Ein Überblick über Ihre Auskunftspflichten zur Betriebsrente
Das sogenannte Betriebsrentengesetz (BetrAVG) sieht eine Reihe von Auskunftspflichten vor, die Sie auf Verlangen des Arbeitnehmers vornehmen müssen. Der Arbeitnehmer kann diese – wenn erforderlich – sogar gerichtlich durchsetzen.