Wer als schwerbehinderter Mitarbeiter gilt
Als schwerbehindert gelten Personen mit einem anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50. Der besondere Kündigungsschutz gilt auch für gleichgestellte Mitarbeiter. Das sind Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30. Der Sonderkündigungsschutz greift aber erst dann, wenn das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate bestanden hat.
