfüllen muss. Hierbei nimmt jedoch nicht nur die Arbeitgeber, sondern auch die Ausbilder eine Schlüsselposition ein. Denn auch die Ausbilder haben die Verantwortung dafür zu tragen, dass die Auszubildenden im Betrieb fachgerecht und mit hoher Kompetenz geschult werden. Da Ausbilder Ihren Lehrlingen allerdings nicht nur auf fachlicher, sondern auch auf persönlicher Ebene begegnen müssen, sollte der Ausbilder neben seiner fachlichen Qualifikation auch persönliche Kompetenzen vorweisen können wie Empathie und Geduld.

    Worauf sollten Ausbilder in der Führung von Auszubildenden achten?

    Die Führung und Anleitung von Auszubildenden ist ein Zukunftsthema. Unternehmen sind in Zeiten des Fachkräftemangels und eines fortschreitenden demografischen Wandels darauf angewiesen, Azubis mit hoher Kompetenz auszubilden. Durch dieses Vorgehen wird sichergestellt, dass Auszubildende langfristig im Betrieb einsetzbar sind. Sie können sich im Laufe der Zeit fachlich und persönlich weiterentwickeln. Der Grundstein für eine erfolgreiche Karriere wird in der Lehrzeit von offenen, empathischen Ausbildern gelegt.

    Da Ausbilder, laut Ausbilder-Eignungsverordnung, eine hohe Verantwortung für die jungen Menschen in ihrem Unternehmen haben, müssen sie über bestimmte Grundqualifikationen verfügen. Diese werden in der Ausbildereignungsverordnung festgehalten. Ausbilder benötigen sowohl eine berufliche und gleichzeitig eine arbeitspädagogische Eignung, um Jugendliche anleiten, beraten und ausbilden zu können.

    Mehr zur professionellen Führung von Auszubildenden finden Sie hier:

    In der Praxis kann die Ausbildung von Azubis eine nicht zu unterschätzende Aufgabe darstellen. Dies ist vor allem der Fall, wenn sich ein Unternehmen Herausforderungen durch die Globalisierung oder durch interne Probleme gegenübersieht.

    Fachkompetenz Ausbilder, Stärke von Ausbildern, Führung Auszubildende, Ausbilder Eignungsverordnung,
    Wer als Ausbilder erfolgreich mit Azubis arbeiten will, sollte Ruhe und Stärke besitzen © goodluz – Adobe Stock

    Trotz dieser externe Schwierigkeiten müssen Ausbilder über die Stärke verfügen, ihre Auszubildenden mit Ruhe und Sachverstand zu unterweisen. Ausschließlich durch dieses Vorgehen erhält jeder Lehrling das notwendige Rüstzeug, um im späteren Arbeitsleben erfolgreich agieren zu können. In der Praxis hat sich gezeigt, dass die folgenden Eigenschaften kompetente Ausbilder auszeichnen:

    1. Fachliche Kompetenz, um Auszubildende faktenorientiert zu qualifizieren.
    2. Mehrjährige Berufserfahrung, um Azubis umfassend und zielorientiert ausbilden zu können.
    3. Methodenkompetenzen sowie Sozialkompetenz.
    4. Freude am Vermitteln komplexer Aufgabenbereiche sowie Spaß am Umgang mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
    5. Kooperativer Führungsstil mit autoritärer Komponente, bei Regelverstößen oder unangebrachten Verhalten im Unternehmen.
    6. Lösungsorientiertheit sowie Kritikfähigkeit.

    Ausbilder werden durch ihre Fachkompetenz sowie durch eine zielorientierte und menschliche Ausbildungstätigkeit einen entscheidenden Anteil daran haben, Auszubildende langfristig an das eigene Unternehmen zu binden. Gelingt dies, entsteht für beide Ausbildungsvertragsparteien ein hoher Mehrwert. Ein Ausbildungsbetrieb kann sich durch dieses Vorgehen berechtigte Hoffnungen machen, dass der Azubi oder die Azubine nach seiner Ausbildung die Tätigkeit im Betrieb fortsetzt.

    Was gehört noch dazu?

    Zusammenfassung und Fazit

    Die Berufsausbildung kann als Startschuss ins Berufsleben bezeichnet werden. Auszubildende profitieren von Ausbildungsbetrieben, die sie persönlich und fachlich mit hoher Kompetenz schulen. Das Erwerben von Fachkenntnissen und innerbetrieblichem Know-how ermöglicht langfristige Karrieren. Doch auch für Unternehmen bergen Auszubildende enorme Vorteile, die entscheidend sind, um die eigene Wettbewerbsfähigkeit langfristig aufrecht zu erhalten.

    Aufgrund des demografischen Wandels und des daraus resultierenden Fachkräftemangels haben zunehmend mehr Unternehmen ein hohes Interesse daran, Nachwuchskräfte für den eigenen Betrieb auszubilden und die gewonnenen Fachkräfte nach der Ausbildung dauerhaft im Unternehmen zu halten. Allerdings bleiben viele Ausbildungsplätze oft unbesetzt. Der Grund: die sinkende Attraktivität der dualen Berufsausbildung. Um dieser Tendenz entgegenzuwirken, müssen Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um die eigenen Ausbildungsplätze attraktiver zu gestalten.

    Damit ein Unternehmen ausbilden darf, muss es jedoch zahlreiche gesetzlich vorgeschrieben Pflichten erfüllen, die sicherstellen, dass der Auszubildende sowohl auf fachlicher als auch auf personaler und sozialer Ebene für das jeweilige Berufsfeld geschult wird. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, profitieren nicht nur die Auszubildenden von einer hochwertigen Berufsausbildung, die den Weg für eine erfolgreiche Berufslaufbahn ebnet. Auch das Unternehmen selbst schafft sich durch die Ausbildung hochqualifizierter Fachkräfte, die bereits mit den internen Arbeitsabläufen vertraut sind, einen klaren Wettbewerbsvorteil.

    Autor: Redaktion Personalwissen