„Betriebliche Altersversorgung“: Definition
Die betriebliche Altersversorgung ist im Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG), dem sog. Betriebsrentengesetz, geregelt. Danach liegt eine betriebliche Altersversorgung
vor, wenn Sie als Arbeitgeber aus Anlass des Arbeitsverhältnisses Ihren Arbeitnehmern und/oder Auszubildenden Leistungen zur Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung zusagen (§§ 1 Abs. 1 Satz 1 und 17 Abs. 1 BetrAVG).
