Sehr geehrter Herr Prof. Boemke, wir arbeiten in der Personalabteilung eines Versand- und Logistikzentrums. Unser Betrieb befindet sich dabei auf einem außerörtlich gelegenen Gewerbegebiet. Zum Gelände gehören ein Betriebsgebäude, das über einen Haupteingang zugänglich ist, und ein großer Parkplatz. Sowohl im März 2026 als auch im April 2026 wurden wir an insgesamt 3 Tagen bestreikt. Die verantwortliche Gewerkschaft baute dafür auf dem Parkplatz vor dem Haupteingang Stehtische und Tonnen auf. Zudem postierte sie dort ihre Vertreter sowie streikende Arbeitnehmer, welche Flyer verteilten und die zur Arbeit erscheinenden Arbeitnehmer zur Teilnahme am Streik aufforderten. Zu physischen Zugangsbehinderungen kam es zwar nicht, aber ein psychisches Unterdrucksetzen ist damit unserer Auffassung nach schon verbunden. Nun mit etwas Abstand möchten wir die Rechtmäßigkeit dieser Aktionen bewerten, um für zukünftige vergleichbare Situationen gerüstet zu sein. Unseres Erachtens nach waren diese Veranstaltungen der Gewerkschaft nicht rechtmäßig. Wie schätzen Sie die Lage ein? Für Ihre Rückmeldung bedanken wir uns schon jetzt.
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