Sonderausgabe

So wird Ihre Beteiligung an der Altersvorsorge gefördert

Für Sie als Arbeitgeber gibt es staatliche Zuschüsse, wenn Sie sich mit eigenen Beiträgen an der Altersvorsorge von sog. Geringverdienern beteiligen. Als Arbeitgeber können Sie hier einen Förderbetrag von bis zu 288 € je Kalenderjahr erhalten.

Burkhard Boemke

08.09.2025 · 1 Min Lesezeit

Voraussetzung für diese staatliche Förderung ist, dass

  1. der Arbeitnehmer bei Ihnen im sog. ersten Arbeitsverhältnis steht (= Steuerklasse I bis IV)
  2. der monatliche steuerpflichtige Arbeitslohn des Mitarbeiters 2.575 € nicht übersteigt und
  3. Sie zur betrieblichen Altersversorgung des Mitarbeiters mindestens 240 €/Jahr (gefördert werden maximal 960 €) an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder Direktversicherung als zusätzlichen Arbeitgeberbeitrag leisten.

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