Sonderausgabe

Im Ausnahmefall ist auch die Trennung von Mitarbeiterinnen im Mutterschutz erlaubt

Ein spezieller Fall, wenn es um Sonderkündigungsschutz geht, sind werdende und stillende Mütter. Sie haben besonderen Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG). Aber auch hier gilt: Keine Regel ohne Ausnahme!

Michael T. Sobik

24.08.2026 · 2 Min Lesezeit

Wann und wie lange der Sonderkündigungsschutz gilt

Nach § 17 Abs. 1 MuSchG ist die Kündigung gegenüber einer Mitarbeiterin unzulässig

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