Kündigung

Arbeitgeber bricht BEM vorzeitig ab: Kündigung unwirksam

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) soll dazu dienen, den Arbeitsplatz für Arbeitnehmer zu erhalten. Wird aus Ihrer Sicht trotz allem eine Kündigung aus krankheitsbedingten Gründen unumgänglich, ist die vorherige Durchführung eines solchen BEM zwar keine Wirksamkeitsvoraussetzung, aber von besonderer Bedeutung für die Darlegung, dass mildere Mittel anstelle der Kündigung nicht vorhanden waren. Im nachfolgenden Fall hat der Arbeitgeber mit der Durchführung zunächst alles richtig gemacht. Jedoch brach er das BEM anschließend ohne nachweisbare Not einfach ab.
Business man sending resignation letter to boss and Holding Stuff Resign Depress or carrying cardboard box by desk in office.

Burkhard Boemke

27.07.2026 · 2 Min Lesezeit

Der Fall:

Ein Arbeitnehmer war als Busfahrer im Schichtdienst bei seinem Arbeitgeber beschäftigt. Seit 2019 wies er umfangreiche Arbeitsunfähigkeitszeiten auf, welche sich im Einzelnen wie folgt darstellen:

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