Die fristlose Kündigung von Betriebsräten ist erlaubt!
Betriebsratsmitglieder stützen sich oft und gern auf ihren Sonderkündigungsschutz. Auch sie können gekündigt werden, und zwar fristlos. Hierfür brauchen Sie nur einen wichtigen Kündigungsgrund. Und wenn Sie diesen wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gefunden haben, kommt es zur nächsten Hürde. Sie müssen die Zustimmung Ihres Betriebsrats für die fristlose Kündigung ihres Kollegen einholen (§ 103 BetrVG).
