Müssen Sie in größerem Umfang Personal abbauen, sieht das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) vor, dass Sie dies der Arbeitsagentur vorab mitteilen müssen. Diese weitere bürokratische Hürde müssen Sie fehlerfrei nehmen, andernfalls sind die Kündigungen unwirksam. Gerade auf die Formalitäten kommt es an. Das beginnt bei der Unterrichtung des Betriebsrats und endet bei den einzuhaltenden Fristen.
