Sonderausgabe

Ein Überblick über Ihre Auskunftspflichten zur Betriebsrente

Das sogenannte Betriebsrentengesetz (BetrAVG) sieht eine Reihe von Auskunftspflichten vor, die Sie auf Verlangen des Arbeitnehmers vornehmen müssen. Der Arbeitnehmer kann diese – wenn erforderlich – sogar gerichtlich durchsetzen.

Burkhard Boemke

08.09.2025 · 1 Min Lesezeit

Allgemeine Auskunftspflichten

Nach § 4a BetrAVG hat der Arbeitgeber oder der Versorgungsträger dem Arbeitnehmer auf dessen Verlangen mitzuteilen,

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