Sonderausgabe

Wann Sie während der Elternzeit ausnahmsweise kündigen dürfen

Mitarbeiter in Elternzeit genießen ebenfalls besonderen Kündigungsschutz. Aber auch dieser Schutz gilt nicht unbegrenzt. In Ausnahmefällen können Sie den Sonderkündigungsschutz mit Zustimmung der zuständigen Behörde „knacken“.

Michael T. Sobik

24.08.2026 · 2 Min Lesezeit

Besonderer Kündigungsschutz für Mitarbeiter in Elternzeit

Mitarbeitern in Elternzeit dürfen Sie während der Elternzeit grundsätzlich nicht kündigen, § 18 Abs. 1 Satz 3 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Der Sonderkündigungsschutz entfällt mit dem Ende der Elternzeit. Er beginnt aber nicht erst mit der Elternzeit, sondern bereits mit dem Zeitpunkt, zu dem Ihr Mitarbeiter die Elternzeit verlangt, frühestens aber 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit.

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