Kündigung
Arbeitgeber bricht BEM vorzeitig ab: Kündigung unwirksam
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) soll dazu dienen, den Arbeitsplatz für Arbeitnehmer zu erhalten. Wird aus Ihrer Sicht trotz allem eine Kündigung aus krankheitsbedingten Gründen unumgänglich, ist die vorherige Durchführung eines solchen BEM zwar
keine Wirksamkeitsvoraussetzung, aber von besonderer Bedeutung für die Darlegung, dass mildere Mittel anstelle der Kündigung nicht vorhanden waren. Im nachfolgenden Fall hat der Arbeitgeber mit der Durchführung zunächst alles richtig gemacht. Jedoch brach er das
BEM anschließend ohne nachweisbare Not einfach ab.
