Arbeitsrecht kompakt 15.06.2026

KW 25-26 I 2026

Kündigung nach grob fahrlässigem Auffahrunfall rechtmäßig

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Einstellung: Einrichtungen von Religionsgemeinschaften können Kirchenzugehörigkeit verlangen
Für kirchliche Arbeitgeber gelten so einige Besonderheiten. Dies macht sich auch im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bemerkbar. Unter bestimmten Voraussetzungen darf hiernach eine unterschiedliche Behandlung aufgrund der Religion erfolgen. Im nachfolgenden Fall ging es dabei speziell um die Religion als Einstellungsvoraussetzung.
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Zweifel an Zeugniswahrheit: Arbeitszeugnis trotz gerichtlichem Vergleich nicht vollstreckbar
Regelmäßig treffen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach einer Kündigung vor Gericht wieder. Um dort im Interesse aller eine zügige Klärung zu erwirken, schließen die Parteien oft Vergleiche ab. In diesen geht es meist nicht nur um die Beendigung selbst, sondern auch um etliche Punkte drumherum, wie z. B. das Arbeitszeugnis. Im nachfolgenden Fall ging es um die Frage, wie die Erstellung eines Arbeitszeugnisses dann anschließend auch erzwungen werden kann.
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Kündigung nach grob fahrlässigem Auffahrunfall rechtmäßig
Nicht jedes Missgeschick oder jeder Unfall rechtfertigt den Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung. Bei fahrlässigem Fehlverhalten kommt es maßgeblich auf die Begleitumstände an: War es das erste Mal? Wie hoch ist der Verschuldungsgrad? Wie eindeutig wäre das rechtmäßige Alternativverhalten gewesen?
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Arbeitnehmer muss höhere Eingruppierung begründen
Die Eingruppierung Ihrer Mitarbeiter in die einzelnen Entgeltgruppen von anwendbaren Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen ist nicht immer einfach. Die tariflichen Regelungen versuchen regelmäßig, mit wenigen Tätigkeitsmerkmalen die Vielfalt der Arbeitswelt abzubilden. Je offener die Formulierungen sind, umso schwieriger wird es für Sie, diese auf die tatsächlichen Tätigkeiten der Mitarbeiter anzuwenden. Doch umgekehrt ist es auch für Ihre Mitarbeiter schwierig, sich in eine höhere Entgeltgruppe einzuklagen.
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Nachtschichtzulage nur bei überwiegender Nachtarbeit
In manchen Branchen findet die Haupttätigkeit oder zumindest ein Teil der Tätigkeit in der Nacht statt. Das Gesetz sieht für sogenannte Nachtarbeiter einen Zuschlag vor, der insbesondere die mit der Nachtarbeit verbundene höhere gesundheitliche Belastung ausgleichen soll. Eine konkrete Höhe wird dabei gesetzlich nicht vorgegeben. Einschlägige Tarifverträge sehen hier regelmäßig konkrete Regelungen vor. Doch auch wenn Details geregelt sind, kann über die konkrete Anwendung der Zuschlagsregelungen im Einzelfall Streit entstehen. Dann sind häufig die Gerichte am Zug, wie auch der folgende Fall zeigt.
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Vierte „Urlaubswoche“ weckt Zweifel an der Krankheit
Die ärztliche AU-Bescheinigung genießt per Gesetz einen erheblichen Beweiswert für die Tatsache einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit. Gleichwohl brauchen Sie nicht jedes Attest, das Ihre Mitarbeiter vorlegen, auch so zu akzeptieren.
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Privatnutzung: Keine Überschreitung des pfändbaren Teils!
Die Überlassung eines Dienstwagens auch zur privaten Nutzung kann ein großer Motivationsfaktor für Ihre Mitarbeiter sein. Doch Achtung, auch hier gibt es Fallstricke. Die Privatnutzung ist ein Sachbezug und dieser darf nicht in einem unzulässigen Verhältnis zum eigentlichen Geldlohn stehen. Anderenfalls droht Ihnen eine Auszahlung des Sachwerts, obwohl der Dienstwagen privat genutzt worden ist.
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Arbeitshilfen

  • Checkliste: Ist die AU-Bescheinigung ordnungsgemäß?