Als Arbeitgeber trauert man naturgemäß (fast) jedem Mitarbeiter nach, der eine Elternzeit ankündigt. Oft geht es dann nämlich gerade mit Blick auf eine notwendige Umorganisation ans Eingemachte. Andererseits kann eine solche Elternzeit aber auch (vorübergehend) verhindern, dass Sie sich als Arbeitgeber von einem Mitarbeiter trennen können. Mit der Ankündigung einer Elternzeit geht nämlich auch noch ein Sonderkündigungsschutz einher, und das ggf. auch noch mehrmals, wie dieser Fall zeigt.
