Nicht jedes Missgeschick oder jeder Unfall rechtfertigt den Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung. Bei fahrlässigem Fehlverhalten kommt es maßgeblich auf die Begleitumstände an: War es das erste Mal? Wie hoch ist der Verschuldungsgrad? Wie eindeutig wäre das rechtmäßige Alternativverhalten gewesen?
Kündigung
Kündigung nach grob fahrlässigem Auffahrunfall rechtmäßig
Nicht jedes Missgeschick oder jeder Unfall rechtfertigt den Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung. Bei fahrlässigem Fehlverhalten kommt es maßgeblich auf die Begleitumstände an: War es das erste Mal? Wie hoch ist der Verschuldungsgrad? Wie eindeutig wäre das rechtmäßige Alternativverhalten gewesen?
