Die Eingruppierung Ihrer Mitarbeiter in die einzelnen Entgeltgruppen von anwendbaren Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen ist nicht immer einfach. Die tariflichen Regelungen versuchen regelmäßig, mit wenigen Tätigkeitsmerkmalen die Vielfalt der Arbeitswelt abzubilden. Je offener die Formulierungen sind, umso schwieriger wird es für Sie, diese auf die tatsächlichen Tätigkeiten der Mitarbeiter anzuwenden. Doch umgekehrt ist es auch für Ihre Mitarbeiter schwierig, sich in eine höhere Entgeltgruppe einzuklagen.
Arbeitsvertrag
Arbeitnehmer muss höhere Eingruppierung begründen
Die Eingruppierung Ihrer Mitarbeiter in die einzelnen Entgeltgruppen von anwendbaren Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen ist nicht immer einfach. Die tariflichen Regelungen versuchen regelmäßig, mit wenigen Tätigkeitsmerkmalen die Vielfalt der Arbeitswelt abzubilden. Je offener die Formulierungen sind, umso schwieriger wird es für Sie, diese auf die tatsächlichen Tätigkeiten der Mitarbeiter anzuwenden. Doch umgekehrt ist es auch für Ihre Mitarbeiter schwierig, sich in eine höhere Entgeltgruppe einzuklagen.
