Im Ausnahmefall ist auch die Trennung von Mitarbeiterinnen im Mutterschutz erlaubt
Ein spezieller Fall, wenn es um Sonderkündigungsschutz geht, sind werdende und stillende Mütter. Sie haben besonderen Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG). Aber auch hier gilt: Keine Regel ohne Ausnahme!