Arbeitsrecht kompakt 10.09.2026

KW 37-38 I 2026

Leitende Mitarbeiterin hat keinen Anspruch auf kompletten Compliance-Bericht über sich

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Versuchter Prozessbetrug rechtfertigt fristlose Kündigung
Grundvoraussetzung eines jeden Arbeitsverhältnisses ist eine nachhaltige Vertrauensbasis. Ist diese einmal unumkehrbar erschüttert, ergibt die Fortsetzung regelmäßig keinen Sinn mehr. Eine gedeihliche Zusammenarbeit ist nicht mehr zu erwarten, weil diese von einem ständigen Misstrauen geprägt wäre.
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Leitende Mitarbeiterin hat keinen Anspruch auf kompletten Compliance-Bericht über sich
Datenschutz ist wichtig und aus Sicht des Arbeitnehmers ist es auch nachvollziehbar, dass er wissen möchte, welche Daten von ihm bei Ihnen als Arbeitgeber verarbeitet werden. Manch ein Arbeitnehmer stützt auf diesen Anspruch aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auch das Recht, sich ganze interne Berichte vorlegen zu lassen. Diesem Ansinnen hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) im nachfolgenden Fall aber einen Riegel vorgeschoben.
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Pauschale Behauptung des AGG-Hopping reichte Gericht nicht für Annahme des Rechtsmissbrauchs
Für Ihre Stellenausschreibungen gilt ein wichtiger Grundsatz: Geben Sie auf keinen Fall direkt preis, mit welchem Personenkreis Sie eine bestimmte Stelle möglichst besetzen wollen. Halten Sie Ihre Stellenanzeigen genauso wie die Absagen so neutral wie nur möglich. Andernfalls haben „Entschädigungsjäger“ leichtes Spiel, Ihnen in die Tasche zu greifen.
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Fehlerhafte Anwendung von Wahlvorschriften durch Wahlvorstand macht Wahl nicht nichtig
Die Betriebsratswahlen alle 4 Jahre sind immer wieder ein kostspieliges Unterfangen für Sie als Arbeitgeber. Natürlich ist Ihnen dann auch daran gelegen, dass die Wahl jeweils ordnungsgemäß abläuft. Ein Eingriff in das laufende Verfahren ist jedoch mit Vorsicht zu genießen. Es ist nur sehr selten von Erfolg gekrönt, wie dieser Fall zeigt.
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Musiklehrer mit freier Zeiteinteilung ist kein Arbeitnehmer
Nach § 611a BGB ist Arbeitnehmer, wer im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist. Ob dies der Fall ist, bedarf einer Gesamtbetrachtung aller Umstände. Die Frage der Weisungsgebundenheit lässt sich daher nicht immer eindeutig beantworten, insbesondere wenn Tatsachen dafür und dagegen vorliegen. Das galt auch im vorliegenden Fall eines Musiklehrers als Honorarkraft.
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Anteilige Prämie für Teilzeitbeschäftigte ist rechtmäßig
Als Arbeitgeber können Sie Ihren Mitarbeitern finanziell unter die Arme greifen, indem Sie zusätzliche Leistungen gewähren. Gerade bei steigenden Verbraucherpreisen ist jede Unterstützung willkommen. Allerdings kommt von Gratifikationen oder Prämien aufgrund der Sozialabgaben und Steuern bei Ihren Mitarbeitern zu wenig an. Bis zum 31.12.2024 konnten Sie die steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie (Netto = Brutto) nutzen. Diese war kein Entgelt. Daher entstand Streit, in welchem Umfang Teilzeitbeschäftigte hiervon profitieren. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nun für Klarheit gesorgt.
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Kündigung wegen mehrjähriger Freiheitsstrafe möglich
Eine Straftat, die ein Arbeitnehmer zu Ihren Lasten als Arbeitgeber begeht, rechtfertigt regelmäßig eine verhaltensbedingte Kündigung. Doch auch Straftaten und Verurteilungen ohne jeden Bezug zum Arbeitsverhältnis können Sie zum Anlass nehmen, das Arbeitsverhältnis einseitig zu beenden. Gerade bei langjährigen Freiheitsstrafen ist es Ihnen nicht zuzumuten, den Arbeitsplatz freizuhalten, bis der Mitarbeiter seine Strafe verbüßt hat.
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