So wird Ihre Beteiligung an der Altersvorsorge gefördert
Für Sie als Arbeitgeber gibt es staatliche Zuschüsse, wenn Sie sich mit eigenen Beiträgen an der Altersvorsorge von sog. Geringverdienern beteiligen. Als Arbeitgeber können Sie hier einen Förderbetrag von bis zu 288 € je Kalenderjahr erhalten.
Voraussetzung für diese staatliche Förderung ist, dass
der Arbeitnehmer bei Ihnen im sog. ersten Arbeitsverhältnis steht (= Steuerklasse I bis IV)
der monatliche steuerpflichtige Arbeitslohn des Mitarbeiters 2.575 € nicht übersteigt und
Sie zur betrieblichen Altersversorgung des Mitarbeiters mindestens 240 €/Jahr (gefördert werden maximal 960 €) an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder Direktversicherung als zusätzlichen Arbeitgeberbeitrag leisten.
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