Arbeitsvertrag
Nachtschichtzulage nur bei überwiegender Nachtarbeit
In manchen Branchen findet die Haupttätigkeit oder zumindest ein Teil der Tätigkeit in der Nacht statt. Das Gesetz sieht für sogenannte Nachtarbeiter einen Zuschlag vor, der insbesondere die mit der Nachtarbeit verbundene höhere gesundheitliche Belastung ausgleichen
soll. Eine konkrete Höhe wird dabei gesetzlich nicht vorgegeben. Einschlägige Tarifverträge sehen hier regelmäßig konkrete Regelungen vor. Doch auch wenn Details geregelt sind, kann über die konkrete Anwendung der Zuschlagsregelungen im Einzelfall Streit entstehen. Dann sind häufig die Gerichte am Zug, wie auch der folgende Fall zeigt.
