Datenklau: Gerichte dürfen auch illegale Daten einsehen
Auch wenn inzwischen fast alles irgendwo gespeichert wird, dürfen Sie nicht alles, worauf Sie zugreifen können, auch als Beweis gegen Ihre Mitarbeiter verwenden. Das gilt vor allem in Gerichtsverfahren um Schadensersatz oder die Wirksamkeit einer Kündigung. Private Kontodaten, E-Mails, Bewegungsprofile, Bild- und Tonaufzeichnungen: Es besteht immer die Gefahr, dass durch deren Einsicht und Verwendung Persönlichkeitsrechte Ihrer Mitarbeiter und der Datenschutz verletzt werden.
Ein Arbeitgeber betrieb einen Heizungs- und Klimatechnikbetrieb. Eine Arbeitnehmerin war dort bis zum 31.10.2019 als Bürokraft tätig. Sie war zudem mit dem Geschäftsführer verheiratet. Unmittelbar nach der Trennung der Eheleute verdächtigte der Arbeitgeber die Mitarbeiterin, über eBay Betriebsgegenstände zu verkaufen. Im Rahmen der weiteren Ermittlungen loggte sich der Arbeitgeber in das private eBay-Konto der Arbeitnehmerin ein. Er stellte fest, dass insgesamt 195 Verkäufe von Betriebsmitteln mit einem Erlös von ca. 13.000 € erfolgt waren. Der Arbeitgeber ging von einem Gesamtschaden von 46.000 € aus und klagte diesen gegenüber der Arbeitnehmerin ein.
Diese verwies auf den illegalen Zugriff auf ihr privates eBay-Konto. Zudem habe es sich lediglich um Warenrückläufer gehandelt, die ihr schenkweise übereignet worden seien. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen bekam Zweifel, ob die vorgelegten Daten des Arbeitgebers überhaupt angeschaut und verwendet werden dürfen, ohne gegen europäisches Datenschutzrecht zu verstoßen. Daher legte das Gericht die Frage dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor.
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