Kündigung

Kündigung wegen mehrjähriger Freiheitsstrafe möglich

Eine Straftat, die ein Arbeitnehmer zu Ihren Lasten als Arbeitgeber begeht, rechtfertigt regelmäßig eine verhaltensbedingte Kündigung. Doch auch Straftaten und Verurteilungen ohne jeden Bezug zum Arbeitsverhältnis können Sie zum Anlass nehmen, das Arbeitsverhältnis einseitig zu beenden. Gerade bei langjährigen Freiheitsstrafen ist es Ihnen nicht zuzumuten, den Arbeitsplatz freizuhalten, bis der Mitarbeiter seine Strafe verbüßt hat.
Business man sending resignation letter to boss and Holding Stuff Resign Depress or carrying cardboard box by desk in office.

Burkhard Boemke

07.09.2026 · 3 Min Lesezeit

Eine Straftat, die ein Arbeitnehmer zu Ihren Lasten als Arbeitgeber begeht, rechtfertigt regelmäßig eine verhaltensbedingte Kündigung. Doch auch Straftaten und Verurteilungen ohne jeden Bezug zum Arbeitsverhältnis können Sie zum Anlass nehmen, das Arbeitsverhältnis einseitig zu beenden. Gerade bei langjährigen Freiheitsstrafen ist es Ihnen nicht zuzumuten, den Arbeitsplatz freizuhalten, bis der Mitarbeiter seine Strafe verbüßt hat.

Der Fall:

Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen?
Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Sie sind noch kein Kunde?
Erweitern Sie Ihren Zugang und testen Sie unsere Produkte: