Ausbilderschein: Gleiche Voraussetzungen, aber unterschiedliche Wege zum Ausbilder

Ausbilderschein: Gleiche Voraussetzungen, aber unterschiedliche Wege zum Ausbilder

Jeder Betrieb, der ausbilden möchte, benötigt daher mindestens einen Mitarbeiter, der über einen Ausbilderschein verfügt. Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um den Ausbilderschein zu erwerben? Und wie genau sieht die Prüfung überhaupt aus?

Die Verantwortung für Auszubildende eines Unternehmens zu übernehmen, ist keine einfache Aufgabe. Um einen einheitlichen Standard sicherzustellen, wurde daher in Deutschland der Ausbilderschein eingeführt. Nur wer die damit verbundene Ausbildereignungsprüfung besteht, hat das Recht, junge Menschen auszubilden.

    Ausbilderschein: Was ist das?

    Der Ausbilderschein berechtigt eine Person dazu, zukünftige Fachkräfte eines Unternehmens auszubilden. Im Fachjargon ist der Ausbilderschein auch unter der Bezeichnung „Berufs- und arbeitspädagogische Eignung“ bekannt. Der Schein ist bundesweit einheitlich und staatlich anerkannt. Das bedeutet: Für sämtliche Ausbildungsberufe gibt es nur einen einzigen Ausbilderschein.

    Die Ausbildereignungsprüfung ist für circa 350 Ausbildungsberufe einheitlich geregelt. Die IHKs (Industrie- und Handelskammern) und HWKs (Handwerkskammern) übernehmen in Deutschland die Durchführung der Prüfung. Eine Ausnahme gilt nur bei sogenannten Freien Berufen – beispielsweise Ärzten, Notaren und Rechtsanwälten. Wer in diesen Bereichen die Führung von Azubis in einem Unternehmen übernehmen möchte, muss keine separate Prüfung ablegen.

    Für alle anderen Berufsgruppen ist es wichtig, den Unterschied zwischen einer Ausbildungsbefähigung und einer Ausbildungsberechtigung zu kennen. Die Ausbildereignungsprüfung ist auch als Prüfung der Ausbildung zum Ausbilder (AdA) bekannt. Ist also die Rede von einem AdA-Schein, ist damit der Ausbilderschein gemeint.

    Wer dieses Zertifikat erwirbt, erhält damit eine Ausbildungsbefähigung – allerdings noch keine Berechtigung. Eine Ausbildungsberechtigung wird nur erteilt, wenn der Interessierte zudem eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein bestandenes Studium nachweisen kann.

    Voraussetzungen und Rechtsgrundlage des Ausbilderscheins

    Möchte eine Person wissen, ob sie für die Ausbildereignungsprüfung qualifiziert ist, sollte sie einen Blick in die Ausbildereignungsverordnung (kurz AEVO) werfen. Hier ist genau festgelegt, wer ausbilden darf – und wer nicht. Denn laut Ausbildereignungsverordnung ist jeder dazu befähigt, den Ausbilderschein zu erwerben. Die Eignungsverordnung legt außerdem fest, dass es bei der Ausbildereignung kein vorgegebenes Mindestalter oder eine Altersbeschränkung gibt. Aber: Viele Betriebe setzen die Volljährigkeit obligatorisch voraus.

    Dennoch gibt es einige Zulassungsvoraussetzungen für den Erwerb des Ausbilderscheins, die angehende Ausbilder kennen sollten. Denn wie bereits erwähnt, genügt der AdA-Schein nicht, um am Ende in der Praxis als Ausbilder tätig zu sein. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) gibt im §28 Absatz 1 vor, dass nur solche Menschen ausbilden dürfen, die die persönlichen und fachlichen Eignungsanforderungen erfüllen. Doch was bedeutet das konkret?

    Persönliche Eignung für den Ausbilderschein

    Wer Azubis im Rahmen des dualen Ausbildungssystems ausbilden will, muss persönlich geeignet sein. Was genau das bedeutet, ist im Berufsbildungsgesetz und in der Ausbildereignungsverordnung verankert. Persönlich ungeeignet sind nach §29 des Berufsbildungsgesetzes Menschen, die keine Kinder und Jugendliche beschäftigen dürfen.

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    Die persönliche Eignung spielt für den Ausbilderschein eine wesentliche Rolle © ehrenberg-bilder – Adobe Stock

    Die Gründe dafür können beispielsweise die folgenden sein:

    • Verurteilung zu einer Haftstrafe von mindestens zwei Jahren aufgrund einer Straftat
    • Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
    • Verbreiten von jugendgefährdenden Schriften

    Rechtlich gesehen müssen angehende Ausbilder also lediglich berechtigt sein, Kinder und Jugendliche beschäftigen zu dürfen. Doch in der Praxis zeigt sich, dass auch Persönlichkeitseigenschaften für die Ausbildereignung entscheidend sind. Schließlich ist es die Aufgabe des Ausbilders, die Motivation in der Ausbildung aufrecht zu halten und die Lerninhalte angemessen zu vermitteln. Ein guter Ausbilder sollte daher auch Empathie, Begeisterungsfähigkeit und einen Draht zu jungen Menschen mitbringen.

    Fachliche Eignung für den Ausbilderschein               

    Um an der Ausbildereignungsprüfung teilzunehmen, müssen Interessenten keinerlei fachliche Eignung vorweisen. Diese kommt erst ins Spiel, wenn jemand nach bestandener Ausbilderprüfung tatsächlich einer Ausbildertätigkeit nachgehen möchte. Ein ausreichender Wissensstand auf dem eigenen Fachgebiet ist dann unerlässlich.

    Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten, einen Qualifikationsnachweis zu erbringen:

    • erfolgreicher Abschluss des Ausbildungsberufs, in dem der Ausbilder ausbilden möchte
    • Absolvieren eines vergleichbaren Studiums an einer Universität oder (Fach-)Hochschule
    • Erwerben entsprechender Qualifikationen über Fortbildungen oder Seminare
    • langjährige Berufserfahrung im jeweiligen Berufsfeld

    Bei Unsicherheiten bezüglich der fachlichen Eignung hilft ein Anruf bei der zuständigen IHK oder HWK weiter. In der Regel ist es allerdings ausreichend, selbst in dem Beruf zu arbeiten, in dem man ausbilden möchte.

    Wege zum Ausbilderschein: Die Vorbereitung ist wichtig

    Der Weg zum Ausbilderschein führt immer über die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer. Nur hier oder an staatlich anerkannten Bildungseinrichtungen finden die Ausbildereignungsprüfungen statt. Bei der Häufigkeit der Durchführung gibt es regionale Unterschiede. In der Regel bieten die Institute allerdings mehrere Prüfungstermine pro Jahr an.

    Verpflichtende Vorbereitungskurse gibt es dabei nicht. Jeder Prüfling übernimmt damit also selbst die Verantwortung dafür, wie intensiv er sich auf die Ausbilderprüfung vorbereiten möchte. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich für den Erwerb des Ausbilderscheins Wissen anzueignen.

    Ausbilderschein in Eigenverantwortung mit Literatur vorbereiten

    Die erste Variante ist die günstigste, aber deshalb nicht zwingend die beste Möglichkeit. Angehenden Ausbildern steht es frei, sich vollkommen eigenverantwortlich auf die Ausbildereignungsprüfung vorzubereiten. Die IHKs und HWKs stellen dabei in der Regel zwar kein verpflichtendes Material zur Verfügung, Literatur gibt es dennoch zu genüge.

    Die Herausforderung: Laien fällt es oft nicht leicht, relevante Ausbildungsinhalte von irrelevanten Informationen zu trennen. Die Vorbereitung mit Hilfe von Lektüren ist daher oft zeitintensiv und setzt ein hohes Maß an Motivation voraus.

    Angebot der IHK/HWK für die Vorbereitung des Ausbilderscheins nutzen

    Die Industrie- und Handelskammer bzw. die Handwerkskammer ist für die Durchführung der Ausbildereignungsprüfung verantwortlich und bietet daher in der Regel auch ein begleitendes Kursangebot an. Wie genau diese Kurse zur Vorbereitung auf den Ausbildungsschein organisiert sind, ist dabei sehr unterschiedlich. Von einer Vollzeitvorbereitung bis hin zu berufsbegleitenden Teilzeitkursen sind verschiedene Modelle verbreitet.

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    Auf die Ausbilderprüfung kann man sich mit der IHK in Vollzeit und Teilzeit vorbereiten © Song_about_summer – Adobe Stock

    Ein klarer Vorteil: Erfahrene Kursleiter helfen angehenden Ausbildern, die prüfungsrelevanten Themen in einem Vorbereitungskurs durchzuarbeiten. Doch diese Hilfestellung hat ihren Preis und dieser unterliegt keinen bundesweiten Standards. Das bedeutet, dass jede Kammer die Gebühren ihrer Vorbereitungskurse selbst festlegt.

    Tipp: Interessierte sollten sich daher vorab über alle anfallenden Kosten für einen Kurs informieren.

    Andere Anbieter für die Vorbereitung der Ausbilderprüfung

    Doch nicht nur die IHK/HWK bietet diese Form des Unterrichts an. Kurse gibt es beispielsweise auch bei der Agentur für Arbeit sowie bei privaten Anbietern. Auch hier finden sich verschiedene Lehrformate: Von Einzelunterricht über Ausbilderkurs im Intensivformat bis hin zu regelmäßigen Abendkursen sind verschiedene Modelle denkbar.

    Für eine ortsungebundene Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung bieten sich Fernlehrgänge und Online-Kurse an. Hier stehen angehende Ausbilder selbst in der Verantwortung, die Qualität der jeweiligen Angebote zu prüfen. Denn einzelne Anbieter der Ausbilderkurse stellen lediglich die Inhalte von Lehrbüchern optisch anders dar, während andere auf interaktiven Online-Unterricht setzen. Die digitalen Vorbereitungskurse punkten im Vergleich zu den herkömmlichen Varianten mit ihrer Flexibilität und Individualisierbarkeit – gerade was die Termine und Lernzeiten angeht.

    Von Theorie bis Praxis: Inhalte der Prüfung für den Ausbilderschein

    Doch was genau muss man für die Ausbildereignungsprüfung nun eigentlich können? Relevant ist dabei Wissen aus den rechtlichen, pädagogischen, psychologischen Bereichen sowie praktische Erfahrung aus dem eigenen Berufsfeld. Die Ausbilderprüfung setzt sich daher aus zwei verschiedenen Teilen zusammen: Einem theoretischen (schriftlichen) sowie einem praktischen (mündlichen) Teil.

    Theoretischer Teil der Ausbildereignungsprüfung

    Die theoretische, schriftliche Prüfung findet in der Regel zuerst statt. Dieser Prüfungsteil kann zwischen drei und vier Stunden dauern und besteht aus Multiple-Choice- oder offenen Fragen. Inhaltlich stammen die Prüfungsfragen aus vier Handlungsfeldern (HF), die theoretisches Wissen prüfen.

    • Handlungsfeld 1: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Berufsausbildung planen
    • Handlungsfeld 2: Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken
    • Handlungsfeld 3: Ausbildung durchführen
    • Handlungsfeld 4: Ausbildung abschließen

    Neben planerischen Fähigkeiten müssen angehende Ausbilder beweisen, dass sie Personalverantwortung übernehmen können. Vor allem in Handlungsfeld 3 sind auch zwischenmenschliche Fähigkeiten gefragt – schließlich sollen Ausbilder ihre Auszubildende in ihrer sozialen und persönlichen Entwicklung unterstützen. Sie müssen beispielsweise die Selbstständigkeit bei Azubis fördern und wissen, wie man eine erfolgreiche Kommunikation mit Auszubildenden etabliert.

    Der theoretische Teil prüft außerdem, ob die Absolventen wissen, wie ein Beurteilungsgespräch durchzuführen ist und wie man Zeugnisse ordnungsgemäß ausstellt. Der schriftliche Teil ist sehr umfangreich und prüft tiefgehend, ob eine Person das nötige Fachwissen vorweisen kann, um Auszubildende erfolgreich in ihren Ausbildungsberuf einzuführen.

    Die Unterweisung: Praktischer Teil der Ausbildereignungsprüfung

    Die praktische Prüfung des Ausbildungsscheins – die auch als Unterweisung bekannt ist – dauert nur circa 30 Minuten und ist damit wesentlich kürzer als der schriftliche Testteil.

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    Die Ausbildereignungsprüfung teilt sich in Theorie und Praxis auf © auremar – Adobe Stock

    Für die ersten 15 Minuten gibt es dabei zwei verschiedene Prüfungsoptionen:

    • Präsentation einer Ausbildungssituation: Mithilfe einer visuellen Darstellung verdeutlicht der Prüfling, wie eine reelle Ausbildungssituation in der Praxis aussehen könnte.
    • praktische Durchführung einer typischen Ausbildungssituation: Hierbei handelt es sich um eine Art Rollenspiel. Ein Prüfer oder eine andere Person übernimmt die Rolle des Auszubildenden, während der Prüfling seine Fähigkeiten praktisch unter Beweis stellen muss.

    Jeder angehende Ausbilder entscheidet dabei selbst, welche Option er in der Abschlussprüfung wählen möchte. Der zweite Teil der praktischen Prüfung besteht aus einem Fachgespräch. In diesen restlichen 15 Minuten muss der Prüfungsteilnehmer beweisen, dass er über ausreichend Fachwissen für die Praxis verfügt.

    Häufig sind die Themen hier ähnlich wie in der schriftlichen Prüfung. Eine ausreichende Vorbereitung auf den theoretischen Teil und die Durcharbeitung der Lerninhalte lohnt sich also doppelt. Erst wenn beide Prüfungsteile bestanden sind, erhält der angehende Ausbilder den AdA-Schein.

    Ausbilderschein: Kosten können variieren

    Viele Interessenten fragen sich, mit wie vielen Kosten der Erwerb der Berufs- und arbeitspädagogischen Eignung verbunden ist.

    Dabei gilt es, für den Ausbilderkurs vor allem zwei große Kostenpunkte zu berücksichtigen:

    1. zum einen die anfallenden Prüfungsgebühren
    2. und zum anderen die Kosten für die Vorbereitung

    Wie hoch die Gebühren für die Ausbildereignungsprüfung ausfallen, entscheidet jede IHK/HWK selbst. Daher ist es schwierig, eine allgemeingültige Summe zu nennen. Doch zukünftige Ausbilder können sich an den folgenden Zahlen orientieren: Bei sehr günstigen Angeboten liegt die Prüfungsgebühr unter 100 Euro. Bei teureren Anbietern können auch mal über 200 Euro fällig sein, nur um an der Ausbilderprüfung teilnehmen zu dürfen.

    Zusätzlich zu den Prüfungsgebühren fallen auch die Vorbereitungskosten an. Auch hier gibt es Unterschiede – je nachdem, für welchen Vorbereitungsweg und Kurs man sich entscheidet. Am kostengünstigsten ist es, wenn Interessierte sich die Literatur kaufen und diese selbstständig durcharbeiten. Für Kurse und Online-Seminare ist in der Regel eine Gebühr fällig, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet. Je nach Kursangebot müssen angehende Ausbilder zwischen 400 und 600 Euro für den Vorbereitungskurs einplanen.

    Der Ausbilderschein: Wichtige und unerlässliche Qualifikation für Ausbilder

    Jeder, der in einem Ausbildungsberuf junge Leute anlernen möchte, muss vorab nachweisen, dass er die Qualifikation zum Ausbilder und die Ausbildungsbefähigung besitzt. Der Ausbildereignungsschein ist dabei ein wichtiges Zertifikat, das mit seinen Qualifizierungsmaßnahmen deutschlandweite Standards sicherstellt. Nur wer sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung besteht, erhält den AdA-Schein.

    In den Vorbereitungskursen zum Ausbilderschein lernen die Teilnehmer, wie sie Azubis eines Unternehmens erfolgreich durch die Berufsausbildung führen. Pädagogisches und psychologisches Wissen ist daher ebenso ein zentraler Bestandteil der Ausbildereignungsprüfung wie organisatorisches Know-how. Kann der zukünftige Ausbilder zudem noch nachweisen, dass er über ausreichend fachliche Kenntnisse in seinem Beruf verfügt, gilt er als ausbildungsberechtigt – er darf nun in seinem Betrieb die Position des Ausbildungsleiters übernehmen.

    Häufige Fragen zum Ausbilderschein

    Wer kann den Ausbilderschein machen?

    Grundsätzlich ist es jedem erlaubt, den Ausbilderschein zu machen. Nur, wer in der Vergangenheit strafrechtlich aufgefallen ist, ist von der Ausbildereignungsprüfung ausgeschlossen. Die genauen Vorgaben geben die Eignungsverordnung und das Berufsausbildungsgesetz vor. Die Volljährigkeit ist keine zwingende Voraussetzung, wird jedoch von vielen Betrieben erwartet.

    Wie verläuft die Prüfung für den Ausbilderschein?

    Die Prüfung für den Ausbilderschein setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Dem theoretischen und dem praktischen Teil. In der ersten Prüfung müssen die Teilnehmer beweisen, dass sie über ausreichend Wissen und arbeitspädagogische Kenntnisse verfügen, um eine Berufsausbildung zu strukturieren und die pädagogische Begleitung sicherzustellen. Die praktische Prüfung testet dann, ob diese Theorie auch in der Praxis umgesetzt wird.

    Wie viel kostet der Ausbilderschein?

    Die Kosten für den Ausbilderschein unterliegen regionalen Schwankungen. Berücksichtigen sollte man dabei die anfallenden Prüfungsgebühren, die sich zwischen 100 und 200 Euro bewegen. Doch auch bei den Vorbereitungskosten gibt es große Unterschiede, die je nach Vorbereitungskurs zwischen rund 400 und 600 Euro variieren. Ein Vergleich der Ausbilderkurse lohnt sich also.

    Autor: Redaktion Personalwissen

    Redaktionsteam Personalwissen
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