Kündigung

Scheidende Mitarbeiterin versucht, Kollegen zum neuen Arbeitgeber abzuwerben: Fristlose Kündigung aber gekippt

Versucht ein Arbeitnehmer im gekündigten Arbeitsverhältnis, Kollegen abzuwerben und zum neuen Arbeitgeber mitzunehmen, sollten Sie als Arbeitgeber sofort einschreiten. Ob zunächst eine Abmahnung oder direkt die fristlose Kündigung in Betracht kommt, ist dabei allerdings – wie so oft – eine Frage des Einzelfalls.
Business man sending resignation letter to boss and Holding Stuff Resign Depress or carrying cardboard box by desk in office.

Burkhard Boemke

27.07.2026 · 2 Min Lesezeit

Der Fall:

Eine Arbeitnehmerin war bei ihrem Arbeitgeber als Erzieherin beschäftigt. Im November 2025 kündigte die Arbeitnehmerin das Arbeitsverhältnis zum 31.03.2026, weil sie ab dem 01.04.2026 bei einem neuen Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis beginnen wollte. Dieser stand in unmittelbarer Konkurrenz zu ihrem jetzigen Arbeitgeber.

Der neue Arbeitgeber warb in den sozialen Medien unter anderem mit folgendem Text: „Fachkräfte in deinem Freundes- oder Bekanntenkreis? Von einer Weiterempfehlung profitierst du mit 1.000,00 €/brutto für eine zustande gekommene Vollzeitstelle nach bestandener Probezeit!“. Am 11.11.2025 kam es zu einem Gespräch zwischen der Arbeitnehmerin und ihrem Arbeitgeber. Die Arbeitnehmerin wurde mit dem Vorwurf konfrontiert, dass sie Mitarbeiter abwerben würde, und wurde aufgefordert, dies zu unterlassen.

Die Arbeitnehmerin bestritt diese Vorwürfe und gab an, dass sie nur auf jeweilige Nachfragen erläutert habe, warum sie den Arbeitsplatz wechsle und welche Rahmenbedingungen sie bei dem neuen Arbeitgeber erhalte. Im Anschluss an das Gespräch wurde die Arbeitnehmerin weiterhin zu ihren Diensten eingeteilt.

Mit Schreiben vom 08.12.2025 kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos. Die Kündigung stützte sie darauf, dass eine Gruppenleiterin am 05.11.2025 der Bereichsleitung mitteilte, sie sei von der Arbeitnehmerin angesprochen worden, ob eine Anstellung bei dem neuen Arbeitgeber nicht auch für sie interessant sei. Weiterhin habe es am 25.11.2025 und am 06.12.2025 ähnliche Berichte an die Bereichsleitung gegeben.

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