Grundvoraussetzung eines jeden Arbeitsverhältnisses ist eine nachhaltige Vertrauensbasis. Ist diese einmal unumkehrbar erschüttert, ergibt die Fortsetzung regelmäßig keinen Sinn mehr. Eine gedeihliche Zusammenarbeit ist nicht mehr zu erwarten, weil diese von einem
ständigen Misstrauen geprägt wäre.
Ein Arbeitnehmer war seit 2011 als Objektbetreuer in der Immobilienverwaltung bei einer GbR beschäftigt und verfügte in dieser Position auch über eine Kontovollmacht der GbR. Im März 2018 hob der Arbeitnehmer 180.000 EUR vom Geschäftskonto der GbR ab und übergab sie seinem Bruder, einem der beiden Gesellschafter der GbR.
Nachdem der weitere Gesellschafter das Arbeitsverhältnis am 08.06.2018 außerordentlich kündigte, behauptete der Arbeitnehmer vor Gericht, dass er auch von diesem Gesellschafter die Weisung zur Überweisung der 180.000 EUR bekommen habe.
Die Behauptung nahm der weitere Gesellschafter zum Anlass einer erneuten außerordentlichen Kündigung am 28.08.2018. Es habe sich nämlich um einen (versuchten) Prozessbetrug gehandelt.
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