Sonderausgabe

Betriebsrente: Die Vorteile für beide Seiten im Überblick

Allen voran der demografische Wandel in Deutschland lässt das Versorgungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung in Zukunft stetig sinken. Am Thema betriebliche Altersversorgung – die sog. Betriebsrente – für Ihre Mitarbeiter, aber auch für Sie als Arbeitgeber, geht kaum noch ein Weg vorbei. Das Beste: Richtig durchgeführt bringt diese sowohl Ihren Mitarbeitern als auch Ihnen einige Vorteile.

Burkhard Boemke

08.09.2025 · 2 Min Lesezeit

„Betriebliche Altersversorgung“: Definition

Die betriebliche Altersversorgung ist im Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG), dem sog. Betriebsrentengesetz, geregelt. Danach liegt eine betriebliche Altersversorgung
vor, wenn Sie als Arbeitgeber aus Anlass des Arbeitsverhältnisses Ihren Arbeitnehmern und/oder Auszubildenden Leistungen zur Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung zusagen (§§ 1 Abs. 1 Satz 1 und 17 Abs. 1 BetrAVG).

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