Auch wenn sich Ihr Unternehmen an der betrieblichen Altersvorsorge der Mitarbeiter finanziell nicht beteiligen muss. Bei Entgeltumwandlungen mit Beitragszahlungen an Pensionsfonds, Pensionskassen oder Direktversicherungen gilt seit 2022 eine Besonderheit, soweit
Sie dadurch Sozialversicherungsbeiträge sparen.
