Sonderausgabe

Auch bei Mitarbeitern in der Pflegeauszeit ist eine Kündigung möglich und erlaubt

Mitarbeiter, die Rechte nach dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) oder dem Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) in Anspruch nehmen und Angehörige pflegen, genießen besonderen Kündigungsschutz. Aber: Keine Regel ohne Ausnahme! Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich auch von diesen Mitarbeitern trennen. Zwar sind die Hürden hierfür hoch, aber nicht unüberwindbar.

Michael T. Sobik

24.08.2026 · 2 Min Lesezeit

Kündigungsverbot während der Pflegeauszeit

Sie dürfen Mitarbeitern während

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