Sonderausgabe

Kündigung von schwerbehinderten Mitarbeitern – fair bleiben und dennoch handeln

Schwerbehinderte gelten landläufig als unkündbar. Das aber stimmt nicht. Sie genießen Sonderkündigungsschutz, mit der Folge, dass eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung nur mit behördlicher Genehmigung möglich ist.

Michael T. Sobik

24.08.2026 · 4 Min Lesezeit

Wer als schwerbehinderter Mitarbeiter gilt

Als schwerbehindert gelten Personen mit einem anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50. Der besondere Kündigungsschutz gilt auch für gleichgestellte Mitarbeiter. Das sind Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30. Der Sonderkündigungsschutz greift aber erst dann, wenn das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate bestanden hat.

Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen?
Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Sie sind noch kein Kunde?
Erweitern Sie Ihren Zugang und testen Sie unsere Produkte: