Schon der übliche normale „allgemeine Kündigungsschutz“ stellt für viele Arbeitgeber eine große Hürde dar. Aber richtig schwierig wird es dann, wenn es um die Trennung von Mitarbeitern mit Sonderkündigungsschutz geht. Oft heißt es dann, diese seien „unkündbar“. Auch Eltern in Elternzeit genießen diesen Sonderkündigungsschutz. Jetzt hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) den Kündigungsschutz von Eltern in Elternzeit noch einmal gestärkt (BAG, 18.6.2026, Az. 2 AZR 213/25).
